Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

Vertheidiger  Bachem:  Zunächst  muß  ich  doch  auch  auf  die  gegcm
den  Pfarrer  Eich  aus  §  110  und  den  Förster  Altmeyer  wegen  Auflaufes
erhobenen  Beschuldigungen  in  wenigen  Sätzen  zurückkommen,  wenn  auch
der  Hr.  Ober-Prokurator  beide  hat  fallen  lassen.  Die  erstere  zeigt  in
einer  für  diese  ganze  Sache  charakteristischen  und  lehrreichen  Weise,  wie-Re
  lastungsmomente  entstehen.  In  dem  Walde  wird  ein  allen
Katholiken  bekanntes  Marienlied  gesungen,  in  welchem  sich  die  Stelle
findet:  „O  Maria,  voll  der  Gnaden,  Hilf,  das;  uns  kein  Feind  kaum
schaden."  Der  Pfarrer  Eich  hält  eine  Ansprache  an  die  Volksmenge,
in  welcher  er  zur  Ruhe  und  Ordnung  ermahnt,  damit  „unsere  Feindeuns
  nichts  nachsagen  können"  ;  er  meint  natürlich  die  Feinde  des  Glaubens..
Was  macht  aber  die  Znigin  Jda  Birkenfeld  aus  der  Lache?  Sie  hört
von  Feinden  singen  und  reden:  das  Marienlied  ist  dem  nicht  katholischen
Mädchen  unbekannt:  der  Gedanke  an  eine  derartigen  Kundgebungen
feindselige  öffentliche  Meinung  liegt  ihr  natürlich  auch  ganz  fern.  Da
erscheint  bald  darauf  das  Militär,  und  nun  kombinirt  sie  in  ganz  erklärlicher
  Weise:  das  sei  der  Feind,  von  dem  die  Rede  gewesen.  Soerzählt
  sie  ihr  Erlebnis;  dein  Vater,  dein  Gendarmen,  und  das  Belastungsmoment
  ist  fertig.  Zum  Glück  hatte  der  Pfarrer  Eich  die  in  unsern
aufgeregten  Zeiten  sehr  emviehlenswerthe  Vorsicht  gebraucht,  den  Thatbestand
  gleich  gehörig  sixiren  zu  lassen.  Den  Fall  Altmeyer  würde  ich
nicht  mehr  erwähnt  haben,  wenn  ich  nicht  in  dem  Vortrage  des  Herrn
Ober-Prokurators  gestern  einen  Punkt  vermißt  hätte:  den  Ausdruck  des
Bedauerns  über  das  schwere  Unrecht,  welches  diesen;  braven  Manne
widerfahren  ist.  Ji;  der  wider  Altmeyer  erhobeneneu  Beschuldigung,
der  Theilnahme  an  einem  Auflaufe  haben  wir  das  Residuum  vor  uns
der  Verbrechen  und  Vergehen  wider  die  öffentliche  Ordnung:  des  Aufruhres
  und  des  Landfriedensbruches,  welche  in  Marpingen  begangen,
sein  sollten.  Roch  bei  der  Verhandlung  im  Prozeß  Scheeben  in  Köln
widersetzte  sich  der  Ober-Prokurator  der  Vernehmung  des  Pfarrers
Neureuter  als  Schutzzeugen,  weil  die  Untersuchung  wegen  Aufruhres
und  Landfriedeusbruches  schwebe,  und  auch  der  Minister  des  Innern
theilte  im  Abgeordnetenhause  am  16.  Januar  1877  mit,  es  werde  „im
den  nächsten  Tagen"  wegen  dieser  Verbrechen  und  Vergehen  die  Anklage
erhoben  werden.  Nun  ist  nichts  von  allem  dem  übrig  geblieben  als  bie-Beschuldigung
  gegen  Allmeyer  wegen  „Auflaufes",  und  auch  diese  hat
sich  als  gänzlich  haltlos  herausgestellt.  Der  Gemeinde-Förster  war  be-
            
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