Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

len,  ich  will  z.  B.  sagen,  daß  in  Marp.  wunderbare  Heilungen  vorkämen,
und  daß  weiter  dieser  Irrthum  nur  von  Beschuldigten  erregt  worden
sein  könne.  Das  ist  nun  jedenfalls  nicht  richtig.  Die  Wenigsten  von
denen,  die  Marp.  besuchten,  werden  die  Broschüren  oder  Briefe  der  Beschuldigten
  gelesen  haben.  Ich  darf  wohl  behaupten,  daß  diejenigen,
welche  die  Broschüren  lasen,  schon  vorher  überzeugt  waren,  diese  Lectüre
also  jedenfalls  den  Irrthum  nicht  erregte.
Die  einzigen,  die  in  M.  geopfert  haben,  und  zwar  2'/»  2gr-,  und  deren
Namen  bekannt  sind,  sind  die  Eheleute  Doerr,  und  es  ist  nicht  nur  nicht  bewiesen,
  sondern  man  hat  nicht  einmal  den  leisesten  Grund  für  die  Annahme,
daß  sie  je  mit  einem  der  Beschuldigten  gesprochen.  'Publizirt  war  damals
  noch  nichts.  Ohne  die  Bezeichnung  bestimmter  Personen  läßt  sich
ebensowenig  prüfen,  aus  welchem  Motiv  sie  gehandelt  haben.  Erinnern
Sie  sich  nur,  wie  viel  vornehmer  Besuch  nach  Marpingen  kam  und
dann  die  Gefälligkeit,  oft  sogar  die  Gastfreundschaft  des  Pastors  in
Anspruch  nahm.  Was  war  natürlicher,  als  daß  man  beim  Besuche  der  Kirche
etwas  in  den  Opserstock  warf,  gewissermaßen  um  sich  zu  revanchiren?
Man  wird  wohl  nicht  ausstellen  können,  daß  bei  Al  len,  die  opferten,
das  Motiv  ein  Irrthum  war.  Der  Strafrichter  kann  aber  doch  auch
nicht  sagen,  es  wird  wohl  einer  darunter  gewesen  sein.  Das  Resultat
meiner  Ausführung  ist  also,  daß  das  3.  Kriterium  gar  nicht  zu  prüfen
ist,  weil  man  gar  nicht  weiß,  bei  wem.
Zum  Betrüge  gehört  sodann  ein  Vermögensvortheil  auf  Seiten
des  Täuschenden  oder  eines  Dritten.  Auch  hier  kommen  zunächst  die  Eltern
in  Betracht.  In  den  ersten  Tagen,  so  lange  man  noch  nicht  glaubte
und  so  lange  nur  Marpinger  in  den  Wald  kamen,  wurde  gewiß  gar
kein  Geld  zum  Vorschein  gebracht.  Erst  als  die  Fremden  kamen,  geschah
  dies;  und  wir  haben  von  der  Zeugin  Schwind  gehört,  daß  am
11. Juli  der  kleinen  Kunz  von  mehreren  Personen  Geld  gegeben  wurde.
Das  war  für  das  Kind  neu,  'und  in  seiner  Arglosigkeit  nahm  es  z.  B.
den  Thaler,  zeigte  ihn  offen,  nicht  heimlich,  dem  andern  Kinde  und  steckte
ihn  mit  Freuden  in  die  Tasche.  Ich  meine,  wenn  man  ohne  Vorurtheil
die  Sache  betrachtet,  dann  kann  sie  nicht  auffälliger  erscheinen,  als  wenn
überhaupt  ein  Kind  ein  Geldgeschenk  von  einem  Erwachsenen  annimmt.
Wir  haben  aber  von  den  Zeugen  gehört,  ein  wie  feines  Gefühl  man
hatte;  man  fand  es  wegen  der  möglichen  Auslegting  unpassend,  daß
das  Kiitd  das  Geld  in  seiner  Sorglosigkeit  genommen,  und  so  haben  die
            
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