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der Beweis vollständig erbracht ist. In ihrem Hause erschien im Dorfe
zuerst die Mutter Gottes.
M. H., ich komme nun zum Falle N e u r e u t e r. Sie haben aus
dem Munde des gestrigen Zeugen, des Domkapitulars de Lorenzi, das
beste Zeugnist gehört und glaube ich auch, dast es bei Ihnen in derselben
Weise den günstigsten und vortheilhastesten Eindruck gemacht hat. Sie
haben von dem Zeugen Gatzen gehört, dast er ihn nicht eines Betruges
für fähig halte. Und dennoch bin ich n i ch t i n d e r L a g e, die Be-
schuldigung gegen ihn fallen 311 lassen. Pastor N e u r. hat meines
Erachtens in einer Weise an den Thathandlungen Theil genommen, dast
gegen ihn der Beweis erbracht erscheint. Und zwar fallt in dieser Be¬
ziehung sein eigenthümliches Verhalten unmittelbar nach der 1. Erschei¬
nung am 3. Juli in die Waagschale. Sie hören, wie er sagte: „Ich
habe mich weiter nicht darum bekümmert." Er hat auch gesagt: „Ist
es Menschenwerk, so wird's vergehen, ist es Gotleswerk, so wird's be¬
stehen." Diese passive Rolle hat er jedenfalls nicht inne gehalten. Wir
sehen ihn unmittelbar nachher in Korrespondenz treten mit Past. Eich ; auch
Eich schrieb ihni darüber. Er selbst hat früher dieses in Abrede gestellt,
dast er einen solchen Brief geschrieben habe, und dennoch hat uns Eich
bestätigt, dast der Brief geschrieben worden sei. Sie haben ferner ge¬
hört, wie Neur. vont Regierungspräs, gefragt wurde: «Wie steht's? ich
habe gehört, dast ein Mann bei Ihnen gewesen ist!" da sagte er, er
hätte den Mann nicht gekannt; und dennoch hat er später zugeben
müssen, dast es der Hubertus war. Von dem Untersuchungsrichter wird
weiter bekundet, daß er gesagt habe, daß dazu (zum Bau der Kapelle)
die Genehmigung der kgl. Regierung gehöre. Er habe dem Mann auch
gesagt, dazu gehöre Geld. Im Gegensatze dazu steht die offenbare, durch
den Kreisphysikus und andere Personen bekundete Thatsache, dast er nur
gesagt hat, dazu gehöre Geld, und der Bürgermeister Woytt erwidert hat, es
gehöre dazu außerdem die höhere Genehmigung, weil der Grund, worauf
die Kapelle gebaut werden solle, ein Gemeindeeigenthum sei. Sie hören
ferner, dast der Beschuldigte in seinem ganzen Verhalten nicht so neutral
geblieben ist, sondern gar bald sich in seinem Hause eine vollständige
literarische Thätigkeit über diesen Vorfall entwickelte. Es kommen dort,
nicht nur die nächsten Pfarrer der U ngegend, sondern auch noch die
Angeklagten Eich und Schütz zusammen. Es fanden sich dort e.n die
Angeklagten Dicke und Thömes, welche jetzt eine schriftstellerische Thätig-