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finb. Ferner hören wir, das; die Magd. Leist anfangs die Kinder in
ihrem Hause abgemahnt hat, dann aber ebenfalls mit in den Wald ge¬
gangen ist, jedenfalls am 7. August bei einem angeblichen Leichenzuge.
Es fanden in ihrer Gegenwart auch Erscheinungen des Teufels statt.
Ihr Mann äußert sich, daß die Umlage, die von der Gemeinde
gefordert würde, von der Mutter Gottes verboten worden sei und
nicht gefordert werden könne. Sie soll auch im Marianneninstitut mit
zugegen gewesen fein und gehört haben, wie die Wittwe Kunz sagte:
„sage, wie Du immer gesagt hast." In der Sitzung hat sich dieses
in so fern aufgeklärt, als die Ehefrau Hubertus diese Thatsache auf
sich genommen hat, „sie sei es gewesen und nicht die Leist." Die Wittwe
Leist bestellte ebenfalls mit Kunz ain 11. Juli das Hochamt. Sie war
mit iu St. Wendel, als die Kinder in der Weise vorgenommen wurden
und als die Kunz sagte: „die Kinder können ohne den Rosenkranz nicht
mehr bestehen." Sie wußte, daN das, was gegen ihren Mann vorlag,
auch gegen sie vorliege und auch gegen sie herangezogen werden müsse.
Ihr Mann sagte, als die Ki ider aus der Anstalt herausgelassen waren,
die Kinder hätten's gut gehabt, er hätte an die Sache niemals ge¬
glaubt und glaubte auch heute nicht dran, und trotzdem hat die Mutter
des genannten Gnadenkindes es in derselben Weise als ein Gnadenkind
vorgeführt; sie hat den Irrthum erregt und hat in derselben Weisesich
des Gewerbeoergehens schuldig gemacht; deuu sie hat unbefugt ein Ge¬
werbe betrieben und so auch jedenfalls an den Thathandlungen ihres
Kindes wissentlich theilgenommen. Indem sie das Kind in dieser Weise
präsentirte, unb im Hause, wo die Erscheinung stattfand lind das alles
geschehen ist, anwesend war, hat sie sich des Betrugs schuldig gemacht.
Sollten Sie aber dieser Ansicht nicht sein, so liegt, lvie bei Wittwe
Kunz, so auch bei Katharina Leist die Hülseleistung zum Betrüge im
Sinne des § 49 vor.
Der I o h. H u b er t u s ist der 6. der Angeklagten. Gegen ihn
wird dieselbe Beschuldigung wie gegen die Anderen erhoben. Auch hier
wird Bezug genommen auf ll>as ärztliche Gutachten; aber auch darauf,
daß er schon am 5. Juli Mittags mit Recktemvald in den Wald
gegangen ist, und daß schon Nachmittags von der angeblichen Kapelle
die Rede gewesen sein soll, und daß sie später an einem Abende hinge¬
gangen sind. Die Erschnnung wurde gefragt, was sie begehre, und
antwortete: „EineKapelle." Hubertus ist am andern Tage zum Pastor