Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Wendel  mitgetheilt,  welcher  Herrn  Neur.  mündlich  davon  Mittheilung
gemacht  habe.
Präs.:  „Dem  Hrn.  Neur.  ist  gestattet  worden,  Abschrift  von  den
bei  ihm  beschlagnahmten  Papieren  zu  nehmen;  wenn  ihm  diese  Erlaubnist
schon  vor  Abfassung  dieser  Beschwerde  gegeben  worden  ist,  dann  würde
diese  Beschwerde  gegen  ihn  sprechen."
Hr.  Untersuchungsrichter  Kleber  bemerkt,  er  habe  erst  nach  Einreichung
  der  Beschwerde  dem  Hrn.  Neur.  angeboten,  sich  von  seinen
Papieren  Abschrift  zu  nehmen.
Der  Oberprokurator  bemerkt  ferner,  daß  Neur.  sich  in  einer
Beschwerde  an  ihn  gewandt  habe,  weil  er  mit  seiner  Klage  wegen  eine»
gegen  ihn  gerichteten  Schmähgedichtes  abgewiesen  worden  sei.  Er  (der
Oberprokurator)  billige  das  Gedicht  keineswegs:  aber  die  Verhandlnng
über  die  Klage  Neureuters  sei  nur  ausgesetzt,  nämlich  bis  nach
Beendigung  vorliegenden  Prozesses.
Vertheidiger  Bachem  legt  u.  A.  ein  Zeugenverhör  der  von  einem
belgischen  Friedensrichter  vernommenen  Frau  Trivu  vor,  in  welchem  diese
aussagt,  daß  sie  das  Hoüorar  für  verschiedene  Schristchen  über  Marp.
dem  dortigen  Hrn.  Pastor  angeboten,  das;  dieser  es  aber  abgelehnt  hat.
Ferner  eine  Abhandlung  aus  derK'^uo  religieux  cafcholique,  m  welcher
die  kirchliche  Prüfung  eines  auf  Anrufung  der  Mntter  Gottes  von
Marpingen  erfolgten  Wunders  mitgetheilt  wird:  am  Ende  derselben  ist
ein  Brief  Neureuter's  abgedruckt,  in  welchem  er  sagt,  daß  die  Erscheinungen,
  welche  die  sogenannten  Konkurrenzkinder  gehabt  haben
wollen,  ihm  als  dämonische  Wirkungen  vorkommen.  Schließlich  legt
Verth.  Bachem  eine  Broschüre  über  die  Erscheinungen  in  Dietrichswalde
  vor,  welche  wesentlich  in  derselben  Weise  wie  die  Broschüren  von
Dr.  Thömes  und  Dicke  ähnliche  Ereignisse  und  zwar  unter  Approbation
  des  Bischofs  von  Ermeland  behandelt:  er  bemerkt,  daß  gegen  deir
Verfasser  dieser  Broschüre  (über  Dittrichswalde)  kein  Prozeß  eingeleitet  sei.
Der  Präs.  bemerkt,  wenn  der  Staatsprokurator  eines  anderen
Bezirkes  nicht  einschreite,  so  kümmere  das  die  hiesige  Behörde  nicht.
Oberprok.:  „Wenn  Schriftstücke  überreicht  würden,  so  wolle  er
auch  ein  Schriftstück  über  die  Metteubacher  Erscheinungen  vorlegen."
Dr.  Thömes  bittet,  nochmals  das  Gutachten  des  Tr.  S  ch  u  b  m  e  h  l
zu  verlesen,  in  welchem  der  Experte  zum  Schlußresultat  kommt,  daß  die
Marp.  Erscheinungen  auf  einer  geplanten  Machination  und  Mystistkation
            
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