Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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einzelner  Gelehrten,  sondern  feste  Anschauung  der  Kirche.  Die  Fortdauer
der  Wunder  gehört  sogar  mit  zu  den  M  e  r  k  m  a  l  e  n  der  katholischen
Kirche,  resp.  ist  tin  Moment  zum  Merkmale  der  Heiligkeit.  Auch  Pascal,
  der  im  gcgentheiligen  Sinne  angeführt  wurde,  lehrt  ausdrücklich
die  Fortdauer  der  Wrinder.  In  feinen  „Pensoes"  lagt  er:  „Die  Kirche
hat  drei  Arten  von  Feinden:  die  Juden,  die  Häretiker  und  die  schlechten
Christen  (voran  die  Jesuiten).  Diese  drei  Feinde  bekämpfen  sie  in  der
Regel  auf  verschiedene  Weise;  aber  hier  (in  der  Frage  der  Fortdauer
der  Wunder)  auf  dieselbe  Weife.  Da  sie  alle  ohne  Wunder  sind,  die
Kirche  ober  gegen  sie  stets  Wunder  gehabt  hat,  haben  sie  das  gleiche
Interesse,  dieselben  zu  entkräften."  Weiter  ist  dem  Pfarrer  Neureuter
vorgehalten  worden:  „es  sind  ja  da  in  Marpingen  Gottes  unwürdige
Dinge  vorgekommen,  Tenfelsgeschichten  u.  dgl.  ;  daraus  hätten  Sie  doch
folgern  sollen,  daß  die  Kinder  gelogen  !"  Auch  diese  Vorhaltung  beruht  aus
irrthümlicher  Auffassung.  Wunder  oder  irgendwie  übernatürliche  Erscheinungen,
  welche  Gott  zugeschrieben  werden  sollen,  müssen  allerdings
nach  Form  und  Zimck  Gottes  würdig  sein.'  Was  aber  dem  Teufel
zugefchrieben  wird  und  nicht  Gott,  braucht  natürlich  auch  nichts  weniger
als  Gottes  würdig  zu  sein.  Eine  unhaltbare  Logik  ist  es  daher,  zusagen:
Weil  das  Treiben  des  Teufels  Gottes  unwürdig  ist,  ist  es  nnglanbbar;
und  weil  dieses  unglaubbar  ist,  ist  auch  alles  andere  nnglaubbar,  was
in  keiner  Weise  als  Gottes  unwürdig  erscheint!  Theologisch  wäre  es
schon  durchaus  verkehrt  und  gegen  alle  Prinzipien,  jede  beliebige  Reihe
anscheinend  gleichartiger  Erscheinungen  bei  derselben  Person  sofort  solidarisch
  als  sämmtlich  von  Gott  oder  sämmtlich  vom  Teufel  herrührend
zu  erklären.
Zwingende  Gründe,  an  der  Wahrheit  des  Behaupteten  zu  zweifeln,
lagen  hiernach  in  der  Sache  selbst  nicht  vor.  Eine  gewisse  Bestätigung
  erhielten  dagegen  in  den  Augen  des  Pfarrers  die  behaupteten
  übernatürlichen  Erscheinungen  sogar  durch  das  auf  der  gänzlich
  haltlosen  Unterstellung  der  „Anstiftung"  eines  Schwindels  beruhende
  Vorgehen  der  Verwaltungsbehörden.  Derselbe  sah  den  Glauben
an  wunderbare  Erscheinungen  durch  Militär,  Polizei  und  Gendarmerie
zum  mindesten  indirekt  bekämpft,  und  diese  von  einer  irrigen  Voraussetzung
  ausgehende  Anwendung  so  gänzlich  ungeeigneter,  einer  ganz  andern
  Ordnung  angehöriger,  lediglich  materieller  Mittel  mußte  den  Pfarrer
eher  in  dem  Glauben  bestärken  als  erschüttern.  Dazu  kamen  die  Fruchte,
            
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