Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

250

haben,  der  dann  den  Getäuschten  zum  Handeln  bringt:  drittens  muß
der  Getäuschte  einen  Vermögens  nachtheil  haben  und  dieser  muß
korrespondiren  mit  einem  Vermögensvortheil  ans  Seiten  des  Täuschenden,
  und  zwar  muß  dieser  Vermö  zensvortheil  ein  rechtswidriger
sein;  sodann  muß  in  subjektiver  Beziehung  die  Wahrheitsentstellung
des  Täuschenden  eine  vorsätzliche  sein,  er  mußte  wissen,  daß  das,
was  er  behauptete,  falsch  war;  und  zuletzt  begehrt  das  Gesetz  die  gewinnsüchtige
  Absicht,  daß  man  nämlich  die  falschen  Thatsachen  ausgestellt,
  u  m  sich  oder  Anderen  einen  Geldgewinn  zu  verschaffen.  Das
sind  die  fünf  Momente,  drei  objektive  und  zwei  subjektive.
Es  würde  sich  nun  zunächst  fragen,  ob  die  Beschuldigten  falsche
Thatsachen  aufgestellt  haben.  Aber  aus  leicht  begreiflichen  Gründen
will  ich  hiermit  sofort  das  subjektive  Momente  der  Vorsätzlichkeit
verbinden,  also  prüfen,  ob  den  Beschuldigten  wissentliche  Wahrheit
  s  e  n  t  st  e  l  l  u  n  g  zur  Last  fällt.
Für  die  Beurtheilung  der  Frage,  ob  die  Beschuldigten,  wenn  sie
falsche  Thatsachen  behauptet  hätten,  bona  oder  miOs  liäs  gehandelt  haben,
ist  es  von  entscheidender  Bedeutung,  sich  darüber  klar  zu  werden,  ob
die  Beschuldigten  überhaupt  glauben,  daß  die  Kinder  in  dem  Walde
übernatürliche  Erscheinungen  gehabt  hatten.
Am  3.  Juli  kamen  die  Kinder  aus  dem  Walde  und  erzählten,  was
sie  gesehen;  es  wurde  die  Neugierde  erregt,  mau  begleitete  die  Kinder
in  den  Wald,  und  deren,  die  mitzogen;  wurden  immer  mehr.  Dann
examiuirte  man  die  Kinder,  stellte  sie  auf  die  Probe,  und  sie  bestanden
die  Probe.  Im  Laufe  der  Verhandlung  hat  man  diese  Proben  als  sehr
unvollkommene  bezeichnet.  Es  ist  wahr,  m.  H..  daß  die,  welche  auf  die
Probe  stellten,  einfache  Bauersleute  waren,  aber  die,  welche  auf  die
Probe  gestellt  wurden,  waren  auch  nur  Bauernkinder,  und  es  wird  in
Marpingen  halt  wie  anderswo  sein,  daß  nämlich  die  Erwachsenen  klüger
sind,  wie  die  Kinder.  Es  sei  dem  aber,  wie  ihin  wolle,  das  Entscheidende
  ist,  daß  diese  Proben,  sei  es  mit  Recht  oder  Unrecht,  die  Leute
zum  Glauben  hindrängten.  Dazu  kam  der  gute  Eindruck,  den  die  Kinder
selbst  machten.  Ich  erinnere  nur  an  das  Zeugniß  des  Herrn  Untersuchungsrichters
  Reineke,  der  uns  bekundet,  daß  die  Kinder  bestimmt
und  unbefangen  antworteten  und  ihm  in  die  Allgen  sahen,  wie  Jemand,
der  ein  gutes  Gewiffen  hat.  Dann  fanden  die  Heilungen  statt,  auf  die
ich  noch  zurückkommen  muß,  und  endlich  traten  vier  unbescholtene,  erwachsene
  Männer  mit  gesunden  Sinnen  auf  und  behaupteten  gleichfalls,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.