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daß die Heilungen recht auffällige sind. Die Hauptsache ist aber, daß
die Heilungen, wie die Beweisaufnahme ergeben hat, den Beschuldigten von
den Geheilten oder deren Angehörigen erzählt wurden und diese damals
wie noch heute an ein Wunder glaubten. Diesen ihren Glauben haben
sie eidlich erhärtet.
Wenn wir also daran festhalten, was wir zunächst eruirten, daß
nämlich die Beschuldigten an die Erscheinungen im Härtelwalde glaubten,
dann liegt nicht der mindeste Grund vor, warum sie nicht an die
Bestätigungen der Göttlichkeit dieser Erscheinung, nämlich an die Wunder,
geglaubt haben sollten. —
Ich komme zu dem zweiten Kriterium des Betruges. Die Wahrheitsenistcllung
muß auf Erregung eines Irrthums berechnet sein. In
dieser Beziehung muß nun daran erinnert werden, daß der Brief Neur's.
vom 21. Juli 1876, wie der Inhalt ergibt, nur zur Abwehr der erhobenen
Angriffe geschrieben ist. Schon Mitte des Monates hatte der
Kreissekretär Besser in Vertretung des Landrathes veröffentlicht, „daß
die Anstifter des Betruges es nur auf die Bethör ring
der Menge abgesehen hätten." Wenn nun ein Beamter dazu
übergegangen war, von Anstiftung des Betruges zu sprechen, also die
schwersten Vorwürfe zu erheben, ohne auch nur den geringsten thatsächlichen
Grund für diese Beschuldigung zu haben, dann sollte man die
Antwort des in unverantwortlicher Weise Gekränkten nicht gar zu scharf
prüfen. Jedenfalls war der Brief also nicht behufs Erregung eines
Irrthums geschrieben. Bei dem Briefe Schneiders kann davon noch
weniger die Rede sein, als derselbe nur für Dr. Majunke bestimmt war
und von diesem ohne Vormissen des Schreibers veröffentlicht wurde.
Es muß die Wahrheitsentstellung aber weiter einen Irrthum zur
Folge haben und dieser Irrthum den Getäuschten zu einem Handeln
bringen. Es muß also der Causal-Zusammenhang zwischen Wahrheitsentstellung
und Jrrchum und zwischen Irrthum und der Handlung des
Getäuschten festgestellt werden. Nun aber, meine Herren, bezeichnet die
Anklage fcti'e feest in; mten Personen, welche betrogen worden sein
sollen, und ich bin neugierig, zu erfahren, wie der Herr Ober-Proknrator
glaubt, daß mau den nothwendigen 'Causal-Zusammenhang prüfen soll,
wenn man gar nicht weiß, bei wem. Ein Ausw g für die Anklage wäre
vielleicht, wenn man sagen könnte, alle, die z. B. in der Kirche ein
Opfer gaben, haben dies nur gethan, weil sie in einem Irrthum versir-