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das; so etwas erzählt werde: auch in Marpingen wurde diese Geschichte
allgemein erzählt und als wahr geglaubt."
Beschuldigter erklärt weiter aus Befragen, Wasser von der Mar-
pinger Quelle an Andere versandt zu haben.
Präs.: „Warum haben Sie denn, wie sich aus den Akten ergibt,
dem Redakteur der .Mariäblüthen' geschrieben, ein bezüglicher Artikel
von Ihnen dürfe nicht ohne Genehmigung Neur.'s veröffentlicht werden?
Ist denn Neur. so autoritativ Ihnen gegenüber in dieser SacheV
Dicke: „Durchaus nicht. Neureuter halte sich die größte Reserve
aufgelegt, und die ganze Sache brachte ihm die verschiedensten Bedenken
in Bezug auf das, was ani besten sei: hinsichtlich der Veröffentlichung
schrieb er mir: „„Hemmschuh"".
Präs.: „Nun aber die Leufelsgeschichte? Sie haben ja einen
französischen Geistlichen uni sein Urtheil in der Sache gebeten. Der
Mann warnte Sie, es könnte Schwindel sein: auch im Elsaß hätten
sich derartige Erscheinungen nachher als Lag und Trug erwiesen."
Dicke: „Dies steht in dem Briese des betr. Geistlichen durchaus
nicht."
Präs.: „Der Brief wird später verlesen werden."
Dicke: „Ich bitte, ihn zur thatsächlichen Richtigstellung schon jetzt
zu verlesen."
Bachem: Die sofortige Verlesung des Brieses sei wünschens-
werth zur thatsächlichen Richtigstellung: ebenso bitte er um Verlesung
des Briefes an den Redakteur der.Mariäblüthen': was hier gesprochen
werde, gelange in die Oeffentlichkeit, und die gewünschten Richtigstellungen
seien nothwendig, damit die Außenwelt nicht ein falsches Bild
der Sachlage erhalte.
Der Ergänzungsrichter verliest die beiden Briefe.
Bachem bemerkt zu dem Briese an den Redakteur, es ergebe sich
daraus, daß Dicke es nur als seine persönliche Auffassung dem Adres-
säten hingestellt habe, es müsse Neur. deßhalb um die Erlaubniß zur
Veröffentlichung ersucht werden, weil dieser sich sehr reservirt halte;
aus dem andern Briefe ergebe sich, daß der französische Geistliche,
P. Cotelat aus Lourdes, durchaus nicht vor dem Glauben an die
Wirklichkeit der Marpinger Erscheinungen gewarnt, daß er sich vielmehr
des Urtheils darüber enthalten habe; aus beiden Briefen könne man
vernünftiger Weise weder gegen Neur. noch gegen Dicke Etwas folgern.