Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

249

darauf  gelegt,  das;  die  Zeugin  später  den  Beamten  abgewehrt  hat,  in
das  Zimmer  einzudringen,  aber  es  ist  ganz  verständlich,  das;  die  Zeugin,
welche  zugibt,  die  Briefe  verborgen  zu  haben,  auch  alles  gethan  hat,  um
die  Beamten  von  diesem  Zimmer  abzuhalten.  Von  Wichtigkeit  ist  nur,
das;  dieses  Verbergen  nicht  dem  Pastor  Schneider,  sondern  der  Haushälterin
  impntirt  werden  muh.  Ich  verstehe  ihr  Gefühl,  das;  in  den
Briefen  Sachen  stehen  konnten,  die  für  die  Untersuchung  von  gar  keiner
Bedeutung,  aber  doch  nicht  in  fremde  Hände  kommen  sollten.  Es  ist
ja  eine  ganze  Reihe  von  Briefen  verlesen  worden,  die  mir  mit  der  Untersuchung
  in  gar  keinem  Zusammenhang.'  zu  stehen  schienen.  Ich  erinnere
nur  an  die  Briefe  der  Gräfin  Spee,  die  es  meinem  Gefühle  nach  sehr
unangenehm  berühren  muhte,  das;  ihre  Briefe  über  einen  traurigen  Krankheitsfall
  hier  verlesen  wurden.
Also,  m.  H.,  von  einer  Vorspiegelung  und  Erfindung  der  Vorgänge,
die  in  den  ersten  Tagen  im  Härtelwalde  stattgefunden,  kann  nicht  die
Rede  sein.  Es  kann  nur  die  Frage  sein,  ob  im  Anschlüsse  an  diese
Vorfälle  unwahre  Thatsachen  von  den  Beschuldigten  behauptet  worden
sind,  und  im  Anschluß  an  dieselben  sie  sich  eines  Betruges  schuldig  gemacht
  haben.  Ich  werde  nun  nicht  wie  der  Herr  Oberprokurator  die
einzelnen  beschuldigten  Personen  der  Reihe  nach  durchgehen,  sondern  die
einzelnen  Kriterien  des  Betruges  anführen  und  sehen,  wie  weit  sie  bei
den  Beschuldigten  zutreffen.  Des  direkten  Betruges  sind  angeklagt  die
Elteru,  Pastor  Neureuter,  dann  die  anderen  Pastores  Schneider,
  S  ch  w  a  a  b  und  Eich,  und  in  einer  Kategorie  für  sich  Dr.  T  h  ö  in  e  s
und  Kaplan  Dicke.  Die  Lehrerin  Andre  werde  ich  nur  gelegentlich
in  meinem  Vortrage  erwähnen  und  mich  der  Auffassung  des  öffentlichen
Ministeriums  anschlichen,  das;  sich  ihre  Unschuld  vollständig  herausgestellt
h>.t-  Bei  der  Marg.  Leist  hat  das  öffentliche  Ministerium  gleichfalls
zugegeben,  das;  von  Betrug  nicht  die  Dede  sein  kann.  Jene  sind  nun
des  direkten  Betruges  angeklagt  und  da  sind  zunächst  die  Kriterien  festzustellen,
  welche  beim  Betrüge  zutreffen  müssen.  Es  sind  die  folgenden,
welche  aus  dem  Wortlaute  des  Gesetzes-Paragraphen  abzulesen  oder  so
einfache  Folgerungen  sind,  daß  wohl  eine  weitere  Begründung  mir  erlassen
  werden  kann.
Es  muh  erstens  festgestellt  werden  eine  Entstellung  der  W  ahrheit;
  dann  weiter  muh  diese  Wahrheitsentstellung  auf  Erregung
eines  Irrthums  gerichtet  sein  tmb  einen  Irrthum  zur  Folge
17
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.