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der Friedensrichter Gatzen unmittelbar darnach in Gegenwart des Hrn.
Neur. über die Lage der Sache gesprochen hat und ihn, so viel ich wich
erinnere, davon in Kennnitz gesetzt. Gan; von der Lage der Sache
wurde er in Kenntniß gesetzt durch Referendar Dr. Strauß, der ihm
alle Bedenke,, entgegen hielt und erzählte, wie ihn die Kinder belogen hätten.
Und trotzdem erscheint kurze Zeit nachher in der.Saarzeitung', soviel ich
mich erinnere, ein Artikel von ihm, das; von einem Widersprüche nicht
die Rede sein könne, daß er von der Wahrheit der Erscheinung vollständig
überzeugt und die Erscheinung göttlich sei. Während dieser Zeit
konnte er also nicht in der bona fides versiren und diese war meines
Erachtens nach ausgeschlossen. Wenn ec durch diese Thatsachen nun Bescheid
wußte und wenn ihm eine Reihe von Geschenken zu seinem Bortheil
zilgewendet worden sind, so halte ich seine Beschuldigung für erwiesen.
Er hat die Meßstipendi n wiederholt an andere abgegeben;
er mag so uneigennützig sein, daß ec das nicht für sich behält,
er hat aber dadurch das Vrmözen der frommen und
guten Personen geschädigt in seinem oder Anderer Inter sse;
darum be rächte ich den Beweis in dieser Beziehung gegen Pastor Neur.
für erbracht und zwar in sofern, als er sich den Vortheil zuwendet
oder auf der andern Seite seiner Pfarrkirche. Sie hören,
daß die Kirche nicht mal eine Orgel hatte. Diese Kirche hatte 1875
nur 29 Einkünfte, 1876 200 JL, 1877 hatte sie ungefähr 4000 JL
(3900 so und so viel), die zur Ausbesserung der Kirche verwendet wurden.
Das waren Umstände, die er zu seinem imb seiner Kirche Vortheil
verwendet hat und ist b:eio Zuwendung fortdauernd geschehen, nachdem
ihm schon durch Dr. Strauß und die andern Beamten gesagt war,
wie die Sachen ständen. M. H. ! Der Pfarrer sagt dagegen, er wäre
von der Glaubwürdigkeit der Kinder liberzeugt gewesen; es konnte aber
meines Erachtens aus das Zeugniß der Kinder kein Gewicht mehr gelegt
werden, wenn ein Zeuge wie Dr. Strauß Solches nütgetheilt hat.
Diese Dmge mußten ihin als Seelsorger, als Pfarrer, als Hirt der
Seelen nahe gelegen haben und mußte er dafür sorgen, die Dinge wirklich
zu erforschni. Er ist aber nicht in der Reserve geblieben. Sie hören,
daß er andere Personen beschädigt hat; es ist geschehen in einer
Zeit, wo ihm bekannt sein mußte daß die Kinder widerrufen hatten.
Ich bin der Ansicht, daß gegen ihn die Beschuldigung erwiesen, und
werde gegen ihn den Strafantrag nach § 263 stellen. Es ist erwiesen,
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