Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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und  Leist  nach  Mastgabe  des  §  263  des  Strafgesetzbuchs  mir  noch  zu
Prüfen  übrig  bliebe,  ob  dieselben  die  falschen  Vorspiegelungen  in  der  Absicht
  vorbrachten,  sich  oder  einem  Dritten  einen  rechtswidrigen  Vermögensvortheil
  zu  verschaffen;  dast  eine  solche  Absicht  als  von  vorn  herein  oder
gar  vor  der  ersten  Behauptung  von  Erscheinungen  vorhanden  nicht  nachgewiesen
  ist,  das;  auch  überhaupt  irgendwie  greifbare  Beweismomente
  einer  durch  dritte  Personen  Statt  gehabten  Anstiftung
der  Kinder  zu  der  fraglichen  Täuschung  nicht  vorliegen,  dast,  mag
nun  angenommen  werden,  die  Kinder  hätten  am  3.  Juli  1676  im  Härtelwalde
  gar  nichts  gesehen  oder  nur  einen  meisten  Schein,  selbst  in  Gestalt
einer  Figur,  eventuell  dieser  letztere  Vorgang  bei  ihnen  die  Vorstellung
von  etwas  Uebernatürlichem  nicht  hervorgerufen  hat  (conf.  Aussagen
der  Zeugen  Kleber,  Riemer,  Schmidt  rc.);  dast  jedoch  nach  Angabe  der
Kunz,  welche  sie  der  Zeugin  Riemer  machte  (V.  262),  im  Hause  von
Leist  eine  bis  jetzt  nicht  ermittelte  Frau  bei  Erzählung  des  erdachten
oder  wirklich  erlebten,  ganz  natürlichen  Vorganges  den  ersten  Gedanken,
es  könne  die  Mutter  Gottes  gewesen  sein,  in  die  Seele  der  Kinder  warf;
dast  nun  für  die  _  spätere  Ausbildung  der  Wundersabeln  die  Zeitumstände
  und  die  Anschauungen  der  Umgebung  der  Kinder  leider  nur
zu  günstig  waren  und  dies  nicht  unberücksichtigt  bleiben  darf,  dast  nämlich
  damals  die  zwischen  der  römisch-katholischen  Kirche  und  dem  Staat
ausgebrochene  Spannung  und  der  sogenannte  Kulturkampf  schon  mehrere
Jahre  bestand;
dast  notorisch  durch  leidenschaftlich  erregte  und  alarmirende  Besprechung
  der  auf  diesem  Gebiet  erfolgten  staatlichen  Gesetzgebung,  wie
sie  sowohl  in  der  Tagespreise  und  Volksliteratur  wie  in  Wahl-  und
sonstigen  Volks  -  Versammlungen  und  namentlich  auch  in  Parlamenten
Statt  gefunden  hat,  vielfach  un  katholischen  Volke  die  irrige  Meinung
herbeigeführt  worden  ist,  jenes  legislatorische  Vorgehen  sei  aus  eine
Schädigung  oder  selbst  Unterdrückung  der  katholischen  Kirche  gerichtet,
dast  dem  Volke  aber  ebenso  der  endliche  Sieg  der  allein  wahren  Kirche,
an  deren  Felsen  Alles  zerschellen  werde,  mit  gröstter  Zuversicht  prognofticirt
  wurde;
dast,  wenn  die  geschichtlichen  Erfahrungen  lehren,  dast  in  schlimmen
Zeiten  —  dafür  wurden  sie  ja  ausgegeben  —  absonderliche,  austerordentliche
  Erscheinungen  und  Offenbarungen  mehr  als  sonst  auftauchen,  weil
bei  dem  Wunsche,  die  vermeintlichen  Miststände  gehoben  zu  sehen,  und
bei  dem  Nichtausreichen  der'  natürlichen  Kräfte  für  diesen  Zweck  die  Hülfe
des  Uebernatürlichen  ersehnt  und  erwartet  wird,  gerade  die  gegenwärtige
Zeit  mit  ihrer  aus  obiger  Ursache  hervorgegangenen  Stimmung  des
Volkes  den  günstigsten  Boden  für  solche  Auswüchse  liefern  mußte;
dast  dazu  gerade  am  3.  Juli  1676,  dem  Tage  der  ersten  angeblichen
Erscheinung  zu  Marpingen,  in  Frankreich  zu  Lourdes  das  in  der  Presse
vielfach  besprochene  Fest  der  Einweihung  der  dortigen  Marienkirche  gefeiert
  wurde,  und  auch  in  der  Schilderung  der  Vorbereitungen  zum  Feste
schon  der  Gedanke  an  die  Möglichkeit  und  der  Wunsch,  daß  auch
            
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