Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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konnten.  Sie  haben  von  den  Zengen  Besser,  Woytt  und  andern  gehört,
das;  am  fraglichen  Tage,  am  13.  Juli,  an  der  sogenannten  Gnadenstelle
von  dem  zuständigen  Beamten  der  8  116  des  St.-G.-B.  verlesen  und
die  Leute  3  mal  ausgefordert  wurden,  sich  zn  entfernen,  das;  aber  die
Gensdarmen  nicht  im  Stande  waren,  die  versammelte  Menge  zu  entfernen,
  und  das;  dem  Befehle  der  Beamten  nicht  Folge  gegeben  wurde:
die  Beamten  zogen  sich  zurück.  Der  Untersuchungsrichter  hat  versucht,
die  Leute,  die  damals  zugegen  waren,  zu  ermitteln,  und  es  sind  nur
2  Auklagen  übrig  geblieben.
Karl  Altmayec  ist  übrig  geblieben  als  Derjenige,  welcher  durch
Rathskammerbeschluß  überwiesen  wurde,  an  13.  Juli  1876  als  THeilnehmer
  an  einen;  Auflauf  von  Menschen  zn  Marpingen  nach  dreimaliger
Aufforderung,  sich  zu  entfernen,,  fit  nicht  entfernt  zu  haben.  Der  Beschuldigte
  ist  nach  den  Verhandlungen  in;  Walde  g  sehen  worden,  er  hat
nach  den  Aussagen  der  Zeugen  Lichtherz  und  Rauch,  kurz  nachdem  die
Beaniten  sich  entfernt  hatten,  sich  in  dem  Walde  befunden  und  auf  die
Frage  des  einen  Zeugen,  wie  laitge  die  Beamten  schon  fort  seien,  gab  er
sofort  die  bestimmte  Zeit  und  Stunde  an  und  sagte,  seit  etwa  einer  halben
Stunde.  Daraus  hat  man  nun  und  ans  der  eben  noch  näher  präzisirten
Aeußerung  des  Zeugen  Rauch  geschlossen,  daß  der  Beschuldigte  an  Ort
und  Stelle  gewesen  und  also  die  Aufforderung  gehört  und  trotzdem  sich
nicht  entfernt  habe.  Man  wird  vielleicht  mit  Recht  daraus  erwidern,  der
Beamte  war  in  seinem  Walde  und  hatte  die  Aufsicht  über  den  Schutz  des
Waldes  und  keinen  Grund,  sich  aus  dem  Walde  zu  entfernen,  auch  abgesehen
  davon,  daß  gegen  ihn  selbst  nicht  erwiesen  ist,  daß  er  um  die
Ze;t,  als  die  Aufforderung  erging,  an  Ort  und  Stelle  gewesen  ist.  Ich
bin  der  Meinung,  daß  gegen  diesen  Beschuldigten  die  Anschuldigung  nicht
erwiese;;  ist,  und  ich  trage  darauf  an,  ihn  von  dieser  Beschuldigung
freisprechen  zu  wollen.
Die  zweite  Beschuldigung,  die  in  dieser  Beziehung  aus  de,;  Vorgängen
  vom  13.  Juli  hergeleitet  ist,  betrifft  den  Pastor  Eich.  Sie
haben,  meine  Herren,  gehört  aus  den  Verhandlungen,  daß  am  13.  Juli
der  Pastor  Eich,  aufgefordert  durch  den  Pfarrer  Reur.  und  zwar  schriftlich
  aufgefordert,  nach  Marp.  gekommen  ist,  und  daß  nicht,  wie  Herr
Reur.  sagt,  das  Begegnen  ein  bloß  zufälliges  war,  sondern  Eich,
wie  er  sagte,  „einen  Brief  bekommen  hatte."  Sie  begegneten  auf  der
Chaussee  von  Marp.  nach  Alsweiler  einander,  und  bei  dieser  Gelege-
            
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