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darauf gelegt, das; die Zeugin später den Beamten abgewehrt hat, in
das Zimmer einzudringen, aber es ist ganz verständlich, das; die Zeugin,
welche zugibt, die Briefe verborgen zu haben, auch alles gethan hat, um
die Beamten von diesem Zimmer abzuhalten. Von Wichtigkeit ist nur,
das; dieses Verbergen nicht dem Pastor Schneider, sondern der Haushälterin
impntirt werden muh. Ich verstehe ihr Gefühl, das; in den
Briefen Sachen stehen konnten, die für die Untersuchung von gar keiner
Bedeutung, aber doch nicht in fremde Hände kommen sollten. Es ist
ja eine ganze Reihe von Briefen verlesen worden, die mir mit der Untersuchung
in gar keinem Zusammenhang.' zu stehen schienen. Ich erinnere
nur an die Briefe der Gräfin Spee, die es meinem Gefühle nach sehr
unangenehm berühren muhte, das; ihre Briefe über einen traurigen Krankheitsfall
hier verlesen wurden.
Also, m. H., von einer Vorspiegelung und Erfindung der Vorgänge,
die in den ersten Tagen im Härtelwalde stattgefunden, kann nicht die
Rede sein. Es kann nur die Frage sein, ob im Anschlüsse an diese
Vorfälle unwahre Thatsachen von den Beschuldigten behauptet worden
sind, und im Anschluß an dieselben sie sich eines Betruges schuldig gemacht
haben. Ich werde nun nicht wie der Herr Oberprokurator die
einzelnen beschuldigten Personen der Reihe nach durchgehen, sondern die
einzelnen Kriterien des Betruges anführen und sehen, wie weit sie bei
den Beschuldigten zutreffen. Des direkten Betruges sind angeklagt die
Elteru, Pastor Neureuter, dann die anderen Pastores Schneider,
S ch w a a b und Eich, und in einer Kategorie für sich Dr. T h ö in e s
und Kaplan Dicke. Die Lehrerin Andre werde ich nur gelegentlich
in meinem Vortrage erwähnen und mich der Auffassung des öffentlichen
Ministeriums anschlichen, das; sich ihre Unschuld vollständig herausgestellt
h>.t- Bei der Marg. Leist hat das öffentliche Ministerium gleichfalls
zugegeben, das; von Betrug nicht die Dede sein kann. Jene sind nun
des direkten Betruges angeklagt und da sind zunächst die Kriterien festzustellen,
welche beim Betrüge zutreffen müssen. Es sind die folgenden,
welche aus dem Wortlaute des Gesetzes-Paragraphen abzulesen oder so
einfache Folgerungen sind, daß wohl eine weitere Begründung mir erlassen
werden kann.
Es muh erstens festgestellt werden eine Entstellung der W ahrheit;
dann weiter muh diese Wahrheitsentstellung auf Erregung
eines Irrthums gerichtet sein tmb einen Irrthum zur Folge
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