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des Widerstandes resp. der Aufforderung dazu freizusprechen. Gegen
die des Betruges und der Hülfeleistnng zu demselben Beschuldigten b eantrage
ich: gegen Wittwe Kunz 3 Jahre Gefängniß, gegen Wittwe
Katharina Leist, gegen Johann Hubertus und Margaretha Hubertus
sd. h. die übrigen Elternf 2 Jahre, gegen Pastor Neureuker 3 Jahre,
gegen Pastor Schneider I V» Jahr, gegen Dicke 1 Jahr, gegen Dr. Thömes
1 Jahr, gegen Recktenwald 2 Jahre, gegen Anton Hahn 2 Jahre, gegen
Nikolaus Leist, Jakob Leist, Nikolaus Aares und Joh. Jak. Klotz sd. h.
die 4 anderen Männer, welche die Erscheinung gesehen haben wollen^ je
1 Jahr. Betreffs der Beschuldigten Eich, Schwaab, Andre und Mar areiha
Leist w rd Freisp r ech u ng beantragt.
Zwanzigste Sitzung.
Samstag den 15. März, Vorm, von 9 bis '^1 Uhr.
Verth. Aovokat Simons: Meine Herren! Vom Hrn. Oberprokurator
haben wir gestern gehört, das; die ersten Anträge gerichtet waren
auf Aufruhr und Landfriedensbruch. Sie haben vom Hrn. Oberprokurator
weiter gehört, das; das Meiste von ihm selbst in der Untersuchung
zurückgenommen worden ist, das; Anderes nicht die Rathskammer passirt
hat, und das Einzige, was übrig geblieben, sind die beiden einleitenden
Beschuldigungen, welche A l t m e y e r und Pastor E i ch betreffen. Die
Herren hätten nun am besten gethan, Alles, was diesen Landfriedensbruch
anging, auch diesen letzten Rest in den Untersuchungsakten
begraben zu lassen. Man wird zugeben müssen, das; Nichts bewiesen
worden ist, wie auch der Oberprokurator prinzipaliter Freisprechung beantragt
hat. Was besonders'den Förster Altmeyer angehff so ist nicht
bewiesen worden, daß er an Ort und Stelle war, als durch beit Bürgermeister
Woytt und den Landraths-Sekretär Besser dort die Verlesungen
vorgekommen sind. Wenn er aber dagewesen, so wäre er berechtigt
gewesen, so wäre es seine Pflicht gewesen, an der Stelle zu bleiben,
weil er der Förster loci war und er bleiben mußte, um die Polizei zu
unterstützen. Man wird dem Hrn. Oberprokurator zustimmen, das; nichts