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daß er am Betrüge Theil genommen hat, wenn auch nicht gerade „durch
Rath und That", so doch wenigstens durch die Th at, und auf die Kinder
konnte er sich meines Erachtens nicht berufen.
Ich komme, meine Herren, zur Beschuldigung gegen die Marg.
Leist; sie ist des Betruges beschuldigt, den sie in Tholey im Hause
der Eheleute Schwan begangen haben soll; sie ist die Tochter der Wittwe
Leist und die Schwester eines der sogenannten Gnadenkinder. Sie soll
das Kind im Austrage des Vaters mit nach Tholey in die Wohnung
des Kaufmanns Schwan genommen haben. Der Vater hatte diesem
versprochen, daß er das Kind zu ihm schicken würde. Der Zeuge Schwan
machte die eidliche Aussage, daß die Marg. Leist ihre Schwester Susanns
und die Hubertus iin Jahre 1676 in seine Wohnung gebracht und daß
sie gleich beim Eintritt in die Wohnung erklärt habe, daß die Mutter
Gottes auf dem Wege von Marp. bis Tholey mit ihnen gegangen wäre,
und der Zeuge sagt, die Kinder hätten gesagt, die Mutter Gottes habe
sie aus dem Wege begleitet. Die Kinder wollen auch in diesem Hause
die Mutter Gottes gesehen haben; also nicht bloß auf der Gnadenstelle,
sondern auch bei d^m Schwan im Hause hinter dein Laden wäre ihnen
plötzlich die Mutter Gottes erschienen, so viel ich mich erinnere, in einem
goldenen Kleide. Die Mutter Gottes war also nach Angabe der Kinder
erschienen und hatte sie begleitet. Die Kinder setzten also ihren Betrug
fort, alio nicht bloß in Marp., sondern auch in anderen Orten. Es lautet
die Beschuldigung gegen die Angeklagte, gegen die ältere Schwester, daß
sie dadurch den Betrug unterstützt habe, daß sie gesagt, die Mutter
Gottes hätte die Kinder begleitet, und daß sie das als eigene positive
Wahrnehmung hingestellt und das dem Zeugen Schwan erklärt hat.
Ob diese Thathandlung genügt, um sie zu verurtheilen, gebe ich Ihnen
anheim. Ich bin persönlich nicht der Ansicht. Ich habe geglaubt,
Ihnen, m. H , das Moment anführen zu müssen, ich gebe Ihnen aber
anheim, ob Sie Strafe eintreten lassen. Sollten Sie der Ansicht sein,
dann würde sich die Beschuldigung prinzipaliter dahin richten, ob
eine Hülseleistung vorliege.
M. H. Ich komme nunmehr zu dem Beschuldigten Pfarrer Schneider,
der sich ja auch eines guten Rufes sonst erfreut, und der persönlich
gewiß auch den besten Eindruck gemacht hat. Er ist ebenfalls deS
Betrugs beschuldigt. Er hat meines Erachtens den ersten Gedanken von
den Erscheinungen des Teufels in die Seelen der Kinder gelegt; er hat