Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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kennlniß  wiederholte,  und  auf  ein  neues  furchtbares  Jammern  der  Mutter
und  deren  Aeußerung:  „Wenn  das  wahr  ist,  dann  bist  du  mein  Kind
nicht  mehr!"  sich  schutzsuchend  an  Dr.  Strauß  drängte,  und  erst  nach
einer  Weile,  nachdem  die  Mutter  erklärt:  „Ich  kenne  dich  nicht  mehr,
du  bist  mein  Kind  nicht  mehr;  sage  es  mir,  ist  es  denn  wirklich  wahr,
was  du  dem  Herrn  Doktor  gestern  gesagt?"  —  zum  größten  Staunen  des
Zeugen  Dr.  Strauß  behauptete,  es  habe  ihn,  Zeugen,  belogen,  und
früher  habe  es  die  Wahrheit  gesagt;
daß  das  Schutzsuchen  des  Kindes  bei  Dr.  Strauß  selbst  seiner
Mutter  gegenüber  nur  aus  dem  Gefühle  desselben,  den  Schutz  ohne  neue
Verletzung  der  Wahrheit  nur  bei  ihm,  nicht  bei  seiner  Mutter  zu  finden,
erklärbar  erscheint,  daß  aber  die  von  der  Mutter  herbeigeführte  fürchterliche
  Szene,  deren  ergreifender  Wirkung  der  Zeuge  unvorsichtiger  Weise
ein  Kind  so  jugendlichen  Alters  ausgesetzt  hab  eine  solche  Folge  nur  zu
leicht  mit  sich  bringen  mußte,  und  daß  das  Kind,  zurückkehrend  zur
Lüge,  nunm'hr  die  srüher  b  haupteten,  dann  als  unwahr  widerrufenen
Erscheinungen  mit  einer  Dreistigkeit  festhielt,  welche  den  Zeugen  zu  der
Aeußerung  veranlaßte,  niemals  bei  irgend  einem  Verbrecher  ein  Lügen
mit  so  impertinentem  Aplomb  wahrgenommen  zu  haben;
daß  dann  auch  die  Kunz  wie  in  gleicher  Weise  die  beiden  anderen
Kinder  die  vom  Untersuchungsrichter  aufgenommenen  amtlichen  Protokolle
  über  den  Widerruf  später  verdächtigten,  als  falsch  bezeichneten  und
behaupteten,  nie  widerrufen  zu  haben;
daß  endlich  die  Kunz  auch  einen  in  diesem  Sinne  an  v.  Hüllessem
geschriebenen  Brief  (udhib.  II.  fnl.  103  )  als  von  ihr  nicht  herrührend
bezeichnete,  obwohl  die  Zeuginen  Lina  Schmidt  und  Kalharina  Krebs
beim  Schreiben  des  Briefes  durch  die  Kunz  zugegen  waren  und  darüber
Einzelheiten,  z.  B.  bezüglich  der  durchstrichenen  Ueberschrift,  bekundeten,
welche  einen  Zweifel  an  der  Richtigkeit  ihrer  Angaben  nicht  auskommen
lassen;
in  Erwägung,  daß  nach  allem  diesem  auch  nicht  der  mindeste
Zweifel  darüber  bestehen  kann,  daß  die  angeblichen  Wunder-Erscheinungen,
  wie  sie  von  den  Kindern  behauptet  wurden,  in  Wirklichkeit  nicht
vorgekommen,  sondern  lediglich  auf  bewußter  Erdichtung  der  Kinder  beruhen
  ;
daß  aber  an  dieser  Stelle  nicht  unterlassen  werden  kann,  darauf
hinzuweisen,  daß  die  Margaretha  Kunz,  welche  wohl  von  allen  mit  igr
in  Berührung  gekommenen  Personen  als  die  befähigtere  bezeichnet  wird,
sich  als  ein  durchaus  verlogenes,  höchst  raffinirtes  Kind  geceigt  hat,
welches  ihre  beiden  Genossinen  Leist  und  Hubertus  in  hohem  Grade
zu  beeinflussen  im  Stande  war  und  auch  wirklich  beeinflußt  hat;
daß  zunächst  die  Verschmitztheit  der  k.  Kunz  aus  der  von  den  Zeugen
Lina  Schmidt  und  Dr.  Strauß  bekundeten  beabsichtigten  Täuschung  des
Dr.  Strauß  durch  eine  angeblich  von  der  Mutter  Gottes  geoffenbarte
Thatsache  aus  dem  Leben  des  Strauß,  welch,  aber  in  Wirklichkeit  der
Zeuge  Strauß  der  rc.  Kunz  selbst  erzählt  hatte,  erhellt,  daß  sie  bezüglich
            
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