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formatvrisch zu vernchmen: jedenfalls laßt das Verschweigen einzelner
Umstünde unter solchen Verhältnissen keinen Schluß ans Mangel an
Wahrheitsliebe zu, vielmehr spricht es sehr für die Wahrhaftigkeit der
Leute, wenn sie heute, wo sie wirklich Zeugen sind, Alles sagen, trotz
der Furcht, sich dadurch großen Unannehmlichkeiten auszusetzen.
Zur Charakteristik des Kriminal-Kommissanns von Meerscheidt-Hüllessem,
dessen Leumundsbericht zu dieser Abschweifung mich führte,
will ich nur noch hinweisen auf die schon berührte Fünf-Mark-Affüre.
Ein Kriminal-Kominissarius ist ein Beamter, welcher zweifellos oft in
die Lage kommt, Protokolle aufzunehmen. Wenn nun ein solcher
Beamter ein Protokoll einreicht, ans welchem jeder vernünftige Mensch
nur herauslesen kann, die Margaretha Kunz habe ein Fünf-Maikstück
von ihm angenommen, und zwar auf Ermunterung der Mutter
angenommen, wenn dann dieser Beamte genöthigt ist, bei seiner
eidlichen Vernehmung als Zeuge diese für die Beschuldigung so wesentliche,
gewissermaßen fundamentale Thatsache zurückzunehmen, wenn derselbe
dann in einem während der Verhandlung an das Gericht gelangten
Briefe die Annahme des Ge.des durch das Kind in so weit
auf's Neue nahe legt, daß er schreibt, er wisse nicht, ob er das Geld
znrückbekominen hab', um dann in einem späteren Briefe miede- selbst .
der Folgerung, es habe das Kind die fünf Mark doch behalten, entgegenzutreten
— so haben wir es hier entweder mit einem höchst
kopflosen oder höchst gewissenlosen Manne zn thun. Da
man nicht wohl annehmen kann, daß der Hr. Minister des Innern,
wenn er von Berlin aus den hiesigen Behörden unterstützend unter
die Arme greifen will, einen gänzlich unfähigen Beamten schickt, so bleibt
nur die zweite Alternative übrig, und ich nehme meinerseits keinen Anstand,
auf Grund des in der Verhandlung Vorgekommenen und des in
den Akten liegenden Materials — welches mir lebendig vor der Seele
steht — auszusprechen, daß ich diesen Mann bei Verfolgung seiner Zwecke
zu allein fähig halte.
In der Person des Geheimpolizisten v. Meerscheidl-Hüllessem traten
die Kinder einem Manne gegenüber, welchein — wie der augenscheinlich
von ihm inspirirte cynische Artikel des ,Berl. Tageblattes' schon genugsam
darthut — die Behauptung von einer stattgehabten übernatürlichen Erscheinung
von vornherein unsinnig und als auf Erfindung beruhend vorkam, der
«einen Widerruf erzielen wollte, der schon vermöge seines Metiers in der