Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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seien,  daß  die  Kinder  am  folgenden  Tage  Nachmittags  wieder  in  den
Wald  gingen  und  beim  erneuten  Anblick  der  Erscheinung  an  dieselbe
die  Frage  gerichtet  haben  wollen:  „Wäschen,  wer  bint  Ihr?"  —  worauf
die  Antwort:  „Ich  bin  die  unbefleckt  Empfangene"  erfolat  sei;
daß  auf  die  weitere  Frage:  „Was  sollen  wir  thun?"  die  Antwort:
„JhrZollt  fronim  beten  !"  ertheilt  worden  sei,  daß  nun  in  der  Folge  die
Kinder,  und  zwar  eine  Zeit  lang  nur  die  Kunz  und  Hubertus  allein,
später  aber  wieder  alle  drei  während  eines  Zeitraumes  von  14  Monaten
die  Muttergotteserscheinung  mit  dem  Kinde  sehr  häufig,  ja  fast  täglich,
bald  in  weißen,  bald  irr  blauen,  bald  in  goldigen  Gewändern  gesehen
haben  wollen;
das;  nach  Angabe  der  Kinder  die  Erscheinung  ihnen  die  Dauer  der
Erscheinungen,  und  zwar  14  Monate  lang,  vom  3.  Juli  1876  ab,  vorausgesagt
  habe,  wie  sie  denn  auch  häufig  den  Kindern  geuail  die  Stunde
des  Erscheinens  an  einzelnen  Tagen  verkündigt  haben  soll,  daß  schon  am
5.  Juli  1876  die  Kinder  auf  Veranlassung  erwachsener  Personen  weitere
Fragen  an  die  Erscheinung  richteten,  wie  z.  B.  die  Frage:  „Soll  der
Pastor  kommen?"  Antwort:  „Nein".  Frage:  „Soll  hier  ein  Bild  oder
eine  Kapelle  errichtet  werden?"  Antwort:  „Eine  Kapelle  aus  Stein".
Frage:  „Dürfen  Kranke  euch  anrühren,  um  gesund  zu  werden?"  Antwort
  :  „Ja";
dal;  in  Folge  dessen  an  der  sogenannten  Gnadenstätte  Geld  geopfert
wurde,  der  Zudrang  des  Publikums  zur  fraglichen  Stelle  immer  größere
Dimensionen  annahm,  viele  Kranken  gebracht  wurden,  welche  aus  Veranlassung
  der  Kinder  die  Erde  an  der  stelle,  wo  der  Fuß  der  Erscheinunggestandenhabel;
  soll,  berührten,  und  welchen  von  den  Kindern  aufgegeben
  wurde,  bald  diese,  bald  jene  Gebete,  namentlich:  „Jungfrau,
unter  Deinen  Schutz  und  Schirm"  u.  s.  w.  und  „Komm'  heiliger  Geist"
zu  beten,  daß  beispielsweise  am  12.  Juli  1876  die  Erscheinung  an  der
sogenannten  Gnadenstäte  von  Morgens  8  bis  Nachts  11  Uhr  den  Kindern
sichtbar  gewesen  sein  soll,  daß  ihre  Arbeit,  den  Hülfesuchenden  die  Hand
aus  die  Stelle,  wo  der  Fuß  Mariä  gestanden  haben  soll,  auszulegen,
wobei  nur  zwei  Kranke  zurückgewiesen  morden  seien,  unermüdlich  fortaesetzt
  wurde,  so  daß  bald  das  eine  oder  andere  Kind  in  Ohnmacht  fiel
und  bei  Seite  getragen  werden  mußte;
daß,  nachdem  den  13.  Jul;  1876  Militär  eingetroffen  und  der  Zutritt
zur  sogenannten  Gnadenstütte  abgesperrt  ivar,  in  der  Folge  Maria  den
Kindern  bald  zu  Hause,  bald-  in  der  Schule,  dann  in  der  Kirche  j;.  s.  w.
erschienen  sein  soll,  daß  dieselbe  sogar  die  rc.  Hubertus  beim  Schlafengehen
  begleitete,  so  Paß  das  Kind  die  Eltern  aufgefordert,  zu  beiden
Leiten  auf  der  Treppe  zu  gehen,  weil  die  Muttergottes  in  der  Mitte  gehe;
daß  die  Angaben  der  Kinder  bei  diesen  Erscheinungen  nicht  stehen
blieben,  dieselben  vielmehr  behaupteten,  auch  einen  Leichenzug  in  der
Lust  gesehen  zu  haben,  dann  wieder  Schutzengel  und  Seelen  bemerkt  zu
haben,  daß  sie  auch  einen  Engel  gesehen  haben  wollten,  welcher  Maria
mit  den  Worten  des  englischen  Grußes:  „Gegrüßet  seiest  du,  Maria"
u. s.  w.  angeredet  habe;  1*
            
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