8
werden mag, als für den Widerruf der Kinder andere, nicht anfechtbare
und nicht angefochtene klassische Zeugen in großer Zahl vorhanden sind;
daß aber der Versuch der Vertheidigung, alle anderen späteren Geständnisse
und Widerrufe der Kinder als ans diesen ersten Widerruf vor
v. Hüllessem basireud, von diesem ersten dauernd beeinflußt darzustellen
und gleichsam in diesem Austreten des v. Hüllesiem die Einwirkung des
Dämonischen zu erblicken, bei ruhiger Würdigung des thatsächlichen Verhältnisses
durchaus werthlos erscheinen muß;
daß nämlich außer dem bereits oben erwähnten und bei dieser Frage
mit zu berücksichtigenden, vom Zeugen Schmidt bekundeten Gespräche der
Kinder in Betracht kommt, daß die Margaretha Kunz noch am selben
11. Oktober 1876 vor dem Untersuchungsrichter Kleber, welcher das
Kind human und freundlich behandelte, sein Geständnis; wiederholte;
daß es später vor dem Referendar Dr. Strauß, den es kannte und
der sich ihm als durchaus gläubigen Katholiken darstellte, nach freundlichster
Behandlung in dessen elterlichem Hause irgend etwas mehr als
einen hellen Schein gesehen ju haben verabredete;
daß es in gleicher Weise vor den Eheleuten Riemer, den Vorstehern
des Mariannen-Instituts, in welchem die Kinder auf Grund
vormundschastgerichilichen Beschlusses vom 9. November bis 12. Dezember
1876 untergebracht waren, die weitgehendsten Geständnisse, daß es nichts
gesehen, abgelegt hat;
daß für eine Nichtbeeinflussung der Kinder in der gedachten Anstalt
schon der Charakter der letzteren als einer städtischen Anstalt, bestimmt
zur Aufnahme katholischer wie evangelischer Kinder, spricht, in welcher
auch damals wie jetzt viele, ja, selbst in gleicher Zahl katholische, wie
evangelische Kinder verpflegt und erzogen werden, daß Ehefrau Rieiner,
zwar selbst evangelisch, aber von katholischer Mutter stammend, zeugeneidlich
ausdrücklich bekundet hat, wie sie anfangs ein Gespräch mit den
Kindern über die angeblichen Wundererscheinungen geflissentlich vermieden,
wie sie den übrigen Kindern gleichfalls Anweisung ertheilt, in
derselben Weise zu verfahren, daß sie ferner die Kinder und namentlich
die gewecktere Kunz dringend aufgefordert, nur die Wahrheit zu sagen
und ihr speziell bemerkt hatte, daß, wenn sie in der That etwas gesehen,
sie verpflichtet sei, dabei zu bleiben und es zu sagen;
daß unter diesen Umständen von einer zeilweisen oder gar dauern--den
Beeinflussung der Kinder in keiner Weise Rede sein kann, und zwar
um so weniger, als der Vater Leist dem Zeugen Jung gegenüber geradezu
hervorhob, daß die Kinder in der Anstalt gut gehalten worden seien,
und auch nach Angabe des Zeugen Riemer die Margaretha Kunz am 26.
November 1876 auf die Frage ihrer Mutter, wie es ihr gehe, hinüberrief,
daß es ihr ganz gut gehe;
daß aber besonders hervorgehoben werden muß, daß die Kun;
ihren Widerruf vor Dr. Strauß mit den Worten: „Und wenn Gott
selber vor mir stände, ich habe weiter nichts gesehen" u. s. w.. so wie
den vor Frau Riemer niit den Worten: „So wahr ein Gott im Himmel