Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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daß  mithin  nicht  angenommen  werden  kann,  daß  zu  gleicher  Zeit
mehrere  Menschen  genau  dasselbe  Bild  der  Täuschung  und  namentlich
  so  oft  wiederholt  haben  können,  daß  aber  außerdem  ein
nach  Stunden  genau  vorhergesagtes  Wiedereintreten  einer  Erscheinung  dem
Charakter  der  Hallucinationen  durchaus  widerspricht,  daß  demnach  nur
die  Alternative  übrig  bleibt,  daß  die  Kinder  entweder  wirklich  wunderbare
  Erscheinungen  gehabt,  oder  daß  es  sich  lediglich  um  eine  durch  die
Kinder  hervorgerufene  Täuschung  handelt,  daß  schon  der  Gegenstand  und
Inhalt  der  von  den  Kindern  behaupteten  Erscheinungen  au  sich  unabweislich
  zu  dein  letzteren  Schlüsse  führen  müssen;
daß  nämlich,  wenn  man  auch  nach  christlich  religiöser  Anschauung
Wunder,  d.  h.  Thatsachen,  Erscheinungen,  Begebenheiten,  welche  nicht
durch  die  Naturgesetze  ihre  Erklärung  finden  können,  sondern  lediglich
aus  den  Alles  vermögenden  Willen  Gottes  zurückzuführen  und  seiner
unmittelbaren  Wirksamkeit  zuzuschreiben  sind,  annehmen  will,  doch  dieselben
  stets  dein  Wesen  der  Gottheit  entsprechen  müssen,  niemals  aber
die  Würde  Gottes  verletzend  erscheinen  dürfen  ;  daß  nun  schon  die  während
  eines  langen  Zeitraumes,  zuweilen  fast  täglich  wiederholten  und
bis  in  die  Nacht  hinein  danernden  Erscheinungen  Maria's  uub  des
Jesuskindes,  bei  welchen  außer  den  gewöhnlichsten  Fragen  und  Ant,vorteil
und  der  Mahnung,  fromm  zu  seiir  und  viel  zu  beten,  durchaus  nichts
das  sittlich  religiöse  Gefühl  des  Menschen  Erhebendes  vorgekommen  ist,
in  der  vorerwähnten  Beziehung  höchst  bedenklich  erscheinen;
daß  dies  iil  noch  weit  höherem  Maaße  mit  den  bloßen  Wiederholungen
  aus  den  Geheimnissen  der  Menschwerdung  und  des  Lebens
Christi,  wie  z.  B.  Mariä  Verkündigung  u.  s.  w.,  der  Fall  ist;
daß  aber  die  Teufelserscheinungeu,  bei  welchen  Maria  unb  dem
Christuskinde  eine  durchaus  lächerliche,  empörende  Rolle  zugetheilt  wird,
der  menschlichen  Vernunft,  unserem  sittlichen  und  ästhetischen  Gefühle
geradezu  Hohn  sprechen,  und  endlich  die  von  dem  Friedensrichter  Gartzen
bekundete  Erscheinung  des  heiligen  Geistes  nach  Lehre  des  Christenthums
vollends  eine  Blasphemie  darstellt;
in  Erwägung,  daß  abgesehen  von  diesen,  aus  den  angeblichen  Erscheinungeil
  selbst  hergeleiteten  Beweisen  gegen  das  Wunder  imb  für  den
Wunders  chwindel  noch  allßerdem  die  schlagendsten  Beweise  einer  durch
die  fraglichen  Kinder  bewirkten  Täuschung  in  den  Verhandlungen  hervorgetreten
  sind;
daß  zunächst  nach  Angabe  der  j  tzt  8jährigen  Anna  Meißberger,
eines  seinem  Alter  entsprechend  entwickelten  Kindes  von  günstigem  Eindrucke,
  Zeugin  am  3.  Juli  1876  mit  den  Kiildern  Kunz,  Leist  und  Hubertus
  zugleich  im  Härtelwalde  war,  ohne  auch  nur  das  Miildeste  von
einer  wunderbaren  Erscheinung  zu  sehen;
daß  die  Erklärung  der  Kunz  und  Genossen,  „sie  sähen  die  Muckergottes,
  während  Andere  dieselbe  nicht  sähen,  weil  sie  unschuldige  Kinder
seien",  doch  auch  auf  die  Meißberger  Anwendung  finden  müßte  und  daher
  incht  abzusehen  ist»  warum  dieses  von  seinem  Vater  als  eben  so
            
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