Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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liegt,  von  denen  der  erste  lediglich  sehr  verständige  Rathschläge  ertheilt,
und  der  zweite  einen  Brief  znr  Abwehr  von  Unwahrheiten  geschrieben
hat,  die  aus  seine  Rechnung  verbreitet  worden  waren.  Der  Beschuldigte
Schneider  ist  in  die  Sache  gesetzt  worden  wesentlich  aus  Grund  des
Brieses,  welchen  er  an  Dr.  Majunke  gerichtet,  und  welchen  dieser  ohne
die  Ermächtigung  des  Vriefschreibers  vermöge  einer  gewissen  Rücksichtslosigkeit
  der  Oeffentlichkeit  übergab.  An  sich  ist  der  Bries  völlig  ungeeignet
  zur  Unterlage  einer  Beschuldigung  wegen  Beihilfe  zum  Betrüge'
auch  dieser  Punkt  entfällt  aber  sofort  völlig,  da  feststeht,  daß  die  Verbreitung
  der  angeblich  falschen  Thatsachen  gar  nicht  das  Werk  des
Beschuldigten  ist.  Es  scheint  einiges  Gewicht  auf  den  Umstand  gelegt
worden  zu  sein,  daß  man  eine  Anzahl  Briefe  versteckt  in  einem  Bette
der  Wohnung  des  Pastors  Schneider  gefunden  hat.  Wir  haben  gehört,
daß  die  Haushälterin  diese  Unterbringung  vorgenommen,  als  eine  Haussuchung
  begonnen  hatte.  Uebrigens  käme  auch  gar  nichts  darauf  an,
wenn  der  Pastor  dieses  selbst  gethan  hätte.  In  diesem  Falle  lag  es
gewissermaßen  in  der  Luft,  daß  Haussuchungen  eintreten  würden,  und
ich  glaube,  Jedermann  hat  Briefe,  die  er,  ohne  dieselben  irgendwie  für
verfänglich  zu  halten,  nicht  gern  in  fremden  Händen  sieht.  Ich  bekenne
wenigstens  von  mir,  daß  ich  zeitweilig  meine  interessanteren  Korrespondenzen
  nicht  bei  mir  verwahrt  habe.  Dann  soll  Hr.  Schneider  gewissermaßen
  die  Teufelserscheinungen  soufflirt  haben  durch  seine  Frage  an  die
Kunz:  ob  sie  auch  schon  den  Teufel  gesehen?  Während  das  öffentliche
Ministerium  sonst  der  Kunz  nicht  glaubt,  ruft  es  hier  eine  angebliche
Aeußerung  derselben  gegen  den  Beschuldigten  an,  aus  der  übrigens  gar
nichts  herzuleiten  ist.  Es  folgt  dann  der  Kaplan  Dicke,  der  so  ziemlich
mit  dem  Beschuldigten  Dr.  Thömes  in  einer  Lage  ist.  Beide  sollen
durch  ihre  schriftstellerische  Thätigkeit  die  ihnen  zur  Last  gelegt:n  Vergehen
  begangen  haben.  Es  mag  ihnen  gegenüber  nochmals  betont  werden,
  daß  sie  durchweg  mit  großer  Sorgfalt  zu  Werke  gegangen  sind,
oft  auch  dem  kleinsten  Detail  nachgespürt  haben,  in  einer  Weise,  welche
darauf  hinweist,  daß  es  ihnen  ernstlich  um  die  Erforschung  der  Wahrheit
  zu  thun  war.  Wenn  sie  lediglich  täuschen  wollten,  so  konnten  sie
sich  die  Sache  weit  bequemer  machen  und  doch  denselben  Effekt  erzielen.
Die  Mittheilungen  insbesondere  bei  Thömes  sind  keineswegs  kritiklos
gegeben,  vielmehr  die  Zweifelsgründe  schon  durch  die  ganze  Ausdrucksweise
  angedeutet.  Dem  einen  oder  andern  der  Historiker,  welche  Dr.
            
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