Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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ad  Vlll.  In  Erwägung  sodann,  den  Beschuldigten  Neureuter,
Pfarrer  zu  Marpingen,  betreffend;
daß  derselbe  zunächst  jede  thatsächliche  Beförderung  des  Glaubens
an  die  Wundererscheinungen  in  Abrede  zu  stellen  versuchte,  indem  er  gleich
Anfangs  als  für  sein  Verhalten  den  Satz  maaßgebend  erklärte:  „Ist  es
Gottes  Werk,  damr  wird  es  bestehen,  ist  es  Menschenwerk,  dann  wird
es  im  Sande  verrinnen",  —  cfr.  vol.  I.  fol.  7  und  26—;
daß,  so  sehr  auch  der  Beschuldigte  sich  bemüht,  diese  reservirte
Haltung  auch  für  die  Folge  für  sich  in  Anspruch  zu  nehmen,  doch  die
Untersuchung  und  die  Verhandlungen  das  Resultat  geliefert  haben,  daß
thatsächlich  grade  er  es  war,  welcher  dem  Glauben  an  der  Kinder
Wundererzählungen  die  größte  Stütze  und  weiteste  Annahme  verschaffte;
daß  Neureuter,  als  er,  von  einer  Reise  zurückgekehrt,  am  5.  Juli
1876  von  der  Sache  Kenntniß  erhielt,  am  folgenden  Morgen  von  den
fraglichen  Kindern  sich  ihre  Wahrnehmungen  erzählen  ließ  und  demnächst
sie  aufforderte,  fromm  zu  beten;
_  daß  der  Beschuldigte  noch  am  selben  Morgen  dem  Vater  Hubertus.
(Beschuldigter  VI)  auf  dessen  Angabe,  die  Mutter  Gottes  verlange  eine
Kapelle  von  Stein,  bemerkte,  dazu  gehöre  viel  Geld,  worauf  alsbald  an
der  sogenannten  Gnadensteüe  erhebliche  Geldopsergesammelt  wurden,  über
deren  Verbleib  Bestimmtes  festzustellen  nicht  gelungen  ist;
daß  sodann  Neureuter  schon  am  12.  Juli  1876,  während  er  doch
damals  und  auch  später  dem  Pastor  Eich  resp.  Domkapitular  de  Lorenzi
und  Scheeben  schrieb,  sie  möchten  kommen  und  helfen  und  Rath  ertheilen,
er  habe  bisher  eine  vollständige  Ueberzeugung  sich  nicht  verschaffen  können,
für  die  drei  fraglichen  Kinder  ein  Hochamt  celebrirte  resp.,  wie  es  in
seinen  Notizen  heißt:  „Den  12.  Juli  durch  ein  Hochamt  inaugurirt";
daß,  wenn  auch  der  Beschuldigte  behauptet,  daß  nur  die  Mütter  der
Kinder,  welche  die-Messe  bestellt,  und  wohl  auch  die  Kinder  von  der
Intention  der  Messe  allein  Kenntniß  gehabt,  er  sich  doch  vernünftiger
Weise  sagen  mußte,  daß  diese  von  einer  so  außergewöhnlichen  Sache,  da
es  wegen  der  Erscheinungen  geschah,  Anderen  Mittheilung  machen  würden,
und  daß  dann,  wie  es  auch  in  den  Broschüren  dargestellt  wird,  die  Mitglieder
  der  Pfarrei  und  Pilger  zum  fraglichen  Hochamte  besonders  herbeiströmen
  würden;
daß  dadurch  aber  die  Bedeutung  der  Kinder  in  ihren  eigenen  Augen,
wie  auch  für  Dritte,  eine  ganz  andere,  der  Ausbreitung  der  Täuschung
höchst  günstige  wurde;
daß  Neureuter  auch  alsbald  über  die  Vorgänge  in  Marpingen  Notizen
sammelte,  welche  er  dm  Schriftstellern  Dicke,  Dr.  ^hömes,  Cramer  u.  s.  w.
zugänglich  machte;
daß  auf  diese  Notizen  und  aus  mündliche  Mittheilungen  des  Neureuter
  nach  Angabe  d  r  erwähnten  Schriftsteller  zum  Theil  die  Darstellungen
  in  ihren  Broschüren  beruhen;  -
daß  einen  tiefen  Blick  über  die  Bedeutung  des  Neureuter  für  die  1
Veröffentlichungen  in  der  Presse  über  Marpingen  ein  Brief  des  Beschul¬
            
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