Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Schneider:  Als  später  Majunke  ihn  in  Begleitung  von  Neureuter
besucht,  habe  er  den  Ersteren  interpellirt,  warum  er  die  Mittheilungen
über  Marpingen  denn  veröffentlicht  habe;  es  sehe  ja  danach  aus,  als  ob  er
für  die  Sache  habe  Reklame  machen  wollen,  was  ihm  durchaus  fern
gelegen  habe.  Weiter  erklärt  Beschuldigter:  für  die  Veröffentlichung
seiner  Mittheilungen  sei  er  nicht  verantwortlich,  diese  Mittheilungen  sei  »st
halte  er  in  vollem  Umfange  aufrecht.  Auf  die  Frage  des  Präsidenten
bezüglich  der  Wunder,  die  vorgekommen  sein  sollen,  erwiderte  der
Beschuldigte:  es  sei  seine  subjektive  Ueberzeugung,  das;  5  Wunder  vorgekommen
  seien.  Das  endgültige  Urtheil  natürlich  stehe  der  Kirche  zu.
Beschuldigter  gibt  zu,  2-  oder  3mal  Marpinger  Wasser  versandt  zu
haben  und  zwar  aus  reiner  Gefälligkeit  gegen  die  Betreffenden.  Es
werde  ja  auch  unbeanstandet  Emser  Wasser  versandt.
Präs.:  „Allerdings,  aber  wenn  es  sich  in  Ihrem  Falle  um
Schwindel  handelt,  dann  ist  das  doch  ein  Unterschied."
Schneider:  „Ich  habe  es  nicht  für  Schwindel  erachtet."
Präs.:  „Wie  kam  es,  daß  bei  der  Haussuchung  Ihre  Briefe  im
Bette  der  Haushälterin  gesunden  wurden?"
Schneider:  „Nicht  im  Bette  der  Haushälterin,  Herr  Präsident,
sondern  im  Fremdenbette  wurden  sie  gefunden.  Die  Haushälterin  hat
sie  während  der  Hausdurchsuchung  dahin  gebracht;  das  ist  doch  nicht
auffällig."
Präs.:  „Haben  Sie  Geld  für  die  Wassersendungen  erhalten?"
Schneider:  Der  Geistliche  Klotz  aus  Baiern  habe  ihm  10  oder
20  Mark  zugesandt,  die  er,  Beschuldigter,  ihm  jedoch  wieder  zur  Verfügung
  gestellt  habe,  woraus  dieser  ihm  erwidert,  er  solle  das  Geld  zu
guten  Zwecken  verwenden.
Auf  Befragen  des  Präsidenten  gibt  der  Beschuldigte  gn:  an  der
Abfassung  einer  Erklärung,  die  veröffentlicht  worden,  mitgewirkt  zu
haben.
Präs.:  Dann  sei  Schneider  also  als  Urheber  dieser  Erklärung
zu  betrachten.
Schluß  7.7  Uhr.
            
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