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und Leist nach Mastgabe des § 263 des Strafgesetzbuchs mir noch zu
Prüfen übrig bliebe, ob dieselben die falschen Vorspiegelungen in der Absicht
vorbrachten, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortheil
zu verschaffen; dast eine solche Absicht als von vorn herein oder
gar vor der ersten Behauptung von Erscheinungen vorhanden nicht nachgewiesen
ist, das; auch überhaupt irgendwie greifbare Beweismomente
einer durch dritte Personen Statt gehabten Anstiftung
der Kinder zu der fraglichen Täuschung nicht vorliegen, dast, mag
nun angenommen werden, die Kinder hätten am 3. Juli 1676 im Härtelwalde
gar nichts gesehen oder nur einen meisten Schein, selbst in Gestalt
einer Figur, eventuell dieser letztere Vorgang bei ihnen die Vorstellung
von etwas Uebernatürlichem nicht hervorgerufen hat (conf. Aussagen
der Zeugen Kleber, Riemer, Schmidt rc.); dast jedoch nach Angabe der
Kunz, welche sie der Zeugin Riemer machte (V. 262), im Hause von
Leist eine bis jetzt nicht ermittelte Frau bei Erzählung des erdachten
oder wirklich erlebten, ganz natürlichen Vorganges den ersten Gedanken,
es könne die Mutter Gottes gewesen sein, in die Seele der Kinder warf;
dast nun für die _ spätere Ausbildung der Wundersabeln die Zeitumstände
und die Anschauungen der Umgebung der Kinder leider nur
zu günstig waren und dies nicht unberücksichtigt bleiben darf, dast nämlich
damals die zwischen der römisch-katholischen Kirche und dem Staat
ausgebrochene Spannung und der sogenannte Kulturkampf schon mehrere
Jahre bestand;
dast notorisch durch leidenschaftlich erregte und alarmirende Besprechung
der auf diesem Gebiet erfolgten staatlichen Gesetzgebung, wie
sie sowohl in der Tagespreise und Volksliteratur wie in Wahl- und
sonstigen Volks - Versammlungen und namentlich auch in Parlamenten
Statt gefunden hat, vielfach un katholischen Volke die irrige Meinung
herbeigeführt worden ist, jenes legislatorische Vorgehen sei aus eine
Schädigung oder selbst Unterdrückung der katholischen Kirche gerichtet,
dast dem Volke aber ebenso der endliche Sieg der allein wahren Kirche,
an deren Felsen Alles zerschellen werde, mit gröstter Zuversicht prognofticirt
wurde;
dast, wenn die geschichtlichen Erfahrungen lehren, dast in schlimmen
Zeiten — dafür wurden sie ja ausgegeben — absonderliche, austerordentliche
Erscheinungen und Offenbarungen mehr als sonst auftauchen, weil
bei dem Wunsche, die vermeintlichen Miststände gehoben zu sehen, und
bei dem Nichtausreichen der' natürlichen Kräfte für diesen Zweck die Hülfe
des Uebernatürlichen ersehnt und erwartet wird, gerade die gegenwärtige
Zeit mit ihrer aus obiger Ursache hervorgegangenen Stimmung des
Volkes den günstigsten Boden für solche Auswüchse liefern mußte;
dast dazu gerade am 3. Juli 1676, dem Tage der ersten angeblichen
Erscheinung zu Marpingen, in Frankreich zu Lourdes das in der Presse
vielfach besprochene Fest der Einweihung der dortigen Marienkirche gefeiert
wurde, und auch in der Schilderung der Vorbereitungen zum Feste
schon der Gedanke an die Möglichkeit und der Wunsch, daß auch