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Zweite Sitzung.
Montag den 3. März, von halb 5 bis 7 Uhr.
Verhör der Ellern.
Der Präsident referirt über das Verhalten der Frau Kunz bei
Erscheinen des Dr. Strauß als Sachverständiger; „Sie haben nicht ruhig
dieselben ermahnt, die Wahrheit zu sagen, sondern lamentirt: „„wenn
du gelogen hast, bist du mein Kind nicht mehr.""
Frau Kunz erwidert, sie habe ihr Kind ermahnt, jetzt die Wahrheit
zu sagen, wenn es auch früher gelogen gehabt hätte.
Präs.: Vor Herr v. Hüllesen hätten die Kinder widerrufen. Fr.
Kuu; habe auch gesagt, seit die Kinder die Erscheinung g sehen, könnten
sie ohne den Rosenkranz nicht mehr existiren, man könne daraus vielleicht
den Schluß ziehen, sie habe einen gewissen Druck geübt, zu ihrem oder
ihrer Pfarrgemeinde Nutzen. Ihr Haus sei eine Pilgei Herberge gewor¬
den, und der Kirchenrechner werde das Nöthige bezeugen über eingegangene
Opfer k. Ohne Konzession habe Fr. Kunz in 20 Tagen über 100 Gäste
beherbergt, und fei dafür bestraft worden, heute handle es sich darum,
daß sie Lug und Trug in die Welt gesetzt, um Nutzen draus zu ziehen,
wie die Zeugen bekunden würden.
Fr. Kunz bestreitet dies.
Präs. Es werden z. B. für eine Portion Kasse 5 Sgr. bezahlt,
wie in großen Städten. Frau Kunz hat zwar nichts gefordert, aber
die Zeugen haben es hingelegt und sie hat es genommen.
Es wird jetzt vernommen dke Ehefrau L e i ft, Katharina geb. Blies.
Dieselbe ist bestraft, wegen unberechtigter Aufnahme van Gästen. Im
klebrigen genießt sie eines guten Rufes; sie erklärt, sie habe Anfangs
den Aussagen der Kinder nicht geglaubt, bis Kranke geh-ilt worden seien.
Präs, bemerkt, es werde aus den Zeugenaussagen sich ergeben,
nie es mit den Heilungen stehe. Auf Befragen gibt Frau Leist zu,
mit den Kindern öfter in den Wald gegangen zu sein.
Präs.: Laut der Akten hat auch Fr. Leist eine große Anzahl
Fremder beherbergt, und daraus Gewinn gezogen; es ist ganz
dieselbe Geschichte, wie bei der Frau Kunz.
Johann Hrrbertus, 45 I. a., Ackerer, auch aus Marpingen, ist
aus demselben Grunde bestraft, wie Frau Kunz und Frau Leist; auch