17 —
daß ferner das Benehmen der Kunz bei Anwesenheit des Dr.
Strauß in ihrem Hause auch für das Bewußtsein, es handle sich nur
um fingirte Erscheinungen, belastend erscheint;
daß nämlich das bei der Mittheilung, ihr Kind habe sie getäuscht,
hervortretende konvulsivische Zucken der Kunz und ihr ungeheures Weinen
und Lamentiren, wobei sie sich vor die Stirn schlug, zwar vom Zeugen
Strauß als der tiefste, von ihm in so hohem Grade nie wahrgenommene
mütterliche Schmerz über das Lügen eines Kindes gedeutet
wird;
daß aber durch die Aussage des Zeugen nur die äußere Erscheinung.
die Konvulsionen und das Jammern, welche der Zeuge selbst in
einem Zustande des Ergriffenseins von der Szene beobachtete, erwiesen
wird, während die Deutung dieser Erscheinung nur auf seiner Vermuthung,
seiner Beurtheilung beruht;
daß schon-dieZeugin Riemer, als ihr Strauß unmittelbar nach seiner
Rückkehr diese Sz ne schilderte, aus der Schilderung selbst zu dem Schluffe
kam, daß die Mutter Kunz nicht wegen der Lügen des Kindes überhaupt,
sondern darüber unwillig gewesen, daß das Kind die Erscheinungen
widerrufen habe (cf. V, 203), daß mithin der von Dr. Strauß geschilderten
Szene eben sowohl Aerger und Wuth so wie Angst vor der Entdeckung
zu Grunde gelegen haben kann;
daß diese letztere Auffassung dann den Vorzug verdient und anzunehmen
wäre, wenn sonstige geeignete Beweise für daS böse Bewußtsein
derrc. Kunz in Betreff einer Statt gehabten Täuschung vorlägen;
daß nun zunächst die Aussage des Zeugen GregoriuS die rc. Kunz
als eine verschlagene, auf Täuschung bedachte Frau erscheinen läßt;
daß nämlich der Zeuge im Sonnner 1876 bei einer Vernehmung
der fraglichen Kinder mit diesen und deren Eltern in dem für die Zeugen
bestimmten Lokale zusammentraf;
daß nach der Schilderung des Gregorius damals die Kinder sich
neckten und zausten, die Väter Tabak rauchten, die Mütter leise mit
einander flüsterten und demnächst sich entfernten und für die Kinder drei
Rosenkränze brachten;
daß eine der Frauen, wie der Zeuge meint, die Kunz, auf sein
Vorhalten: „Was sollen die Herren davon denken?" erwiderte, „die
Kinder könnten nicht mehr ohne Rosenkranz leben";
daß eine ähnliche beabsichtigte Täuschung seitens der Wittwe Kunz
aus dem Vorfalle vom 7. August 1877, wo dem damals neunjährigen
Kinde Margaretha Kunz in der elterlichen Wohnung von Neureuter die
Kommunion gereicht wurde, sich erweist, daß nämlich nur für den Fall
einer das Leven des Kindes ernstlich bedrohenden Krankheit die Ertheilang
der Wegzehrung bei so jugendlichem Aller nach katholischem Brauche
statthast war;
daß zwar nach einem von dem Untersuchungsbeamten aufgenommenen
Protokolle vom 9. Aug. 1877 (vol. VI. fol. 268 a fl ad.) die Margaretha
Kunz damals im Bette befunden wurde und nach Angabe einer älteren
Schwester fieberkrank sein sollte; 2