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denn die Erzählung der Kunz über ihr „Angestiftet worden sein" war nicht
nur in sich unwahrscheinlich, sondern, als sie an Neureuter kam. auch
schon als Lüge klar gestellt. Was Strauß Neur. mittheilte, konnte für
letztem also nur in soweit Bedeutung haben, als das Kind, auf dessen
Glaubwürdigkeit sein Glaube zum Theil basirte. auf einer Lüge ertappt
worden war. Nun hat aber das Kind Neur. selbst nie belogen, ihm
vielmehr stets zugestanden, Strauß die Unwahrheit gesagt zu haben.
Sodann gab das Kind eine Erklärung, wie es zu der Lüge gekommen,
die letztere in der That in dem mildesten Lichte erscheinen läßt. Das
Kind sagte nämlich, es habe so gesagt, um ans der Anstalt heraus zu
kommen, in der es, ohne seine Eltern sprechen zu dürfen und von lebhaflem
Heimweh ergriffen, zurückgehalten wurde- Aller Eindruck, den
die Mittheilung des Strauß vielleicht gemacht haben würde, wurde durch
die gleichzeitige Mittheilung des Pastors Rath zerstört, daß das Kind
nämlich dem ersten Menschen, dem es auf der Reise nach Marp. begegnete,
gleich mit Heftigkeit versicherte, daß das, was es früher gesagt,
die Wahrheit gewesen. Man kann es unter Berücksichtigung dieser Umstände
nur begreiflich finden, daß, wie Strauß auch bekundet, seine
Mittheilung den Glauben des Neur. nicht erschüttert hat.
Den Eltern ist der Widerruf ihrer Kinder überhaupt nicht autoritativ
entgegen gehalten worden. Wenn übrigens irgend etwas geeignet
ist, jeden Zweifel an der bcma fides der Wittwe Kunz zu z rstören, so
ist es die Unterredung, die Strauß auf der Marpingerreise mit der
Beschuldigten hatte. Als das Kind arff die Fragen des Strauß, ob nicht
das, was es früher gesagt, die Unwahrheit gewesen, in Gegenwart der
Mutter „Ja" nickte, da ergriff letztere ein so tiefer Schmerz, wie Zeuge
noch nie gesehen, und es dauerte Mniuten, bis die Mutter hervorstoßen
konnte: „Wenn du mich, wenn du alle Welt so belogen hast, dann bist
du mein Kind nicht mehr!" Nach der Schilderung des Strauß kann
man an dem Ernste des Schmerzes nicht zweifeln. Wenn aber der
Schmerz der Mutter darüber, daß ihr Kind sie belogen, wahr ist, dann
muß sie dem Kinde geglaubt haben. —
Meine Herren! Die übrigen Beschuldigten erhielten von einem Widerrufe
der Kinder überhaupt keine Kenntniß, oder nur soweit, als Neur.,
und theilten dann natürlich auch nur seine Auffassung.
Gerade durch die Art und Weise, in der die Untersuchung geführt
wurde, mußten die Beschuldigten in ihrem Glauben bestärkt werden.