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Ter zweite Umstand, welchem der ungewöhnliche Verlauf der Marpinger
Angelegenheit zuzuschreiben, ist das Verhalten, welches die zunächst
betheiligten Verwaltungsbehörden in dieser Sache von ihren
ersten Ansängen an beobachtet haben. Mit Recht hat der Hr. Oberprokurator
schon während der Verhandlung darauf hingewiesen, daß die Justizbehörden
erst am 14. Juli von den Vorgängen in Marpingen Kenntniß
erlangt haben, nachdem also die Militair-Exekution bereits eingetreten
war. Wenn daher in diesem ersten Stadium verhängnisvolle
Mißgriffe stattgefunden haben, so kommen dieselben ausschließlich auf
Rechnung der dabei thätigen Verwaltungsorgane. Ob letztere anders
gehandelt haben würden, wenn der bischöfliche Stuhl von Trier besetzt
gewesen wäre, kann ich natürlich nicht sagen, glaube aber eher das Gegentheil
— und zwar aus Gründen, welche gewissermaßen in der Luft
bezw. der Individualität der fraglichen Beamten liegen. Anderseits muß
konstatirt werden, daß in den spätern für die Behörden analogen
Fällen, welche in unserm Lande gespielt haben, die Provinzialbehörden
und die Ortsbehörden eine wesentlich andere, namentlich viel reserv
i r t e r e Haltung beobachtet haben, und daß speziell auch Publikationen
ganz ähnlichen Charakters wie die der Beschuldigten Dicke und
Thoemes nicht angefochten sind. Zum Beweise dessen habe ich gestern
die mit Genehmigung des Bischofes von Ermeland erschienene Schrift:
„Die Erscheinuugen im Dittrichswalde" dem Gerichtshöfe überreicht.
In allen jenen Füllen hat sich und zwar durchweg unter aktiver Mitwirkung
des katholischen Klerus der wirkliche Sachverhalt sehr bald
herausgestellt.
Wie hat sich dagegen die Sache in Marpingen entwickelt? Ich muß
daraus in etwa eingehen, weil nur dadurch das Verhalten der inplizirten
Geistlichen, insbesondere des beschuldigten Octspfarrers auch nach der
strafrechtlichen Seite in das rechte Licht zu rücken ist. Die Behörden
gingen in Marpingen bei ihren Maßnahmen von vornherein davon aus,
daß es sich um einen mit vielem Raffinement in Szene gesetzten, die
öffentliche Ordnung und das Staats-Interesse auf's Aeußerste gefährdenden
Schwindel handele. Auf den Versuch, den Ortspfarrer als Bundesgenossen
zu gewinnen, wurde von vornherein verzichtet, weil man ihn —
trotz seiner bisherigen völligen Unbescholtenheit und seines achtungswerthen
Charakters — ohne weiteres als die eigentliche Triebfeder, als
den Dirigenten der ganzen Maschinerie betrachtete. Tie Argumentation,