Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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ist,  ich  habe  gar  nichts  gesehen,  ich  habe  alles  gelogen!"  bekräftigte,  während
  niemals  zur  Bewahrheitung  der  früher  behaupteten  Erscheinungen
irgend  welche  sakramentale  Form  von  dem  Kinde  gewählt  wurde;
das;  endlich  die  Kunz  der  durchaus  glaubwürdigen,  dainals  ^jährigen
  Zeugin  Lina  Schmidt,  an  welche  sie  sich  trotz  Altersunterschiedes
vertraulich  anzuschließen  bestrebt  war,  wiederholt  Geständnisse  in  ähnlicher
  Weise  ablegte;
daß  diese  Geständnisse,  ohne  welche,  wie  oben  ausgeführt  wurde,
sonstige  konkludente  Beweise  einer  Seitens  derKinder  geübten  Täuschung
schon  in  genügender  Weise  vorliegen,  anfangs  nur  einzelne  der  behaupteten
  Erscheinungen  als  unwahr  und  erfunden  bezeichneten,  schließlich
aber  bis  zum  vollständigsten  Widerrrif  einer  jeden  wunderbaren  Erscheinung
  sich  steigerten;
daß  in  Folge  des  Widerrufes  der  Kunz  demnächst  auch  die  beiden
anderen  Kinder  Leist  und  Hubertus  ihre  früheren  Erklärungen  als  auwahr
  zurückzogen  und  diese  Geständnisse  dann  festgehalten  wurden,  bis
Dr.  Strauß  Ende  November  387G  mit  der  Margaretha  Kunz  zum
Zwecke  der  Untersuchung  eine  dienstliche  R^ise^  nach  Marpingen  uuternahm
  und  das  Kind  nach  einer  vom  Zeugen  Ltrauß  drastisch  geschilderten
  Szene  mit  seiner  Bkutter  wieder  zu  den  ursprünglichen  Angaben
über  die  Wnndererscheinungen  zurückkehrte;
daß  eine  psychologische  Erklärung  dieses  Vorganges  keine  Schwierigkeiten
  bieten  kann;
daß  nämlich  bei  der  Unterstellung,  daß  die  Kinder  wahrheitswidrig
die  Erscheinungen  erdichtet,  nothwendig  im  Laufe  der  Untersuchung  die
Frage  aufgeworfen  werden  mußte  und  aufgeworfen  wurde,  wie  sie  zu
solchen  Lügen  gekommen,  und  daß  dann  die  Sorge  der  rc.  Kunz,  sei  es
für  ihre  Mutter,  sei  es  für  andere  von  ihr  geliebte  Personen,  wie  sie
sich  schon  vorher  in  Fragen:  „Wenn  ich  die  Wahrheit  sage,  kann  dann
auch  meiner  Mutter  nichts  geschehen?"  rc.  kundgaben,  leicht  dazu  führte,,
dritte,  nicht  zu  ermittelnde  Personen  als  Anstifter  zu  bezeichnen;
daß  nun  auch  die  Kunz  bald  ein  unbekanntes  Mädchen  aus  dem
Unterdorfe,  bald  ein  Mädchen  aus  Bliesen,  bald,  und  zwar  vor  der
Reise  des  Dr.  Strauß,  ein  Mädchen  aus  dem  Eickenwalde  der  Anstiftung,
bezichtigte;
daß  dann  Dr.  Strauß  die  Knuz  während  seiner  Reise  behufs  Ermittlung
  des  Mädchens  aus  dem  Eulenwalde  zu  Marpingen  in  das
Haus  der  Mutter  Kunz  gebracht  hat,  ohne  leider  zu  verhindern,  daß
das  Kind,  vielleicht  heimlicher  Weise,  mit  der  Mutter  und  Schwester
Rücksprache  nahm;
daß  demnächst  Zeuge  Strauß  die  Mutter  Kunz  frug:  „Können  Sie
es  ertragen,  wenn  ich  JhnenZsage,  daß  Ihr  Kind  Sie  getäuscht  hat?"  —
und  hierdurch  konvulsivisches  Zucken  und,  wie  Zeuge  meint,  einen  ungeheuren,
  nie  gesehenen  Schmerz  der  Mutter  hervorrief;
daß  das  Kmd  angesichts  dieses  erschütternden  Austrittes  anfangs
dennoch  durch  deutliches  Nicken  sein  dem  Dr.  L-tcauß  abgelegtes  Be-
            
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