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Schneider: Als später Majunke ihn in Begleitung von Neureuter
besucht, habe er den Ersteren interpellirt, warum er die Mittheilungen
über Marpingen denn veröffentlicht habe; es sehe ja danach aus, als ob er
für die Sache habe Reklame machen wollen, was ihm durchaus fern
gelegen habe. Weiter erklärt Beschuldigter: für die Veröffentlichung
seiner Mittheilungen sei er nicht verantwortlich, diese Mittheilungen sei »st
halte er in vollem Umfange aufrecht. Auf die Frage des Präsidenten
bezüglich der Wunder, die vorgekommen sein sollen, erwiderte der
Beschuldigte: es sei seine subjektive Ueberzeugung, das; 5 Wunder vor¬
gekommen seien. Das endgültige Urtheil natürlich stehe der Kirche zu.
Beschuldigter gibt zu, 2- oder 3mal Marpinger Wasser versandt zu
haben und zwar aus reiner Gefälligkeit gegen die Betreffenden. Es
werde ja auch unbeanstandet Emser Wasser versandt.
Präs.: „Allerdings, aber wenn es sich in Ihrem Falle um
Schwindel handelt, dann ist das doch ein Unterschied."
Schneider: „Ich habe es nicht für Schwindel erachtet."
Präs.: „Wie kam es, daß bei der Haussuchung Ihre Briefe im
Bette der Haushälterin gesunden wurden?"
Schneider: „Nicht im Bette der Haushälterin, Herr Präsident,
sondern im Fremdenbette wurden sie gefunden. Die Haushälterin hat
sie während der Hausdurchsuchung dahin gebracht; das ist doch nicht
auffällig."
Präs.: „Haben Sie Geld für die Wassersendungen erhalten?"
Schneider: Der Geistliche Klotz aus Baiern habe ihm 10 oder
20 Mark zugesandt, die er, Beschuldigter, ihm jedoch wieder zur Ver¬
fügung gestellt habe, woraus dieser ihm erwidert, er solle das Geld zu
guten Zwecken verwenden.
Auf Befragen des Präsidenten gibt der Beschuldigte gn: an der
Abfassung einer Erklärung, die veröffentlicht worden, mitgewirkt zu
haben.
Präs.: Dann sei Schneider also als Urheber dieser Erklärung
zu betrachten.
Schluß 7.7 Uhr.