Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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werden  mag,  als  für  den  Widerruf  der  Kinder  andere,  nicht  anfechtbare
und  nicht  angefochtene  klassische  Zeugen  in  großer  Zahl  vorhanden  sind;
daß  aber  der  Versuch  der  Vertheidigung,  alle  anderen  späteren  Geständnisse
  und  Widerrufe  der  Kinder  als  ans  diesen  ersten  Widerruf  vor
v. Hüllessem  basireud,  von  diesem  ersten  dauernd  beeinflußt  darzustellen
und  gleichsam  in  diesem  Austreten  des  v.  Hüllesiem  die  Einwirkung  des
Dämonischen  zu  erblicken,  bei  ruhiger  Würdigung  des  thatsächlichen  Verhältnisses
  durchaus  werthlos  erscheinen  muß;
daß  nämlich  außer  dem  bereits  oben  erwähnten  und  bei  dieser  Frage
mit  zu  berücksichtigenden,  vom  Zeugen  Schmidt  bekundeten  Gespräche  der
Kinder  in  Betracht  kommt,  daß  die  Margaretha  Kunz  noch  am  selben
11.  Oktober  1876  vor  dem  Untersuchungsrichter  Kleber,  welcher  das
Kind  human  und  freundlich  behandelte,  sein  Geständnis;  wiederholte;
daß  es  später  vor  dem  Referendar  Dr.  Strauß,  den  es  kannte  und
der  sich  ihm  als  durchaus  gläubigen  Katholiken  darstellte,  nach  freundlichster
  Behandlung  in  dessen  elterlichem  Hause  irgend  etwas  mehr  als
einen  hellen  Schein  gesehen  ju  haben  verabredete;
daß  es  in  gleicher  Weise  vor  den  Eheleuten  Riemer,  den  Vorstehern
  des  Mariannen-Instituts,  in  welchem  die  Kinder  auf  Grund
vormundschastgerichilichen  Beschlusses  vom  9.  November  bis  12.  Dezember
1876  untergebracht  waren,  die  weitgehendsten  Geständnisse,  daß  es  nichts
gesehen,  abgelegt  hat;
daß  für  eine  Nichtbeeinflussung  der  Kinder  in  der  gedachten  Anstalt
schon  der  Charakter  der  letzteren  als  einer  städtischen  Anstalt,  bestimmt
zur  Aufnahme  katholischer  wie  evangelischer  Kinder,  spricht,  in  welcher
auch  damals  wie  jetzt  viele,  ja,  selbst  in  gleicher  Zahl  katholische,  wie
evangelische  Kinder  verpflegt  und  erzogen  werden,  daß  Ehefrau  Rieiner,
zwar  selbst  evangelisch,  aber  von  katholischer  Mutter  stammend,  zeugeneidlich
  ausdrücklich  bekundet  hat,  wie  sie  anfangs  ein  Gespräch  mit  den
Kindern  über  die  angeblichen  Wundererscheinungen  geflissentlich  vermieden,
  wie  sie  den  übrigen  Kindern  gleichfalls  Anweisung  ertheilt,  in
derselben  Weise  zu  verfahren,  daß  sie  ferner  die  Kinder  und  namentlich
die  gewecktere  Kunz  dringend  aufgefordert,  nur  die  Wahrheit  zu  sagen
und  ihr  speziell  bemerkt  hatte,  daß,  wenn  sie  in  der  That  etwas  gesehen,
sie  verpflichtet  sei,  dabei  zu  bleiben  und  es  zu  sagen;
daß  unter  diesen  Umständen  von  einer  zeilweisen  oder  gar  dauern--den
  Beeinflussung  der  Kinder  in  keiner  Weise  Rede  sein  kann,  und  zwar
um  so  weniger,  als  der  Vater  Leist  dem  Zeugen  Jung  gegenüber  geradezu
  hervorhob,  daß  die  Kinder  in  der  Anstalt  gut  gehalten  worden  seien,
und  auch  nach  Angabe  des  Zeugen  Riemer  die  Margaretha  Kunz  am  26.
November  1876  auf  die  Frage  ihrer  Mutter,  wie  es  ihr  gehe,  hinüberrief,
  daß  es  ihr  ganz  gut  gehe;
daß  aber  besonders  hervorgehoben  werden  muß,  daß  die  Kun;
ihren  Widerruf  vor  Dr.  Strauß  mit  den  Worten:  „Und  wenn  Gott
selber  vor  mir  stände,  ich  habe  weiter  nichts  gesehen"  u.  s.  w..  so  wie
den  vor  Frau  Riemer  niit  den  Worten:  „So  wahr  ein  Gott  im  Himmel
            
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