Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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auf  betn  Tisch  lagen,  mag  mm  Herr  Schneider  die  Briefe,  welche  Veranlassung
  geben  konnten,  den  Strafantrag  zu  nehmen,  selbst,  oder  mag  die
Köchin  diese  dorthin  gelegt  haben.  Er  hat  noch  selbst  zugegeben,  daß
er  für  Wasser  Geld  in  Empfang  genommen  hat  und  zwar  20  Jt-.,
das  Wasser  hat  er  nicht  abgesandt.  Die  Annahme,  daß  dieses
Geld  für  die  Kapelle  verwendet  worden  wäre,  könnte  meines  Erachtens
  nicht  bei  dem  Beschuldigten  bona  tillas  annehmen  lassen.
Trotz  der  Warnungen  hat  er  seine  Thätigkeit  in  dieser  Hinsicht  fortgesetzt.
  So  hat  er,  wenn  auch  nicht  für  sich,  dann  doch,  um  der  katholischen
Kirche  in  Marpingen  und  um  den  Eltern  der  Kinder  Vortheil  zuzuwenden,
  jedenfalls  Hilfe  zu  dem  Betrüge  geleistet.  Sollten  Sie  nicht
annehmen,  daß  seine  Handlung  einen  selbständigen  Betrug  darstelle,
dam;  glaube  ich,  ist  doch  jedenfalls  seine  Theilnahme  und,  nachdem  er
gewarnt  war,  seine  wissentliche  Theilnahme  erwiesen.  Sie  hören  aber
auch,  daß  er  unrichtige  Aufstellungen,  z.  B.  beim  Falle  Kirsch  gemacht  hat.
Ec  ging  zu  Kirsch  und  lies;  sich  die  Sache  dort  erzählen,  und  hat  dort
die  Thatsachen,  wie  sie  in  dem  von  ihn;  geschriebenen  Atteste  stehen,  ausgeschrieben.
  Das;  diese  Thatsachen  nicht  so  waren,  wird  nach  dem  Zeugnisse
des  Zeugen  Kirsch  keinem  Ziveifel  unterliegen.  Als  der  eine  Ze  ige  vernommen
  wurde,  wie  das  Attest  zu  Stande  gekommen  wäre,  da  sprang
der  Pfarrer  auf  und  mußte  den  Mann  vor  einem  Meineid  bewahren.
Das  Attest,  welches  dai;n  in  alle  Broschüren  übergegangen  ist,  war
von  Kirsch,  als  von  ihm  selbst  geschrieben,  hingestellt  worden.  Von  der
Behauptung,  das;  der  Manu  es  selbst  geschrieben,  konnte  meines  Eracht.'ns
  nach  dem  Inhalte  des  Schriftstückes  nicht  inehr  die  Rede  sein,  und
war  also  jedenfalls  eine  unwahre  Thatsache  vorgebracht  worden  zur
Unterstützung  der  Thathandlungen,  die  von  den  Kindern  begangen,  und
zur  Unterstützung  des  Betruges,  der  den  beiden  vorhergehenden  Beschuldigten
  zur  Last  gehegt  wird.  Auch  gegen  diesen  halte  ich  die  Beschuldigung
  für  erwiesen  und  glaube,  nicht  mehr  auf  die  einzelnen  Momente
eingehen  zu  brauchen,  da  im  Großen  und  Ganzen  die  Hauptsache  ist,
daß  er  sagte:  „Die  vielen  Wunder  sind  konstatirt",  und  daß  er  in  der
ganzen  Sache  später  noch  thätig  war.
Die  weitere  Beschuldigung  richtet  sich  gegen  den  Beschuldigten  Felix
Dicke;  er  soll,  indem  er  einen  Irrthum  erregte  und  unterhielt  resp.
versuchte,  einen  solchen  zu  erregen,  sich  der  Hülseleistung  zu  einem  Betrüge
  schuldig  gemacht  haben.  Sie  hören,  m.  H.,  daß  unmittelbar
            
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