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kennlniß wiederholte, und auf ein neues furchtbares Jammern der Mutter
und deren Aeußerung: „Wenn das wahr ist, dann bist du mein Kind
nicht mehr!" sich schutzsuchend an Dr. Strauß drängte, und erst nach
einer Weile, nachdem die Mutter erklärt: „Ich kenne dich nicht mehr,
du bist mein Kind nicht mehr; sage es mir, ist es denn wirklich wahr,
was du dem Herrn Doktor gestern gesagt?" — zum größten Staunen des
Zeugen Dr. Strauß behauptete, es habe ihn, Zeugen, belogen, und
früher habe es die Wahrheit gesagt;
daß das Schutzsuchen des Kindes bei Dr. Strauß selbst seiner
Mutter gegenüber nur aus dem Gefühle desselben, den Schutz ohne neue
Verletzung der Wahrheit nur bei ihm, nicht bei seiner Mutter zu finden,
erklärbar erscheint, daß aber die von der Mutter herbeigeführte fürchterliche
Szene, deren ergreifender Wirkung der Zeuge unvorsichtiger Weise
ein Kind so jugendlichen Alters ausgesetzt hab eine solche Folge nur zu
leicht mit sich bringen mußte, und daß das Kind, zurückkehrend zur
Lüge, nunm'hr die srüher b haupteten, dann als unwahr widerrufenen
Erscheinungen mit einer Dreistigkeit festhielt, welche den Zeugen zu der
Aeußerung veranlaßte, niemals bei irgend einem Verbrecher ein Lügen
mit so impertinentem Aplomb wahrgenommen zu haben;
daß dann auch die Kunz wie in gleicher Weise die beiden anderen
Kinder die vom Untersuchungsrichter aufgenommenen amtlichen Protokolle
über den Widerruf später verdächtigten, als falsch bezeichneten und
behaupteten, nie widerrufen zu haben;
daß endlich die Kunz auch einen in diesem Sinne an v. Hüllessem
geschriebenen Brief (udhib. II. fnl. 103 ) als von ihr nicht herrührend
bezeichnete, obwohl die Zeuginen Lina Schmidt und Kalharina Krebs
beim Schreiben des Briefes durch die Kunz zugegen waren und darüber
Einzelheiten, z. B. bezüglich der durchstrichenen Ueberschrift, bekundeten,
welche einen Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben nicht auskommen
lassen;
in Erwägung, daß nach allem diesem auch nicht der mindeste
Zweifel darüber bestehen kann, daß die angeblichen Wunder-Erscheinungen,
wie sie von den Kindern behauptet wurden, in Wirklichkeit nicht
vorgekommen, sondern lediglich auf bewußter Erdichtung der Kinder beruhen
;
daß aber an dieser Stelle nicht unterlassen werden kann, darauf
hinzuweisen, daß die Margaretha Kunz, welche wohl von allen mit igr
in Berührung gekommenen Personen als die befähigtere bezeichnet wird,
sich als ein durchaus verlogenes, höchst raffinirtes Kind geceigt hat,
welches ihre beiden Genossinen Leist und Hubertus in hohem Grade
zu beeinflussen im Stande war und auch wirklich beeinflußt hat;
daß zunächst die Verschmitztheit der k. Kunz aus der von den Zeugen
Lina Schmidt und Dr. Strauß bekundeten beabsichtigten Täuschung des
Dr. Strauß durch eine angeblich von der Mutter Gottes geoffenbarte
Thatsache aus dem Leben des Strauß, welch, aber in Wirklichkeit der
Zeuge Strauß der rc. Kunz selbst erzählt hatte, erhellt, daß sie bezüglich