Full text: Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Schneider: Als später Majunke ihn in Begleitung von Neureuter 
besucht, habe er den Ersteren interpellirt, warum er die Mittheilungen 
über Marpingen denn veröffentlicht habe; es sehe ja danach aus, als ob er 
für die Sache habe Reklame machen wollen, was ihm durchaus fern 
gelegen habe. Weiter erklärt Beschuldigter: für die Veröffentlichung 
seiner Mittheilungen sei er nicht verantwortlich, diese Mittheilungen sei »st 
halte er in vollem Umfange aufrecht. Auf die Frage des Präsidenten 
bezüglich der Wunder, die vorgekommen sein sollen, erwiderte der 
Beschuldigte: es sei seine subjektive Ueberzeugung, das; 5 Wunder vor¬ 
gekommen seien. Das endgültige Urtheil natürlich stehe der Kirche zu. 
Beschuldigter gibt zu, 2- oder 3mal Marpinger Wasser versandt zu 
haben und zwar aus reiner Gefälligkeit gegen die Betreffenden. Es 
werde ja auch unbeanstandet Emser Wasser versandt. 
Präs.: „Allerdings, aber wenn es sich in Ihrem Falle um 
Schwindel handelt, dann ist das doch ein Unterschied." 
Schneider: „Ich habe es nicht für Schwindel erachtet." 
Präs.: „Wie kam es, daß bei der Haussuchung Ihre Briefe im 
Bette der Haushälterin gesunden wurden?" 
Schneider: „Nicht im Bette der Haushälterin, Herr Präsident, 
sondern im Fremdenbette wurden sie gefunden. Die Haushälterin hat 
sie während der Hausdurchsuchung dahin gebracht; das ist doch nicht 
auffällig." 
Präs.: „Haben Sie Geld für die Wassersendungen erhalten?" 
Schneider: Der Geistliche Klotz aus Baiern habe ihm 10 oder 
20 Mark zugesandt, die er, Beschuldigter, ihm jedoch wieder zur Ver¬ 
fügung gestellt habe, woraus dieser ihm erwidert, er solle das Geld zu 
guten Zwecken verwenden. 
Auf Befragen des Präsidenten gibt der Beschuldigte gn: an der 
Abfassung einer Erklärung, die veröffentlicht worden, mitgewirkt zu 
haben. 
Präs.: Dann sei Schneider also als Urheber dieser Erklärung 
zu betrachten. 
Schluß 7.7 Uhr.
	        
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