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haben, der dann den Getäuschten zum Handeln bringt: drittens muß
der Getäuschte einen Vermögens nachtheil haben und dieser muß
korrespondiren mit einem Vermögensvortheil ans Seiten des Täuschenden,
und zwar muß dieser Vermö zensvortheil ein rechtswidriger
sein; sodann muß in subjektiver Beziehung die Wahrheitsentstellung
des Täuschenden eine vorsätzliche sein, er mußte wissen, daß das,
was er behauptete, falsch war; und zuletzt begehrt das Gesetz die gewinnsüchtige
Absicht, daß man nämlich die falschen Thatsachen ausgestellt,
u m sich oder Anderen einen Geldgewinn zu verschaffen. Das
sind die fünf Momente, drei objektive und zwei subjektive.
Es würde sich nun zunächst fragen, ob die Beschuldigten falsche
Thatsachen aufgestellt haben. Aber aus leicht begreiflichen Gründen
will ich hiermit sofort das subjektive Momente der Vorsätzlichkeit
verbinden, also prüfen, ob den Beschuldigten wissentliche Wahrheit
s e n t st e l l u n g zur Last fällt.
Für die Beurtheilung der Frage, ob die Beschuldigten, wenn sie
falsche Thatsachen behauptet hätten, bona oder miOs liäs gehandelt haben,
ist es von entscheidender Bedeutung, sich darüber klar zu werden, ob
die Beschuldigten überhaupt glauben, daß die Kinder in dem Walde
übernatürliche Erscheinungen gehabt hatten.
Am 3. Juli kamen die Kinder aus dem Walde und erzählten, was
sie gesehen; es wurde die Neugierde erregt, mau begleitete die Kinder
in den Wald, und deren, die mitzogen; wurden immer mehr. Dann
examiuirte man die Kinder, stellte sie auf die Probe, und sie bestanden
die Probe. Im Laufe der Verhandlung hat man diese Proben als sehr
unvollkommene bezeichnet. Es ist wahr, m. H.. daß die, welche auf die
Probe stellten, einfache Bauersleute waren, aber die, welche auf die
Probe gestellt wurden, waren auch nur Bauernkinder, und es wird in
Marpingen halt wie anderswo sein, daß nämlich die Erwachsenen klüger
sind, wie die Kinder. Es sei dem aber, wie ihin wolle, das Entscheidende
ist, daß diese Proben, sei es mit Recht oder Unrecht, die Leute
zum Glauben hindrängten. Dazu kam der gute Eindruck, den die Kinder
selbst machten. Ich erinnere nur an das Zeugniß des Herrn Untersuchungsrichters
Reineke, der uns bekundet, daß die Kinder bestimmt
und unbefangen antworteten und ihm in die Allgen sahen, wie Jemand,
der ein gutes Gewiffen hat. Dann fanden die Heilungen statt, auf die
ich noch zurückkommen muß, und endlich traten vier unbescholtene, erwachsene
Männer mit gesunden Sinnen auf und behaupteten gleichfalls,