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daß gerade die katholischen OrtSpfarrer in entschiedenster Weise dagegen
aufgetreten sind, eine Thatsache, welche der Minister Dr. Friedenthal
in der bereits erwähnten Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 16. Januar
auch ausdrücklich anerkannt hat. Es spricht daher schon von vornherein
eine Art Vermuthung dagegen, das; in diesem Falle katholische Geistliche
ein so ganz entgegengesetztes Verhalten beobachtet haben sollen. Mehr
noch widerstreitet einer solchen Voraussetzung das ganze bisherige Verhalten
der fünf beschuldigten Geistlichen. Dieselben sind ausnahmslos unbescholtene
Männer, denen die besten Zeugnisse der Behörden zur Sci'e
stehen. Was insbesondere den Pfarrer Neureuter anlangt, so sprechen
sämmtliche Zeugen von demselben mit einer wahren Hochachtung ; siebezeichneir
ihn als einen frommen, musterhaften Priester, namentlich der
Friedensrichter des Kantons, der wohl am besten Gelegenheit gehabt
hat, den Pfarrer zu beobachten. Wenn der Landrath, der sich im Uebrigen
in der günstigsten Weise über den Pfarrer äußerte, hinzugesetzt
hat, er halte denselben für einen „Mystiker", so kann darin kein Vorwurf
liegen; die edelsten und hervorragendsten Geister auch unseres
Volkes — ich brauche mir Joseph von Görres und Clemens Brentano
zu nennen — haben sich eifrig mit dem Studium der Mystik beschäftigt.
Und solche Männer wie die beschuldigten Geistlichen sollen einen betrügerischen
Schwindel in Szene gesetzt oder doch den Glauben daran doloser
Weite unterhalten haben, und zwar unterhalten haben aus dem
niedrigsten Motiv in dergleichen Dingen — in gewinnsüchtiger
Absicht!
Auch hier möchte ich die allgemeine Bemerkung einfließen laffen,
daß der Annahme eines solchen Motivs — von der ja die Beschuldigung
ausgehen muß — wieder eine gewisse praesuwptio entgegensteht. Der
katholische Klerus hat, meine ich, gerade in unseren Tagen dargethan,
daß ihm die Sorge um Geld und Gut wahrlich nicht in erster Reihe
steht, rudern er um seiner Ueberzeugung willen materielle Einbußen zum
Theil der drückendsterr Art getragen hat und noch ttägt. Auch den sämmtlicheir
beschuldigten Geistlichen ist auf Grund des sogen. Sperrgesetzes
der Genuß ihrer Staatseinkünfte entzogen. Doch das nur nebenher.
Ueber das Verhalten der beschuldigten Geistlichen im Einzelnen
hat mein Herr Kollege bereits das Nöthige gesagt. Ganz aus der Erörterung
auszuscheiden sind sofort die Pfarrer Eich und Schwaab, gegen
die aber auch nichteinmal der Schein einer strafbaren Handlung vor-18