14
anderswo Maria, die Helserin in dor Noth, erscheinen könne, angeregt
werden mochte;
daß in dem sonntäglich wiederkehrenden Opfergange um den Altar
der Kirche, aus welchem Geld zum Ersätze des Gehaltes des gesperrten
Pfarrers Neureuter niedergelegt wurde, ein praktisches Exempel für den
obengeschilderteu Kampf sich den Augen des Volkes darstellte;
daß, wenn nun diese Dinge geeignet sind, ein Licht auf die mögliche Entwicklung
der marpinger Vorgänge zu werfen, auch diese Stimmung der Umgebung
der Kinder unbewußt aus letztere einzuwirken im Stande war, und
die erste Andeutung der Frau im Hause von Leist ausreichen konnte,
die Margaretha Kunz zu bewegen, die angeblichen Vorgänge am 4.
Juli 1876 und sxäter zu erfinden und Alles den anderen Kindern einzureden,
daß bei dem Glauben, der den Kindern von der Menge in
kritikloser , beklagenswerther Werse entgegengebracht wurde, bei den in
gespanntester Erwartung nach dem noch kommenden Wunderbaren gestellten
Fragen Erwachsener, bei dem Verlangen, immer mehr zu hören,
naturgemäß die Erklärungen der Kinder über ihre Erscheinung an Ausdehnung
und Ausbildung gewinnen mußten, wozu ihnen die dort gebrauchte,
mit Bildern versehene Schulbibel und vielleicht auch Schriften
über anderweitige Wandererscheinungen leicht Anleitung gewährten;
daß, je »lehr die Kinder sich auf's Lügen verlegten, eine Wiederkehr
zur Wahrheit schwieriger wurde, und zwar um so mehr, als sie bald von
Geistlichen, vornehmen Damen rc. geliebkost und bewundert wurden, als
„gottbegnadete Kinder, kleine Seherinen" u. s. w. in Wort und Schrift
sich dargestellt fanden, daß diese theils auf Notorietät, theils auf die
Ergebnisse der Verhandlungen sich basirenden Erwägungen, das Handeln
der Kinder und ihr Motiv zu erklären geeignet sind, und es sich nur
noch darum handeln kann, ob nn späteren Verlaufe die Absicht, sich
oder Anderen durch ihre Täuschungen widerrechtlichen Geldgewinn zu
verschaffen, sich entwickelt und gewirkt hat, die Täuschungen fortzusetzen^
daß in letzterer Beziehung durch die Angaben der durchaus glaubwürdigen
Zeugin Schwind erwiesen ist, daß die Margaretha Kunz am
11. Juli 1876 an der sogenannten Guadenstelle Geld von verschiedenen
Personen, und zwar speziell einen Thaler, ein Markstück unb andere
Münze angenommen und in die Tasche gesteckt hat; daß sie auch in
kindlicher Freude den Thaler den anderen Kindern gezeigt und ihnen
einen Einblick in ihre mit Gckd gefüllte Tasche gewährt hat;
daß aber, abgesehen von diesem einen Falle, wei'ere Bewei'e dafür,
daß die Kunz oder die anderen Kinder Geldgeschenke angenommen
haben, nicht vorhanden sind, indem der von dem Gendarm Weber bekundete
Vorgang, wonach im August 1877 der Gaftwirth Bonn seinem
geisteskranken Kinde, welches zur Besserung seiner Geisteskräfte mit der
Kunz spielen und umgehen sollte und auch wirklich mit der Kunz längeren
Umgang gepflogen hat, für die Kunz ein Markstück gab, hierhin
nicht zu rechnen ist;
daß dagegen durch eine Reihe von Zeugen der Nachweis geliefert