Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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von  der  man  aus  Seiten  der  Behörden  ausging,  war  augenscheinlich  die:
hier  wird  behauptet,  es  hätten  übernatürliche  Erscheinungen  stattgefunden;
  übernatürliche  Erscheinungen  können  nicht  stattfinden  —  ergo-Schwindel.
  Nur  so  ist  insbesondere  das  Verhalten  des  den  —  leider  —
abwesenden  Landrath  vertretenden  Kreis-Sekretärs  Besser  verständlich,  der
wie  erwähnt,  schon  am  15.  Juli  1876  eine  amtliche  Kundgebung  drucken  ließ,
in  welcher  es  hieß:  „Schon  die  Voruntersuchung  hat  ergeben,  daß  die
Anstifter  des  Wunders  nur  daraus  ausgingen,  die  leichtgläubige  Be-  _
völkerung  zu  betrügen."  Hier  wurde  also  amtlich  die  Unwahrheit  gesagt;
  denn  nicht  nur  hat  die  seit  fast  drei  Jahren  mit  dem  Aufwand
aller  Mittel  geführte  Untersuchung  nichts  von  irgendwelcher  „Anstiftung"
eines  Wunders  erwiesen;  es  ist  vielmehr  das  Gegentheil  heute  als  außer
Zweifel  gestellt  zu  erachten.  Ob  selbst  von  ihrem  nun  ein  Mal  eingenommenen
  Standpunkt  aus  das  Vorgehen  der  zunächst  betheiligten  Beamten
  ein  kluges  war,  habe  ich  nicht  zu  untersuchen;  ich  will  ja  überhaupt
  in  diesem  Theile  meiner  Ausführung  keine  Kritik  üben,  sondern
einfach  Thatsächliches  konstatiren,  Vordersätze  hinstellen,  aus  welchen  daun
die  Konsequenzen  nach  beiden  Richtungen  hin  sich  von  selbst  ergeben,  und
durch  welche  die  eigenthümliche  Entwickelung  dieser  Angelegenheit  allein
erst  verständlich  wird.
In  dem  Augenblicke,  wo  die  Behörden  die  vorhin  angedeutete
Stellung  einnahmen,  stießen  in  Marpingen  zwei  grundverschiedene  Weltanschauungen
  aufeinander:  die  ungläubige,  im  letzten  Grunde  atheistische,
welche  die  Möglichkeit  des  Wunders  überhaupt,  jedenfalls  für  unsere
Zeit  leugnet,  und  die  gläubig-christliche,  welche  die  Möglichkeit  desWunders,
  als  einfache  Konsequenz  aus  dem  Glauben  an  einen  allmächtigen
Gott,  anerkennt  und  festhält.  Der  katholische  Ortspsarrer  und  die  übrigen
  heute  unter  Beschuldigung  stehenden  Geistlichen  standen  natürlich  auf
dem  letztern  Standpunkte;  sie  halten,  wie  jeder  Katholik  die  Möglichkeit
übernatürlicher  Erscheinungen  auch  in  der  Gegenuart  für  gegeben.  Wir
haben  es  hier  lediglich  'mit  oem  Verhalten  der  betreffenden  Geistlichen
  in  vonarsto,  dem  ganz  bestimmten  Lalle  gegenüber  zu  thun,  und  hier
fragt  es  sich  nicht:  Haben  sich  die  Geistlichen,  hat  sich  insbesondere
  der  Ortspsarrer  der  s  ch  w  i  e  r  i  g  e  n  S  i  t  u  a  t  i  o  n  gewachsen
gezeigt,  in  welche  er  sich  gestellt  fand?  Ist  ec  an  die  Sache  mit  der  vorsichtigen
  Reserve,  dem  sichern  Takt  und  dem  Maße  von  Kritik  herangegangen,
  welche  erwünscht  waren?  Wollte  man  selbst  düse  Frage  ver-
            
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