Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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der  Friedensrichter  Gatzen  unmittelbar  darnach  in  Gegenwart  des  Hrn.
Neur.  über  die  Lage  der  Sache  gesprochen  hat  und  ihn,  so  viel  ich  wich
erinnere,  davon  in  Kennnitz  gesetzt.  Gan;  von  der  Lage  der  Sache
wurde  er  in  Kenntniß  gesetzt  durch  Referendar  Dr.  Strauß,  der  ihm
alle  Bedenke,,  entgegen  hielt  und  erzählte,  wie  ihn  die  Kinder  belogen  hätten.
Und  trotzdem  erscheint  kurze  Zeit  nachher  in  der.Saarzeitung',  soviel  ich
mich  erinnere,  ein  Artikel  von  ihm,  das;  von  einem  Widersprüche  nicht
die  Rede  sein  könne,  daß  er  von  der  Wahrheit  der  Erscheinung  vollständig
  überzeugt  und  die  Erscheinung  göttlich  sei.  Während  dieser  Zeit
konnte  er  also  nicht  in  der  bona  fides  versiren  und  diese  war  meines
Erachtens  nach  ausgeschlossen.  Wenn  ec  durch  diese  Thatsachen  nun  Bescheid
  wußte  und  wenn  ihm  eine  Reihe  von  Geschenken  zu  seinem  Bortheil
  zilgewendet  worden  sind,  so  halte  ich  seine  Beschuldigung  für  erwiesen.
  Er  hat  die  Meßstipendi  n  wiederholt  an  andere  abgegeben;
er  mag  so  uneigennützig  sein,  daß  ec  das  nicht  für  sich  behält,
er  hat  aber  dadurch  das  Vrmözen  der  frommen  und
guten  Personen  geschädigt  in  seinem  oder  Anderer  Inter  sse;
darum  be  rächte  ich  den  Beweis  in  dieser  Beziehung  gegen  Pastor  Neur.
für  erbracht  und  zwar  in  sofern,  als  er  sich  den  Vortheil  zuwendet
oder  auf  der  andern  Seite  seiner  Pfarrkirche.  Sie  hören,
daß  die  Kirche  nicht  mal  eine  Orgel  hatte.  Diese  Kirche  hatte  1875
nur  29  Einkünfte,  1876  200  JL,  1877  hatte  sie  ungefähr  4000  JL
(3900  so  und  so  viel),  die  zur  Ausbesserung  der  Kirche  verwendet  wurden.
  Das  waren  Umstände,  die  er  zu  seinem  imb  seiner  Kirche  Vortheil
verwendet  hat  und  ist  b:eio  Zuwendung  fortdauernd  geschehen,  nachdem
ihm  schon  durch  Dr.  Strauß  und  die  andern  Beamten  gesagt  war,
wie  die  Sachen  ständen.  M.  H.  !  Der  Pfarrer  sagt  dagegen,  er  wäre
von  der  Glaubwürdigkeit  der  Kinder  liberzeugt  gewesen;  es  konnte  aber
meines  Erachtens  aus  das  Zeugniß  der  Kinder  kein  Gewicht  mehr  gelegt
  werden,  wenn  ein  Zeuge  wie  Dr.  Strauß  Solches  nütgetheilt  hat.
Diese  Dmge  mußten  ihin  als  Seelsorger,  als  Pfarrer,  als  Hirt  der
Seelen  nahe  gelegen  haben  und  mußte  er  dafür  sorgen,  die  Dinge  wirklich
  zu  erforschni.  Er  ist  aber  nicht  in  der  Reserve  geblieben.  Sie  hören,
  daß  er  andere  Personen  beschädigt  hat;  es  ist  geschehen  in  einer
Zeit,  wo  ihm  bekannt  sein  mußte  daß  die  Kinder  widerrufen  hatten.
Ich  bin  der  Ansicht,  daß  gegen  ihn  die  Beschuldigung  erwiesen,  und
werde  gegen  ihn  den  Strafantrag  nach  §  263  stellen.  Es  ist  erwiesen,
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