Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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formatvrisch  zu  vernchmen:  jedenfalls  laßt  das  Verschweigen  einzelner
Umstünde  unter  solchen  Verhältnissen  keinen  Schluß  ans  Mangel  an
Wahrheitsliebe  zu,  vielmehr  spricht  es  sehr  für  die  Wahrhaftigkeit  der
Leute,  wenn  sie  heute,  wo  sie  wirklich  Zeugen  sind,  Alles  sagen,  trotz
der  Furcht,  sich  dadurch  großen  Unannehmlichkeiten  auszusetzen.
Zur  Charakteristik  des  Kriminal-Kommissanns  von  Meerscheidt-Hüllessem,
  dessen  Leumundsbericht  zu  dieser  Abschweifung  mich  führte,
will  ich  nur  noch  hinweisen  auf  die  schon  berührte  Fünf-Mark-Affüre.
Ein  Kriminal-Kominissarius  ist  ein  Beamter,  welcher  zweifellos  oft  in
die  Lage  kommt,  Protokolle  aufzunehmen.  Wenn  nun  ein  solcher
Beamter  ein  Protokoll  einreicht,  ans  welchem  jeder  vernünftige  Mensch
nur  herauslesen  kann,  die  Margaretha  Kunz  habe  ein  Fünf-Maikstück
von  ihm  angenommen,  und  zwar  auf  Ermunterung  der  Mutter
angenommen,  wenn  dann  dieser  Beamte  genöthigt  ist,  bei  seiner
eidlichen  Vernehmung  als  Zeuge  diese  für  die  Beschuldigung  so  wesentliche,
  gewissermaßen  fundamentale  Thatsache  zurückzunehmen,  wenn  derselbe
  dann  in  einem  während  der  Verhandlung  an  das  Gericht  gelangten
  Briefe  die  Annahme  des  Ge.des  durch  das  Kind  in  so  weit
auf's  Neue  nahe  legt,  daß  er  schreibt,  er  wisse  nicht,  ob  er  das  Geld
znrückbekominen  hab',  um  dann  in  einem  späteren  Briefe  miede-  selbst  .
der  Folgerung,  es  habe  das  Kind  die  fünf  Mark  doch  behalten,  entgegenzutreten
  —  so  haben  wir  es  hier  entweder  mit  einem  höchst
kopflosen  oder  höchst  gewissenlosen  Manne  zn  thun.  Da
man  nicht  wohl  annehmen  kann,  daß  der  Hr.  Minister  des  Innern,
wenn  er  von  Berlin  aus  den  hiesigen  Behörden  unterstützend  unter
die  Arme  greifen  will,  einen  gänzlich  unfähigen  Beamten  schickt,  so  bleibt
nur  die  zweite  Alternative  übrig,  und  ich  nehme  meinerseits  keinen  Anstand,
  auf  Grund  des  in  der  Verhandlung  Vorgekommenen  und  des  in
den  Akten  liegenden  Materials  —  welches  mir  lebendig  vor  der  Seele
steht  —  auszusprechen,  daß  ich  diesen  Mann  bei  Verfolgung  seiner  Zwecke
zu  allein  fähig  halte.
In  der  Person  des  Geheimpolizisten  v.  Meerscheidl-Hüllessem  traten
die  Kinder  einem  Manne  gegenüber,  welchein  —  wie  der  augenscheinlich
von  ihm  inspirirte  cynische  Artikel  des  ,Berl.  Tageblattes'  schon  genugsam
darthut  —  die  Behauptung  von  einer  stattgehabten  übernatürlichen  Erscheinung
  von  vornherein  unsinnig  und  als  auf  Erfindung  beruhend  vorkam,  der
«einen  Widerruf  erzielen  wollte,  der  schon  vermöge  seines  Metiers  in  der
            
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