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Die Thathandlungen, die dem Pastor Eich in dieser Hinsicht zur
Last gelegt werden, scheinen mir auch nicht hinreichend, um eine Verurtheilung
eintreten zu lassen. Der Pfarrer Eich hat zwar dadurch, daß
er an verschieden« in der Versammlung Anwesende herangetreten und
gesagt: „Machet keme Unordnung, damit unsere Feinde Nichts nachsagen
können," — sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht, jedoch
ist dies nicht von Bedeutung und meiner Meinung nach ist er freizusprechen.
In gleicher Weise verhält es sich mit Pfarrer Schwaab, dessen
Erzählung über die Fichte wohl auch nur auf einem Dorsgeklatsche beruhte,
welches in einer eigenthümlichen Weite aufgebauscht worden ist.
Ferner liegt gegen ihn vor die Mittheilung in der.Germania*, worin
Unrichtigkeiten enthalten waren. Diesen Brief vom 29. Juli 1876 hat
er an Majunke gesandt; die Thathandlungen haben sich nicht so herausgestellt,
wie er sie behauptet hat. Er behauptet, Dr. Majunke habe
diesen Brief ohne sein Wissen zum Abdruck gebracht. Er ist außerdem
noch zu erwähnen, daß er wiederholt im Härtelwalde war und zwar
am 12. Juli zweimal/ einmal allein und einmal mit seiner Haushälterin.
Darauf stützt sich wesentlich, was ihm vorgeworfen wird. Ich glaube,
daß derselbe freizusprechen ist, da namentlich in der Sitzung dasjenige
Moment zusammengefallen ist, wodurch seine mala iides bewiesen werden
sollte. Es hieß, er habe im Wirthshause dem Dr. Frank erklärt: „Die
Regierung hat uns so oft geärgert, nun wollen wir derselben auch mal
ein Schnippchen schlagen." Aber Dr. Frank hat diese Thatsache nicht aufrecht
erhalten. Ich werde prinzipaliter die Freisprechung beantragen:
sollten Sie anderer Ansicht sein, so stelle ich auch hier das Strafmaß
anheim.
Es erübrigt nunmehr noch der Beschuldigte Nikolaus R eckten -
wald, einer von denen, die sich zuerst am meisten mit der Sache im
Walde beschäftigt haben. Er hat, wie Sie von dem Zeugen Cornelius
gehört, lange an der I s ch i a s gelitten und konnte nicht gehen; er
wurde jedoch hergestellt, und er war bereits im März hergestellt, und
wenn er in frischer Suft war, da konnte er in derselben gehen wie
früher. Er ist damals au§ der Kur entlassen worden, und daß er
einen Rückfall gehabt, ist nicht erwiesen. Sie hören, daß er selbst in
den Härtelwald gegangen ist, seine Frau wird ihn hin und zurück geführt
haben, an einem Stocke ist er hingegangen. Es behauptet Recktenwald
nun dem ärztlichen Gutachten gegenüber, eine plötzliche Heilung