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Alle Zeugen, welche während dieses Zeitraumes mit den Kindern in Berührung
kamen, beurtheilen dieselben, namentlich die Marg. Kunz, sehr
ungünstig. Landgerichlsrath Kleber bezeichnet zwei der Kinder (die Kunz,
und die Leist) als verschmitzt und verlogen, wahrend ihm die Hubertus
beschränkt erscheint. Dem Kriminal-Kommissar von Mrerscheidt-Hüllesseiu
kam dagegen die Leist als die „dümmste" vor. Ueber den Geisteszustand
der beiden andern Kinder war derselbe noch am 16. Oktober so wenig
klar, daß er deren Unterbringung in eine Irrenanstalt vorschlug. Uebereinstimmend
mit dem Zeugen Kleber, dem die Kinder schon so der Lüge
verfallen erschienen, das; er sich gar nicht mehr die Mühe gibt, sie zur
Wahrheit zu ermahnen, charakierisict die Zeugin Riemer die Kinder,
namentlich die Kunz, als verlogen, und der Zeuge Referendar Strauß
gibt sein Urtheil dahin ab, daß ihm kein Verbrecher vorgekommen sesi
welcher mit solchem „frechem Applomp" gelogen habe, wie das 9jährige
Kind. Ich habe diese Urtheile nicht neben einander gestellt, um an einem
derselben Kritik zu üben; im Gegentheil, ich muß dieselben von; Standpunkte
der Urtheilenden für berechtigt erklären. Die Kinder mußten
dem Untersuchungsrichter Kleber verlogen erscheinen: denn während dieselben
früher zahlreichen Personen, lind insbesondere dem ersten Untersuchungsrichter
gegenüber, die von ihnen behaupteten Erscheinungen mit
aller Bestimmtheit und in allen Einzelheiten aufrecht erhalten, hallen
dieselben, wenigstens das intelligenteste von ihnen, bereits theilweise vor
dem Geheimpolizisten v. Meerscheidt-Hüllestem die frühern Angaben zurückgenommen,
als Herr Kleber sie kennen lernte, und die Widerrufe
und Widersprüche folgten sich dann in verschiedenen Versionen mit
größerer oder geringerer Bestimmtheit vor ihm selbst unb vor andern
Personen.
Daß die Kinder die Unwahrheit gesagt und theilweise unter erschwerenden
Umständen die Unwahrheit gesagt haben, steht juristisch
fest; aber gänzlich verkehrt wäre es, daraus den Schluß ziehen ju wollen,
daß die ersten Angaben, auf welche die Kinder später mit der
frühern Bestimmtheit zurückgekommen sind, erlogen waren. Im Gegentheil
drängen die allergewichtigsten psychologischen Airhaltspunkte
zu der Annahme, daß die Auslastungen unniittelbar vor und während
der Detention der Kinder in Saarbrücken objeltiv unwahr waren. Der
Eindruck, welchen die Kinder bis zu diesem Zeitpunkte machten, war ein
sehr günstiger. Das Urtheil des Untersuchungsrichters Remclö habe ich