Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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anderswo  Maria,  die  Helserin  in  dor  Noth,  erscheinen  könne,  angeregt
werden  mochte;
daß  in  dem  sonntäglich  wiederkehrenden  Opfergange  um  den  Altar
der  Kirche,  aus  welchem  Geld  zum  Ersätze  des  Gehaltes  des  gesperrten
Pfarrers  Neureuter  niedergelegt  wurde,  ein  praktisches  Exempel  für  den
obengeschilderteu  Kampf  sich  den  Augen  des  Volkes  darstellte;
daß,  wenn  nun  diese  Dinge  geeignet  sind,  ein  Licht  auf  die  mögliche  Entwicklung
  der  marpinger  Vorgänge  zu  werfen,  auch  diese  Stimmung  der  Umgebung
  der  Kinder  unbewußt  aus  letztere  einzuwirken  im  Stande  war,  und
die  erste  Andeutung  der  Frau  im  Hause  von  Leist  ausreichen  konnte,
die  Margaretha  Kunz  zu  bewegen,  die  angeblichen  Vorgänge  am  4.
Juli  1876  und  sxäter  zu  erfinden  und  Alles  den  anderen  Kindern  einzureden,
  daß  bei  dem  Glauben,  der  den  Kindern  von  der  Menge  in
kritikloser  ,  beklagenswerther  Werse  entgegengebracht  wurde,  bei  den  in
gespanntester  Erwartung  nach  dem  noch  kommenden  Wunderbaren  gestellten
  Fragen  Erwachsener,  bei  dem  Verlangen,  immer  mehr  zu  hören,
naturgemäß  die  Erklärungen  der  Kinder  über  ihre  Erscheinung  an  Ausdehnung
  und  Ausbildung  gewinnen  mußten,  wozu  ihnen  die  dort  gebrauchte,
  mit  Bildern  versehene  Schulbibel  und  vielleicht  auch  Schriften
über  anderweitige  Wandererscheinungen  leicht  Anleitung  gewährten;
daß,  je  »lehr  die  Kinder  sich  auf's  Lügen  verlegten,  eine  Wiederkehr
zur  Wahrheit  schwieriger  wurde,  und  zwar  um  so  mehr,  als  sie  bald  von
Geistlichen,  vornehmen  Damen  rc.  geliebkost  und  bewundert  wurden,  als
„gottbegnadete  Kinder,  kleine  Seherinen"  u.  s.  w.  in  Wort  und  Schrift
sich  dargestellt  fanden,  daß  diese  theils  auf  Notorietät,  theils  auf  die
Ergebnisse  der  Verhandlungen  sich  basirenden  Erwägungen,  das  Handeln
der  Kinder  und  ihr  Motiv  zu  erklären  geeignet  sind,  und  es  sich  nur
noch  darum  handeln  kann,  ob  nn  späteren  Verlaufe  die  Absicht,  sich
oder  Anderen  durch  ihre  Täuschungen  widerrechtlichen  Geldgewinn  zu
verschaffen,  sich  entwickelt  und  gewirkt  hat,  die  Täuschungen  fortzusetzen^
daß  in  letzterer  Beziehung  durch  die  Angaben  der  durchaus  glaubwürdigen
  Zeugin  Schwind  erwiesen  ist,  daß  die  Margaretha  Kunz  am
11.  Juli  1876  an  der  sogenannten  Guadenstelle  Geld  von  verschiedenen
Personen,  und  zwar  speziell  einen  Thaler,  ein  Markstück  unb  andere
Münze  angenommen  und  in  die  Tasche  gesteckt  hat;  daß  sie  auch  in
kindlicher  Freude  den  Thaler  den  anderen  Kindern  gezeigt  und  ihnen
einen  Einblick  in  ihre  mit  Gckd  gefüllte  Tasche  gewährt  hat;
daß  aber,  abgesehen  von  diesem  einen  Falle,  wei'ere  Bewei'e  dafür,
  daß  die  Kunz  oder  die  anderen  Kinder  Geldgeschenke  angenommen
haben,  nicht  vorhanden  sind,  indem  der  von  dem  Gendarm  Weber  bekundete
  Vorgang,  wonach  im  August  1877  der  Gaftwirth  Bonn  seinem
geisteskranken  Kinde,  welches  zur  Besserung  seiner  Geisteskräfte  mit  der
Kunz  spielen  und  umgehen  sollte  und  auch  wirklich  mit  der  Kunz  längeren
  Umgang  gepflogen  hat,  für  die  Kunz  ein  Markstück  gab,  hierhin
nicht  zu  rechnen  ist;
daß  dagegen  durch  eine  Reihe  von  Zeugen  der  Nachweis  geliefert
            
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