Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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■vmb  der  darum  doch  nicht  umuürbt.i  erachtet,  wurde,  das  Fundament  der
Kirche  zu  werden.
Mit  diesen  Bemerkungen  kann  ich  den  in  Rede  stehenden  Punkt  um
so  mehr  verlassen,  als  ja  die  zeitweisen  Widerrufe  der  Kinder  für  die
Beschuldigung  überhaupt  nur  in  so  weit  in  Betracht  kommen,  als  dieselben
  den  Beschuldigten  auloritatio  entgegengetreten  sind,  und  daß  dies
nicht  der  Fall  ist,  hat  mein  Herr  Kollege  bereits  nachgewiesen.  Wenn
dann  aber  in  der  Verhandlung  die  Frage  aufgeworfen  worden  ist,  wie
es  denn  komme,  dach  der  Pfarrer  Reureuter,  der  sonst  so  vertrauensvolle
Mann,  den  Beamten  so  wenig  Vertrauen  gezeigt  habe,  so  meine  ich,  die
Antwort  lüge  doch  nahe  genug.  War  denn  der  Pfarrer  von  Marpingen
nicht  von  vornherein  seitens  der  Behörden  mit  dem  äuchersten  Michicauen,
als  Verdächtiger  behandelt  worden?  Hatte  man  ihn  nicht  in  den  ersten
Tagen  schon  mit  einer  Strafeinguartierung  von  16  Mann  belegt,  weil
er  auf  den  Regierungs-Präsidenten  v.  Wolfs  „einen  schlechten  Eindruck"
gemacht  haben  sollte?  Es  wäre  Unnatur,  wenn  sein  Vertratien  zu  den
Beamten  nicht  Schissbruch  gelitten  hätte:  wer  Mißtrauen  säet,  darfnicht
Vertrauen  ernten  wollen!
Ich  komme  zum  Schluß.  Daß  die  Beschuldigung  juristisch  unhaltbar
  ist,  hat  mein  Kollege  überzeugend  nachgewiesen;  ich  habe  einige
Erwägungen  hinzugefügt,  welche  darthnn,  daß  die  Beschuldigten  auch
moralisch  intakt  dastehen.  Der  Gedanke,  daß  diese  Bes  huldigten,
die  in  ihrer  Individualität  während  der  14tägigen  Verhandlungen  so  ungeschminkt
  hier  sich  dargestellt  haben,  daß  der  Kaplan  in  Minden,  der  damalige
  Redakteur  in  Stuttgart  mit  dem  Pfarrer  von  Marpingen  und
den  übrigen  Beschuldigten  so  eine  Art  Konsortium  zur  Ausbeutung  des
Publikums  gebildet  haben  sollen,  ist  abenteuerlich,  ja  unsinnig.  Fehler
und  Ungeschicklichkeiten  mögen  sie  begangen  haben  in  überaus  schwieriger,
  nicht  von  ihnen  verschuldeter  Situation;  aber  nichts  liegt  gegen  sie
vor,  was  einen  Makel  auf  ihren  Charakter  werfen  könnte.  Ich  habe
das  Vertrauen,  daß  Ihr  Urtheil,  meine  Herren,  nach  beiden  Seiten
hin,  nach  der  moralischen  wie'nach  der  juristisden,  den  Beschuldigten
die  volle  Genugthuung  geben  wird,  auf  welche  sie  Anspruch  haben,  und
daß  die  Justiz,  soweit  sie  dazu  noch  in  der  Lage  ist,  gut  machen  wird,
was  die  Verwaltungsorgane  in  dieser  Sache  gesündigt  haben.
            
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