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daß mithin nicht angenommen werden kann, daß zu gleicher Zeit
mehrere Menschen genau dasselbe Bild der Täuschung und namentlich
so oft wiederholt haben können, daß aber außerdem ein
nach Stunden genau vorhergesagtes Wiedereintreten einer Erscheinung dem
Charakter der Hallucinationen durchaus widerspricht, daß demnach nur
die Alternative übrig bleibt, daß die Kinder entweder wirklich wunderbare
Erscheinungen gehabt, oder daß es sich lediglich um eine durch die
Kinder hervorgerufene Täuschung handelt, daß schon der Gegenstand und
Inhalt der von den Kindern behaupteten Erscheinungen au sich unabweislich
zu dein letzteren Schlüsse führen müssen;
daß nämlich, wenn man auch nach christlich religiöser Anschauung
Wunder, d. h. Thatsachen, Erscheinungen, Begebenheiten, welche nicht
durch die Naturgesetze ihre Erklärung finden können, sondern lediglich
aus den Alles vermögenden Willen Gottes zurückzuführen und seiner
unmittelbaren Wirksamkeit zuzuschreiben sind, annehmen will, doch dieselben
stets dein Wesen der Gottheit entsprechen müssen, niemals aber
die Würde Gottes verletzend erscheinen dürfen ; daß nun schon die während
eines langen Zeitraumes, zuweilen fast täglich wiederholten und
bis in die Nacht hinein danernden Erscheinungen Maria's uub des
Jesuskindes, bei welchen außer den gewöhnlichsten Fragen und Ant,vorteil
und der Mahnung, fromm zu seiir und viel zu beten, durchaus nichts
das sittlich religiöse Gefühl des Menschen Erhebendes vorgekommen ist,
in der vorerwähnten Beziehung höchst bedenklich erscheinen;
daß dies iil noch weit höherem Maaße mit den bloßen Wiederholungen
aus den Geheimnissen der Menschwerdung und des Lebens
Christi, wie z. B. Mariä Verkündigung u. s. w., der Fall ist;
daß aber die Teufelserscheinungeu, bei welchen Maria unb dem
Christuskinde eine durchaus lächerliche, empörende Rolle zugetheilt wird,
der menschlichen Vernunft, unserem sittlichen und ästhetischen Gefühle
geradezu Hohn sprechen, und endlich die von dem Friedensrichter Gartzen
bekundete Erscheinung des heiligen Geistes nach Lehre des Christenthums
vollends eine Blasphemie darstellt;
in Erwägung, daß abgesehen von diesen, aus den angeblichen Erscheinungeil
selbst hergeleiteten Beweisen gegen das Wunder imb für den
Wunders chwindel noch allßerdem die schlagendsten Beweise einer durch
die fraglichen Kinder bewirkten Täuschung in den Verhandlungen hervorgetreten
sind;
daß zunächst nach Angabe der j tzt 8jährigen Anna Meißberger,
eines seinem Alter entsprechend entwickelten Kindes von günstigem Eindrucke,
Zeugin am 3. Juli 1876 mit den Kiildern Kunz, Leist und Hubertus
zugleich im Härtelwalde war, ohne auch nur das Miildeste von
einer wunderbaren Erscheinung zu sehen;
daß die Erklärung der Kunz und Genossen, „sie sähen die Muckergottes,
während Andere dieselbe nicht sähen, weil sie unschuldige Kinder
seien", doch auch auf die Meißberger Anwendung finden müßte und daher
incht abzusehen ist» warum dieses von seinem Vater als eben so