Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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der  Beweis  vollständig  erbracht  ist.  In  ihrem  Hause  erschien  im  Dorfe
zuerst  die  Mutter  Gottes.
M.  H.,  ich  komme  nun  zum  Falle  N  e  u  r  e  u  t  e  r.  Sie  haben  aus
dem  Munde  des  gestrigen  Zeugen,  des  Domkapitulars  de  Lorenzi,  das
beste  Zeugnist  gehört  und  glaube  ich  auch,  dast  es  bei  Ihnen  in  derselben
Weise  den  günstigsten  und  vortheilhastesten  Eindruck  gemacht  hat.  Sie
haben  von  dem  Zeugen  Gatzen  gehört,  dast  er  ihn  nicht  eines  Betruges
für  fähig  halte.  Und  dennoch  bin  ich  n  i  ch  t  i  n  d  e  r  L  a  g  e,  die  Beschuldigung
  gegen  ihn  fallen  311  lassen.  Pastor  N  e  u  r.  hat  meines
Erachtens  in  einer  Weise  an  den  Thathandlungen  Theil  genommen,  dast
gegen  ihn  der  Beweis  erbracht  erscheint.  Und  zwar  fallt  in  dieser  Beziehung
  sein  eigenthümliches  Verhalten  unmittelbar  nach  der  1.  Erscheinung
  am  3.  Juli  in  die  Waagschale.  Sie  hören,  wie  er  sagte:  „Ich
habe  mich  weiter  nicht  darum  bekümmert."  Er  hat  auch  gesagt:  „Ist
es  Menschenwerk,  so  wird's  vergehen,  ist  es  Gotleswerk,  so  wird's  bestehen."
  Diese  passive  Rolle  hat  er  jedenfalls  nicht  inne  gehalten.  Wir
sehen  ihn  unmittelbar  nachher  in  Korrespondenz  treten  mit  Past.  Eich  ;  auch
Eich  schrieb  ihni  darüber.  Er  selbst  hat  früher  dieses  in  Abrede  gestellt,
dast  er  einen  solchen  Brief  geschrieben  habe,  und  dennoch  hat  uns  Eich
bestätigt,  dast  der  Brief  geschrieben  worden  sei.  Sie  haben  ferner  gehört,
  wie  Neur.  vont  Regierungspräs,  gefragt  wurde:  «Wie  steht's?  ich
habe  gehört,  dast  ein  Mann  bei  Ihnen  gewesen  ist!"  da  sagte  er,  er
hätte  den  Mann  nicht  gekannt;  und  dennoch  hat  er  später  zugeben
müssen,  dast  es  der  Hubertus  war.  Von  dem  Untersuchungsrichter  wird
weiter  bekundet,  daß  er  gesagt  habe,  daß  dazu  (zum  Bau  der  Kapelle)
die  Genehmigung  der  kgl.  Regierung  gehöre.  Er  habe  dem  Mann  auch
gesagt,  dazu  gehöre  Geld.  Im  Gegensatze  dazu  steht  die  offenbare,  durch
den  Kreisphysikus  und  andere  Personen  bekundete  Thatsache,  dast  er  nur
gesagt  hat,  dazu  gehöre  Geld,  und  der  Bürgermeister  Woytt  erwidert  hat,  es
gehöre  dazu  außerdem  die  höhere  Genehmigung,  weil  der  Grund,  worauf
die  Kapelle  gebaut  werden  solle,  ein  Gemeindeeigenthum  sei.  Sie  hören
ferner,  dast  der  Beschuldigte  in  seinem  ganzen  Verhalten  nicht  so  neutral
geblieben  ist,  sondern  gar  bald  sich  in  seinem  Hause  eine  vollständige
literarische  Thätigkeit  über  diesen  Vorfall  entwickelte.  Es  kommen  dort,
nicht  nur  die  nächsten  Pfarrer  der  U  ngegend,  sondern  auch  noch  die
Angeklagten  Eich  und  Schütz  zusammen.  Es  fanden  sich  dort  e.n  die
Angeklagten  Dicke  und  Thömes,  welche  jetzt  eine  schriftstellerische  Thätig-
            
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