Vertheidiger Bachem: Zunächst muß ich doch auch auf die gegcm
den Pfarrer Eich aus § 110 und den Förster Altmeyer wegen Auflaufes
erhobenen Beschuldigungen in wenigen Sätzen zurückkommen, wenn auch
der Hr. Ober-Prokurator beide hat fallen lassen. Die erstere zeigt in
einer für diese ganze Sache charakteristischen und lehrreichen Weise, wie-Re
lastungsmomente entstehen. In dem Walde wird ein allen
Katholiken bekanntes Marienlied gesungen, in welchem sich die Stelle
findet: „O Maria, voll der Gnaden, Hilf, das; uns kein Feind kaum
schaden." Der Pfarrer Eich hält eine Ansprache an die Volksmenge,
in welcher er zur Ruhe und Ordnung ermahnt, damit „unsere Feindeuns
nichts nachsagen können" ; er meint natürlich die Feinde des Glaubens..
Was macht aber die Znigin Jda Birkenfeld aus der Lache? Sie hört
von Feinden singen und reden: das Marienlied ist dem nicht katholischen
Mädchen unbekannt: der Gedanke an eine derartigen Kundgebungen
feindselige öffentliche Meinung liegt ihr natürlich auch ganz fern. Da
erscheint bald darauf das Militär, und nun kombinirt sie in ganz erklärlicher
Weise: das sei der Feind, von dem die Rede gewesen. Soerzählt
sie ihr Erlebnis; dein Vater, dein Gendarmen, und das Belastungsmoment
ist fertig. Zum Glück hatte der Pfarrer Eich die in unsern
aufgeregten Zeiten sehr emviehlenswerthe Vorsicht gebraucht, den Thatbestand
gleich gehörig sixiren zu lassen. Den Fall Altmeyer würde ich
nicht mehr erwähnt haben, wenn ich nicht in dem Vortrage des Herrn
Ober-Prokurators gestern einen Punkt vermißt hätte: den Ausdruck des
Bedauerns über das schwere Unrecht, welches diesen; braven Manne
widerfahren ist. Ji; der wider Altmeyer erhobeneneu Beschuldigung,
der Theilnahme an einem Auflaufe haben wir das Residuum vor uns
der Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung: des Aufruhres
und des Landfriedensbruches, welche in Marpingen begangen,
sein sollten. Roch bei der Verhandlung im Prozeß Scheeben in Köln
widersetzte sich der Ober-Prokurator der Vernehmung des Pfarrers
Neureuter als Schutzzeugen, weil die Untersuchung wegen Aufruhres
und Landfriedeusbruches schwebe, und auch der Minister des Innern
theilte im Abgeordnetenhause am 16. Januar 1877 mit, es werde „im
den nächsten Tagen" wegen dieser Verbrechen und Vergehen die Anklage
erhoben werden. Nun ist nichts von allem dem übrig geblieben als bie-Beschuldigung
gegen Allmeyer wegen „Auflaufes", und auch diese hat
sich als gänzlich haltlos herausgestellt. Der Gemeinde-Förster war be-