Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Die  Thathandlungen,  die  dem  Pastor  Eich  in  dieser  Hinsicht  zur
Last  gelegt  werden,  scheinen  mir  auch  nicht  hinreichend,  um  eine  Verurtheilung
  eintreten  zu  lassen.  Der  Pfarrer  Eich  hat  zwar  dadurch,  daß
er  an  verschieden«  in  der  Versammlung  Anwesende  herangetreten  und
gesagt:  „Machet  keme  Unordnung,  damit  unsere  Feinde  Nichts  nachsagen
  können,"  —  sich  einer  strafbaren  Handlung  schuldig  gemacht,  jedoch
ist  dies  nicht  von  Bedeutung  und  meiner  Meinung  nach  ist  er  freizusprechen.
In  gleicher  Weise  verhält  es  sich  mit  Pfarrer  Schwaab,  dessen
Erzählung  über  die  Fichte  wohl  auch  nur  auf  einem  Dorsgeklatsche  beruhte,
  welches  in  einer  eigenthümlichen  Weite  aufgebauscht  worden  ist.
Ferner  liegt  gegen  ihn  vor  die  Mittheilung  in  der.Germania*,  worin
Unrichtigkeiten  enthalten  waren.  Diesen  Brief  vom  29.  Juli  1876  hat
er  an  Majunke  gesandt;  die  Thathandlungen  haben  sich  nicht  so  herausgestellt,
  wie  er  sie  behauptet  hat.  Er  behauptet,  Dr.  Majunke  habe
diesen  Brief  ohne  sein  Wissen  zum  Abdruck  gebracht.  Er  ist  außerdem
noch  zu  erwähnen,  daß  er  wiederholt  im  Härtelwalde  war  und  zwar
am  12.  Juli  zweimal/  einmal  allein  und  einmal  mit  seiner  Haushälterin.
Darauf  stützt  sich  wesentlich,  was  ihm  vorgeworfen  wird.  Ich  glaube,
daß  derselbe  freizusprechen  ist,  da  namentlich  in  der  Sitzung  dasjenige
Moment  zusammengefallen  ist,  wodurch  seine  mala  iides  bewiesen  werden
sollte.  Es  hieß,  er  habe  im  Wirthshause  dem  Dr.  Frank  erklärt:  „Die
Regierung  hat  uns  so  oft  geärgert,  nun  wollen  wir  derselben  auch  mal
ein  Schnippchen  schlagen."  Aber  Dr.  Frank  hat  diese  Thatsache  nicht  aufrecht
  erhalten.  Ich  werde  prinzipaliter  die  Freisprechung  beantragen:
sollten  Sie  anderer  Ansicht  sein,  so  stelle  ich  auch  hier  das  Strafmaß
anheim.
Es  erübrigt  nunmehr  noch  der  Beschuldigte  Nikolaus  R  eckten  -
wald,  einer  von  denen,  die  sich  zuerst  am  meisten  mit  der  Sache  im
Walde  beschäftigt  haben.  Er  hat,  wie  Sie  von  dem  Zeugen  Cornelius
gehört,  lange  an  der  I  s  ch  i  a  s  gelitten  und  konnte  nicht  gehen;  er
wurde  jedoch  hergestellt,  und  er  war  bereits  im  März  hergestellt,  und
wenn  er  in  frischer  Suft  war,  da  konnte  er  in  derselben  gehen  wie
früher.  Er  ist  damals  au§  der  Kur  entlassen  worden,  und  daß  er
einen  Rückfall  gehabt,  ist  nicht  erwiesen.  Sie  hören,  daß  er  selbst  in
den  Härtelwald  gegangen  ist,  seine  Frau  wird  ihn  hin  und  zurück  geführt
  haben,  an  einem  Stocke  ist  er  hingegangen.  Es  behauptet  Recktenwald
  nun  dem  ärztlichen  Gutachten  gegenüber,  eine  plötzliche  Heilung
            
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