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tus erklärte: „Von selbst und ohne das; wir mit ihr vorher da-
rüber gesprochen hatten, sagte sie, die Kranken sollten alle kommen, die
würden geheilt";
das; ferner die Hubertus behauptet, „sie habe die ganze Unterredung
mit der Mittler Gottes allein von den drei Kindern geführt, die
Kunz und Leist hätten nicht mit ihr gesprochen; während die Kunz
immer davon spricht:' „wir frugen re.", und zwar auf besonderen Vor¬
halt, „sie und die Hubertus hätten mit der Mutter Gottes gesprochen" ;
daß endlich nach Aussage der Kunz die Erscheinung die Frage, ob
sie, die Kinder, sie berühren dürfen, verneint haben soll, während die
Hubertus die Frage bejahen läßt, mit dem Zusätze, daß sie dieselbe am
Fuße anrühren sollte;
In Erwägung, daß auch der Zeuge Schmidt, früher Gendarm,
jetzt Mineralwasser-Fabrikant zu Düren, am 26. Oktober 1876, also vor
dem späteren volständigen W d.rrufe der Kinder, ein Gespräch der
Kunz und Leist ganz zufällig beobachtet, daß damals die Kunz äußerte :
„Ich sage das nicht; die Leute glauben es doch nicht!", —worauf die Leist
erwiderte: „Die Meisten glauben es ja doch!" — und dann die Kunz repli-
zirle: „Ich sage es aber doch nicht!" — und daß nach Angabe des Schmidt
demnächst die Kinder, als die Kunz ihn bemerkt und den Anderen leise
zugeflüstert: „Da ist der Gensdarm!" — raschen Schrittes davon gegangen
seien, daß die Kunz später in das von de n Zeugen Schinidt bekundete
Gespräch vor dem llntersnchnngsrichter als richtig anerkannt hat lind
den Sinn ihrer Worte dahin erläuterte, sie wolle nicht mehr behaupten,
daß sie die Mutter Gottes gesehen hätte und daß sie dies auch wirklich
nicht mehr behaupte (cf. vot. IV, fol. 36);
daß demnach in diesem von einem glaubhaften Zeugen bekundeten,
durch nichts beeinflußten Gespräche der Kinder ein volles Geständniß der
Unwahrheit der von ihnen behaupteten Erscheinungen, ein Geständniß
der von ihnen geübten Täuschung zu finden ist;
daß endlich die sämmtlichen Kinder im Lause der Untersuchung Be¬
amten und Nichtbeamten gegenüber in umfassendster Weise die von ihnen
behaupteten Erscheinungen und Erzählungen widerrufen haben;
daß allerdings, wie die Vertheidigung der Beschuldigten hervorge¬
hoben, der erste theilweise Widerruf der Kinder am II Okl. 1876 vor
dem Kriminalkommissar o. Hüllessem erfolgt ist;
daß auch dieser, anfangs unter dem Namen James Marlow auf¬
tretende Tetektivbeamte sich durch Anbieten eines Geldgeschenkes an die
rc. Kunz und auf andere Weise deren Vertrauen zu erwerben versuchte,
daß er ferner bei Verhaftung des Pastors Neureuter der Kunz den Ver¬
hafteten und dessen Wegbringen zeigte, was auf das Gemüth des Kindes
nothwendig, namentlich bei seiner Sorge um die Mutter, einwirken mußte;
daß, wenn die Vertheidigung in diesen Dingen und der Art der Be¬
richte des Kriminalkommissars Mittel finden will, dessen Glaubwürdig¬
keit anzufechten, nach Lage der ganzen Beweisaufnahme um so mehr von
einer Kritik und Würdigung der Aussage dieses Zeugen hier abgesehen