Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Neur.  hingegangen  und  hat  gesagt,  daß  eine  Kapelle  gebaut  werden
solle,  und  diese  Kapelle  solle  von  Stein  und  nicht  von  Holz  sein.  Der
Pfr.  soll  erwidert  haben,  dazu  gehöre  die  Genehmigung.  Sie  haben  gehört,
  in  welcher  Weise  der  Pastor  vor  dem  Regierungspräsidenten  verhört
worden  ist.  Hubertus  hat  weiter  erzählt,  daß  die  Umlage  nicht  bezahlt
zu  werden  brauche.  Sie  haben  ferner  von  Dubitschec  gehört,  daß  Hubertus
  gesagt  hat,  die  Muter  Gottes  sei  noch  nicht  da,  sie  käme  um  5
Uhr,  also  hat  er  vollständig  an  dieser  Sache  Theil  genommen.  Sie  hörten,
in  welcher  Weise  das  Geld  vermehrt  worden  ist,  wie  es  in  Kaulen
geworfen  und  mit  Erde  zugedeckt  worden  ist  und  wie  reichlich  die
Opfer  geflossen  sind.  Wie  das  Geld  fortgekommen  ist,  ist  nicht  ermittelt
worden.  Damals  war  Hubertus  mit  im  Walde  und  hat  lebhaft  an
der  Sache  Theil  genommen,  indem  er  sagte:  „dann  und  dann  kommt  die
Mutter  Gottes/  Er  hat  ferner  am  folgenden  Tage  mit  die  Messe  bestellt,
  nach  welcher  die  Prozession  stattsand.  Außerdem  hat  er  sich  des
Gewerbevergehens  schuldig  gemacht  und  selbst  Bortheil  davon  gehabt.
Ich  bin  der  Ansicht,  daß  auch  gegen  ihn  prinzipaliter  die  Beschuldigung
vorliegt,  daß  auch  er  sich  einen  Betrug,  ev.  jedenfalls  eine  Hülfeleistung
zum  Betrüge  hat  zu  Schulden  kommen  lassen.
Weiter  ist  es  die  Frau  Hubertus.  Auch  hier  treten  dieselben
Momente  wie  gegen  ihren  Ehemann  hervor.  Sie  war  zur  Zeit  der
Rücknahme  des  Widerrufes  zugegen,  wie  sie  selbst  angegeben  hat,  in  der
Mariannenanstalt,  und  als  die  Kunz  sagte:  „Sage  so,  wie  Du  immer
gesagt  hast!"  —  war  sie  zugegen.  Sie  hat  aber  auch  schon  vorher  an
den  Thathandlungen  Theil  genominen  ;  in  ihrer  Gegenwart  und  in  ihren:
Hause  soll  zum  ersten  Male  die  Dreifaltigkeit  erschienen  sein;  sie  hätte
damals  unter  einem  Baume  gestanden,  so  daß  angenommen  werden
mußte,  daß  sie  das  wußte.  Sie  war  bereits  vom  Angeklagten  Dicke
vernommen  worden:  sie  hat  die  Messe  bestellt;  sie  ist  am  5.  Juli
Abends  mit  zum  Walde  gegangen.  Sie  hat  vor  dem  Untersuchungsrichter
  gesagt,  wer  die  Fragen  gestellt  habe,  wisie  sie  nicht;  und  doch
war  es  ihr  eigenes  Kind,  welches  Gegenstand  der  Betrachtung  geworden
und  von  allen  Seiten  bewundert  wurde.  Ich  glaube  nicht,  daß  angenommen
  werden  kann,  daß  eine  Mutter  sich  vollständig  zurückgehalten
hat,  und  bin  der  Ansicht,  daß  sie  volles  Bewußtsein  von  der  Sache  gehabt
  hat,  nnd  daß  sie  ebenfalls,  wie  ihr  Mann,  schuldig  ist.  Das  Geld
floß  in  die  Haushaltung  hinein.  Ich  glaube,  daß  in  dieser  Beziehung
            
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