Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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feit  entfalteten  und  nun  alles  als  beglaubigt  in  die  Welt  hineinschickten.
Diese  Thatsachen  werden  von  Neur.  einqerstunit,  sie  fanden  sich  zum
Theil  niedergelegt  in  seinen  eigenen  Schriften.  Das  war  kein  passives
Verhalten,  das  war  ein  vollständiges  Heraustreten  aus  der  angeblichen
Reserve,  so  dag  nicht  angenommen  werden  kann,  daß  er  bloß  die  Dinge
hat  an  sich  herantreten  lassen.  Ich  will  nicht  behaupten,  daß  durch  diese
Aufnahmen,  die  sich  durch  die  frühere  Untersuchung  ergeben  haben,  die
gerichtliche  Untersuchung  konterkarrirt  oder  parallisirt  werden  sollte;
diese  Behauptung  will  ich  hellte  nicht  aufstellen,  aber  jedenfalls  erscheinen
  diese  Thathandllingen,  wenn  überhaiipt  ein  Betrllg  vorliegt,  als  die
-  eeignetsten,  den  Betrug  mit  zu  unterstützen  und  weiter  zu  befördern.
Es  liegen  eine  Menge  Briefe  in  der  Hinsicht  vor.  Es  liegt  weiter  vor,  wie  N  e  u  r.
in  Korrespondenz  getreten  ist  auch  mit  Personen,  die  ihn  gewarnt,  ihm  abgerathen
  u  ld  ihn  auf  angebliche  dämonische  Erscheinungen  aufmerksam  gegemacht
  habeil;  aber  Neur.war  nicht  dazu  zu  bewegen,  von  seiner  Ansicht
abzulassen;  wenn  er  auch  hier  wieder  gesagt  hat,  er  wäre  nicht  vollkommen
  von  der  Nichtigkeit  der  Erscheinungen  überzeugt,  baun  war  es  doch
dem  Publikum  uild  der  Presse  gegenüber  so,  daß  nian  vollkommen  annehmen
  mußte,  daß  bei  ihm  voller  Glaubeil  an  die  Sache  eintrat  lind
dann  nur  konnte  sich  der  Mann  so  benehmen,  wenn  er  vollständig  die
Thatsachen  für  wahr  hielt.  Wenn  ih>n  nun  bewiesen  wird,  daß  er  an
der  angeblichen  Erscheinung  festgehalten  hat  und  diese  Thalhandlung
gesetzt  hat  zu  einer  Zeit,  als  ihn!  gesagt  wurde:  „Die  Erscheinung  ist
unwahr!"  dann  liegt  auch  hier  der  Betrug  vor,  durch  welchen  er  sich
oder  seiner  Pfarrkirche  einen  Lernrögensvortheil  zllfügen  wollte.  Es
wurde  ihm  gleich  von  Hause  ain,  als  er  aus  dem  Gefängnisse  entlassen
wurde,  vom  Hrn.  Untersuchungsrichter  mitgetheilt,  daß  die  Kinder  ihre
Behauptung,  sie  hätten  die  Teufelerscheinung  und  die  Erscheinung  des  hl.
Geistes'  gesehen,  zurückgenommen  hätten.  Ich  erinnere  Sie,  m.  H.,  in
dieser  Hinsicht  an  die  bestimmte  Aussage  des  Zeugen  Kleber,  daß  er  ihm
das  bepimmt  mitgetheilt  habe.  Hr.  Kleber  hat  bestiinmt  gesagt,  daß
Hr.  Neue.  danrals  konsternirt  zu  sein  schien,  aber  iricht  derart,  daß  er
ilicht  ein  Verständniß  von  dieser  Erklärung  gehabt  habe,  und  Hr.  Neur.
sagt  selbst,  daß  er  nicht  so  konsternirt  gewesen  ist.  Er  sagt,  er  habe
das  ilnr  voil  Hüll.  erfahren,  aber  der  Untersuchungsrichter  sagt  bestimmt,
  daß  er  ihm  gesagt,  daß  die  Zurücknahme  stattgefundeil  hat.  Sie
hören,  daß  andere  Leute  ihm  den  Widerspruch  mitgetheilt  haben  und  daß
            
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