Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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ließen  einige  Groschen  zurück  als  angemessenes  Entgelt  für  das,  was  sie
gehabt.  Es  ist  also  unbegreiflich,  wie  man  zur  Begründung  der  Anklage
auf  Betrug  diese  Vorfälle  anziehen  kann'  denn  ein  Vermögensvortheil
im  Sinne  unseres  8  liegt  doch  nur  dann  vor,  wenn  ich  etwas  erhalte»
wofür  ich  nichts  gegeben.
Es  steht  also  fest,  daß  die  Eltern  keinen  Vermögensvortheil  irgend
einer  Art  gehabt  haben.  Neben  ihnen  ist  n»r  noch  Neur.  des  Betruges
für  sich  beschuldigt.  2  Briefe  mit  Geldbeiträgen  zur  Errichtung  einer
Kapelle  im  Härtelwalde  hat  er  erhalten.  Ich  wäre  neugierig,  das  Gericht
  kennen  zu  lernen,  das  ans  der  Annahme  dieses  Geldes  etwas  gegen
den  Beschuldigten  herleiten  wollte.  Aber  Pastor  Nenr.  hat  das  Geld
sogar  mit  dein  Bemerken,  das;  keine  Verwendung  dafür  sei,  zur  Verfügung
  gestellt  resp.  zurückgesandt.  Obschon  die  Sache  in  der  Voruntersuchung
  schon  vollständig  klar  gestellt  worden  war,  hat  man  dennoch
wiederum  die  Gensdarmen  darüber  als  Zeugen  vernehmen  lassen,  wie  sie
durch  eine  Ritze,  resp.  der  eine  auf  den  Schultern  des  andern  stehend,  durch
das  Fenster  der  Kirche  ihre  Beobachtungen  machten  und  sehr  kühn  ans
ihren  Beobachtungen  kombinirten,  daß  der  Pastor  Geld  ans  der  Kirche
in  das  Pfarrhaus  getragen.  Da  der  Herr  Ober-Prokurator  auf  diesen
Theil  der  Beweisaufnahme  nicht  zurückgekommen,  darf  ich  wohl  annehmen,
daß  er  der  Aussage  d.s  Schntzzeugen  Glauben  schenkt,  daß  der  Pastor
Neur.  an  dem  fraglichen  Abende  einfach  die  Hostienbüchse  ans  der  Kirche
geholt  hat.  Hier  möchte  ich  aber  an  noch  etwas  anderes  erinnern.
Wie  an  den  meisten  Orten,  so  war  es  auch  in  Marp.  Sitte,  daß  das
aus  dem  Altar  Niedergelegte  für  den  Pastor  war.  Aber  Neur.  hat  aus
einer  Delikatesse,  die  wenige  mit  ihm  theilen  möchten,  sobald  diese  Gelder
bedeutender  wurden,  cs  ausdrücklich  abgelehnt,  dieselben  fernerhin  anzunehmen,
  und  sind  dieselben  direkt  an  den  Kirchenrechner  gekommen.
Man  sollte  meinen,  meine  Herren,  es  wäre  jetzt  genug;  man  mag
die  Anklage  beleuchten,  von  wo  man  will,  sie  ist  immer  gleich  haltlos.
Und  doch  kommt  erst  die  Hauptsache,  nämlich  die  gewinnsüchtige  Absicht.
Ich  konstatire,  daß  weder  in  der  Konstitnirung  der  Beschuldigten
  noch  in  de  in  Plaidoyer  des  Herrn  Oberprokurators
  auch  nur  ein  Wort  gefallen,  aus  dem  die  Vertheidigung
  e  n  t  n  e  b  m  en  könnte,  wie  man  sich  das  mit  der
gewinnsüchtigen  Absicht  eigentlich  denkt.  Ich  muß  dies
bemerken,  um  meine  Kürze  zu  erklären.  Es  ist  eben  kein  einziges  Ver->
            
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