Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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dieses  Vorkommnisses  von  der  Schmidt  auf  einer  Lüge  ertappt  unverholen
  erklärt,  „Du  läßt  dir  aber  auch  nichts  weis  machen,  du  bist  nicht
so  dumm,  wie  die  dummen  dummen  Herren"  ;
daß  aber  die  Verschlagenheit  der  Kunz  in  einem  von  der  Ehefrau
Riemer  bekundeten  Vorfalle  im  grellsten  Lichte  erscheint;
daß  nämlich  die  Kunz,  nachdem  sie  widerrufen  und  -  versprochen,
auch  den  Widerruf  dem  Pastor  Neureuter  mitzutheilen,  an  letzteren  einen
Brief  (adhib.  II.  fol.  16)  schrieb,  daß  dieselbe  von  der  Ehefrau  Riemer
aufgefordert,  ihr  den  Brief  zum  Lesen  zu  übergeben,  dies  zu  thun  ablehnte
  mit  dem  Bemerken,  daß  sie,  die  Riemer  ihre  Schreiberei  schlecht
lesen  könne,  daß  dann  die  Kunz  den  Brief  selbst  vorlas,  und  zwar  in
einer  Weise,  als  ob  sie  de  >1  Neureuter  berichte,  daß  sie  die  Erscheinung
nie  gefragt  und  letztere  auch  nie  geantwortet  habe,  daß  aber  bei  demnächstiger
  Durchsicht  des  Briefes  in  demselben  das  gerade  Gegentheil
ausgedrückt  war,  und  daß  dann  das  Kind,  von  der  Frau  Riemer  darauf
  aufmerksam  gemacht  und  zurecht  gewiesen,  sofort  mit  einer  für  ihr
Alter  außergewöhnlichen,  geradezu  schainlos  zu  nennenden  Frechheit  bemerkte,
  „ich  les-  und  schreibe  hurtig,  und  da  verlese  und  verschreibe  ich
mich  manchmal"  ;
daß  sodann  die  Beeinflussung  der  beiden  anderen  Kinder  durch  die
Kunz  sich  kundgibt  in  einer  von  dem  Zotigen  Kleber  bekundeten  Aeußerung
der  Kunz,  welche  sie  an  die  Hubertus  richtete,  und  zwar  in  der  Feit,  als
sie  widerrufen,  dagegen  die  anderen  Kinder  in  ihren  Erklärungen  noch
nicht  mit  dein  Widerrufe  so  weit  vorgeschritten  waren,  und  welche  unter
Drohung  mit  dem  Finger  dahin  ging:  „Sage  die  Wahrheit,  sonst  bekommst
  du  Schläge!"
daß  auch  nach  Angabe  der  Frau  Riemer  die  Kunz,  von  der  Reise
mit  Tr.  Strauß  zurückgekehrt,  sofort  zum  Schlafzimmer  der  beiden  anderen
Kinder  hinlief  und  mit  denselben  sprach,  und  daß  demnächst  die  Leist
entrüstet  erklärte,  „die  Kunz  habe  sie  aufgefordert,  wie  früher  zu  sagen,
sie  wüide  auch  wieder  so  sagen"  ;
daß  endlich  sowohl  die  Kunz  wie  auch  die  beiden  anderen  Kinder
bei  verschiedenen  Gelegenheiten  dem  Zeugen  Kleber,  der  Ehefrau  Riemer
und  der  Lina  Schmidt  geradezu  erklärt  haben,  daß  die  Kunz  Alles  erfunden
  und  den  anderen  Alles  eingeredet  habe;
in  Erwägung  sonach,  daß  eine^Vorspiegelung  falscher  Thatsachen
durch  die  Kinder  Margaretha  Kunz,  Lmsanna  Leist  und  Katharina  Hubertus
  evident  nachgewiesen  Erscheint;
daß  nach  dieser  Feststellung  ein  näheres  Eingehen  auf  die  behaupteten
  Wunderheilungen  kaum  noch  erforderlich  ist.  da  mit  dem  Wegfallen
der  Erscheinungen  der  Kinder  als  Grundlage  für  die  Heilungen  auch
letztere  von  selbst  widerlegt  sind,  oder  doch  mindestens  wirklich  vorgekommene
  wunderbare  Heilungen  auf  andere  Ursachen  zurückgeführt  werden
müßten;
daß  aber  dennoch  hervorgehoben  werden  muß,  daß  die  angeblichen
Wunderheilungen  meist  bei  an  Hysterie  lerdenden  und  daher  der  Selbst-
            
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