Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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denn  die  Erzählung  der  Kunz  über  ihr  „Angestiftet  worden  sein"  war  nicht
nur  in  sich  unwahrscheinlich,  sondern,  als  sie  an  Neureuter  kam.  auch
schon  als  Lüge  klar  gestellt.  Was  Strauß  Neur.  mittheilte,  konnte  für
letztem  also  nur  in  soweit  Bedeutung  haben,  als  das  Kind,  auf  dessen
Glaubwürdigkeit  sein  Glaube  zum  Theil  basirte.  auf  einer  Lüge  ertappt
worden  war.  Nun  hat  aber  das  Kind  Neur.  selbst  nie  belogen,  ihm
vielmehr  stets  zugestanden,  Strauß  die  Unwahrheit  gesagt  zu  haben.
Sodann  gab  das  Kind  eine  Erklärung,  wie  es  zu  der  Lüge  gekommen,
die  letztere  in  der  That  in  dem  mildesten  Lichte  erscheinen  läßt.  Das
Kind  sagte  nämlich,  es  habe  so  gesagt,  um  ans  der  Anstalt  heraus  zu
kommen,  in  der  es,  ohne  seine  Eltern  sprechen  zu  dürfen  und  von  lebhaflem
  Heimweh  ergriffen,  zurückgehalten  wurde-  Aller  Eindruck,  den
die  Mittheilung  des  Strauß  vielleicht  gemacht  haben  würde,  wurde  durch
die  gleichzeitige  Mittheilung  des  Pastors  Rath  zerstört,  daß  das  Kind
nämlich  dem  ersten  Menschen,  dem  es  auf  der  Reise  nach  Marp.  begegnete,
  gleich  mit  Heftigkeit  versicherte,  daß  das,  was  es  früher  gesagt,
die  Wahrheit  gewesen.  Man  kann  es  unter  Berücksichtigung  dieser  Umstände
  nur  begreiflich  finden,  daß,  wie  Strauß  auch  bekundet,  seine
Mittheilung  den  Glauben  des  Neur.  nicht  erschüttert  hat.
Den  Eltern  ist  der  Widerruf  ihrer  Kinder  überhaupt  nicht  autoritativ
  entgegen  gehalten  worden.  Wenn  übrigens  irgend  etwas  geeignet
ist,  jeden  Zweifel  an  der  bcma  fides  der  Wittwe  Kunz  zu  z  rstören,  so
ist  es  die  Unterredung,  die  Strauß  auf  der  Marpingerreise  mit  der
Beschuldigten  hatte.  Als  das  Kind  arff  die  Fragen  des  Strauß,  ob  nicht
das,  was  es  früher  gesagt,  die  Unwahrheit  gewesen,  in  Gegenwart  der
Mutter  „Ja"  nickte,  da  ergriff  letztere  ein  so  tiefer  Schmerz,  wie  Zeuge
noch  nie  gesehen,  und  es  dauerte  Mniuten,  bis  die  Mutter  hervorstoßen
konnte:  „Wenn  du  mich,  wenn  du  alle  Welt  so  belogen  hast,  dann  bist
du  mein  Kind  nicht  mehr!"  Nach  der  Schilderung  des  Strauß  kann
man  an  dem  Ernste  des  Schmerzes  nicht  zweifeln.  Wenn  aber  der
Schmerz  der  Mutter  darüber,  daß  ihr  Kind  sie  belogen,  wahr  ist,  dann
muß  sie  dem  Kinde  geglaubt  haben.  —
Meine  Herren!  Die  übrigen  Beschuldigten  erhielten  von  einem  Widerrufe
  der  Kinder  überhaupt  keine  Kenntniß,  oder  nur  soweit,  als  Neur.,
und  theilten  dann  natürlich  auch  nur  seine  Auffassung.
Gerade  durch  die  Art  und  Weise,  in  der  die  Untersuchung  geführt
wurde,  mußten  die  Beschuldigten  in  ihrem  Glauben  bestärkt  werden.
            
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