Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Der  Pastor  Neureuter  erwidert,  daß  es  gar  nichts  Auffallendes
  sei,  für  Jemand  ein  Hochamt  zn  halten,  ebenso  wenig,  wie  es
auffalle,  für  Jemand  eine  st  i  l  l  e  hl.  Messe  zu  lesen;  es  sei  in  Marpingen
  Gebrauch,  nicht  stille  Messen  zu  bestellen,  sondern  Aemter;
so  werde  ein  Amt  bestellt  z.  B.  wenn  ein  Jüngling  zum  Militär  müsse,
oder  wenn  Jemand  krank  sei.  Daß  die  Kirche  an  jenem  Morgen  stark
besucht  gewesen,  rühre  daher,  weil  überhaupt  der  Kirchenbesuch  in  jenen
Tagen  stärker  geworden  sei.
Der  Präsident  findet  in  den  vielen  E  i  n  g  a  b  e  n,  welche  Pastor
Nenrcuter  damals  gemacht  und  abschriftlich  an  die.Germania'  geschickt,
einen  Beweis  dafür,  daß  er  für  die  Erscheinungen  thätlich  aufgetreten.

Pastor  Neu  reut  er  erklärt,  daß  er  diese  Eingaben  im  Interesse
seiner  damals  viel  bedrängten  Gemeinde  gemacht  und  veröffentlicht
habe.
Der  Präsident  hält  ihm  vor,  daß  Dr.  Thoemes,  Kpl.  Dicke
bei  ihm  logirt  und  Protokolle  angefertigt  hätten,  daß  er  ein  offenes  Haus
für  Alle  gebabt.
Pastor  Neureuter:  „Ich  konnte  mich  nicht  unsicher  machen."  Ob
er  den  Kpl.  Dicke  zur  Gräfin  Spee  mit  Marp.  Wasser  gesandt,  erinnere
er  sich  nicht.
Präsident:  „Sie  haben  in  Ihr  Notizbuch  notirt  alle  angeblich
Geheilten  und  alle  Erdichtungen,  also  haben  Sie  Interesse  gezeigt!"
Pastor  N  eure  nt  er:  „Ter  Richter  konnte  mein  Notizbuch  nicht
entziffern,  ich  habe  ihm  Alles  vorgelesen,  weil  Jeder  das  Alles  wissen
darf,  was  darin  steht."
Präs.:  „Sie  haben  der  Marg.  Kunz,  einem  der  3  Kinder,  im
Alter  von  9  Jahren  die  Kommunion  gereicht"
Pastor  Neureuter:  „Ich  war  überzeugt,  daß  das  Kind  sterbenskrank
  sei."
Präs.:  „Der  Arzt  erklärte,  es  sei  nicht  sterbenskrank  gewesen."
Pastor  N  e  n  r  e  u  t  e  r:  „Ich  hakte  die  Ueberzeugung  und  nach  derselben
  mußte  ich  ihm  die  Sterbsakramente  reichen."
Präs.:  Das  Kind  war  nicht  krank,  es  hat  sie  getäuscht;  darum
kann  es  wohl  auch  in  andern  Fällen  gelogen  haben.
(P.  N.  versicherte,  zwar  nicht  in  der  Sitzung,  aber  außerhalb  denr
Berichterstatter  dieser  Zeitung,  daß  er  dem  Kinde  auch  die  letzte
            
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