Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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daß  er  am  Betrüge  Theil  genommen  hat,  wenn  auch  nicht  gerade  „durch
Rath  und  That",  so  doch  wenigstens  durch  die  Th  at,  und  auf  die  Kinder
  konnte  er  sich  meines  Erachtens  nicht  berufen.
Ich  komme,  meine  Herren,  zur  Beschuldigung  gegen  die  Marg.
Leist;  sie  ist  des  Betruges  beschuldigt,  den  sie  in  Tholey  im  Hause
der  Eheleute  Schwan  begangen  haben  soll;  sie  ist  die  Tochter  der  Wittwe
Leist  und  die  Schwester  eines  der  sogenannten  Gnadenkinder.  Sie  soll
das  Kind  im  Austrage  des  Vaters  mit  nach  Tholey  in  die  Wohnung
des  Kaufmanns  Schwan  genommen  haben.  Der  Vater  hatte  diesem
versprochen,  daß  er  das  Kind  zu  ihm  schicken  würde.  Der  Zeuge  Schwan
machte  die  eidliche  Aussage,  daß  die  Marg.  Leist  ihre  Schwester  Susanns
und  die  Hubertus  iin  Jahre  1676  in  seine  Wohnung  gebracht  und  daß
sie  gleich  beim  Eintritt  in  die  Wohnung  erklärt  habe,  daß  die  Mutter
Gottes  auf  dem  Wege  von  Marp.  bis  Tholey  mit  ihnen  gegangen  wäre,
und  der  Zeuge  sagt,  die  Kinder  hätten  gesagt,  die  Mutter  Gottes  habe
sie  aus  dem  Wege  begleitet.  Die  Kinder  wollen  auch  in  diesem  Hause
die  Mutter  Gottes  gesehen  haben;  also  nicht  bloß  auf  der  Gnadenstelle,
sondern  auch  bei  d^m  Schwan  im  Hause  hinter  dein  Laden  wäre  ihnen
plötzlich  die  Mutter  Gottes  erschienen,  so  viel  ich  mich  erinnere,  in  einem
goldenen  Kleide.  Die  Mutter  Gottes  war  also  nach  Angabe  der  Kinder
erschienen  und  hatte  sie  begleitet.  Die  Kinder  setzten  also  ihren  Betrug
fort,  alio  nicht  bloß  in  Marp.,  sondern  auch  in  anderen  Orten.  Es  lautet
die  Beschuldigung  gegen  die  Angeklagte,  gegen  die  ältere  Schwester,  daß
sie  dadurch  den  Betrug  unterstützt  habe,  daß  sie  gesagt,  die  Mutter
Gottes  hätte  die  Kinder  begleitet,  und  daß  sie  das  als  eigene  positive
Wahrnehmung  hingestellt  und  das  dem  Zeugen  Schwan  erklärt  hat.
Ob  diese  Thathandlung  genügt,  um  sie  zu  verurtheilen,  gebe  ich  Ihnen
anheim.  Ich  bin  persönlich  nicht  der  Ansicht.  Ich  habe  geglaubt,
Ihnen,  m.  H  ,  das  Moment  anführen  zu  müssen,  ich  gebe  Ihnen  aber
anheim,  ob  Sie  Strafe  eintreten  lassen.  Sollten  Sie  der  Ansicht  sein,
dann  würde  sich  die  Beschuldigung  prinzipaliter  dahin  richten,  ob
eine  Hülseleistung  vorliege.
M.  H.  Ich  komme  nunmehr  zu  dem  Beschuldigten  Pfarrer  Schneider,
  der  sich  ja  auch  eines  guten  Rufes  sonst  erfreut,  und  der  persönlich
  gewiß  auch  den  besten  Eindruck  gemacht  hat.  Er  ist  ebenfalls  deS
Betrugs  beschuldigt.  Er  hat  meines  Erachtens  den  ersten  Gedanken  von
den  Erscheinungen  des  Teufels  in  die  Seelen  der  Kinder  gelegt;  er  hat
            
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