Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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behandelt  ein  Gespräch  mehrerer  Geistlichen  über  die  Marp.  Erscheinungen.
  Anch  ein  Bries  von  Fräulein  Zewe  an  Andrä  wurde  bei  Pastor
Nenr.  vorgefunden.  Ein  Brief  des  Professors  Scherben  an  Nenr.
wurde  gestern  verlesen.  Ein  anderes  Schreiben  aus  Sauscheid  vom  9.
Oktober  1876  an  Pastor  Nenr.  warnt  denselben  vor  dem  nach  Marp.
neuversetzten  Lehrer  Alten.  Ein  ferneres  Schreiben  rührt  von  einem
Lieferanten  her,  welcher  ein  Sanktuarium  anbietet.  Dann  folgen  die
Briefe  einer  Lehrerin  Blies  nnd  die  des  ausgewiesenen  Pastors  J  ox,
welcher  unter  dem  Namen  Lllost  in  Lüttich  sich  aufhält.
Dr.  Thömes  macht  hierbei  aufmerksam,  daß  ihm  nach  Berlesiing
des  Brieses  von  Hrn.  Jox  jetzt  klar  werde,  wie  die  Mittheilung,  Louise
Lateail  habe  in  Verzückung  bei  Nennung  des  Namens  „Marpingen"
gelächelt,  in  die  »Germania'  gekommen  )\i;  dieselbe  rühre  nicht  von
ihm  her-Der
  Brief  des  Redakteurs  der  »Essener  V  o  l  k  s  z  e  i  t  u  n  g',  in
welchem  derselbe  sagt,  der  Hr.  Pastor  Nenr.  hätte  doch,  als  er  von
„Wundern"  sprach,  mit  mehr  Beweisen  hervortreten  müssen,  wurde
schon  verlesen,  ebenso  der  Brief  eines  gewissen  Jausen  aus  Lüdinghausen.
  In  einem  Briefe  aus  Mertesdorf  wird  Wasser  verlangt
für  einen  jungen  Mann  aus  der  Gemeinde  Mertesdorf,  welcher  schon
ein  Jahr  kränkelt  und  bei  welchem  alle  ärztliche  Hülfe  nichts  gefruchtet
hat.  Dann  wird  ein  Zettel  verlesen,  welcher  Notizen  enthält,  wonach
Alsweiler,  Marpingen  und  Winterbach  kurz  vor  der  französischen  Revolution
  zu  Frankreick  gehörten  und  gegen  Theile  aus  der  Pfalz  ausgetauscht
  wordeir  sind.  Ein  anderer  Brief  enthält  eine  Anfrage  über
Wasser  und  wurde  bei  Pastor  Schneider  gefunden.  Ferner  liegt  ein
Brief  des  Pastors  E  i  ch  vor  an  den  Pastor  von  Vallendar.  -  Es  gelangt
nun  eine  Beschwerde  des  Pastors  Nenr.  vom  9.  August  1877  an  den
Obcrprokurator  zur  Verlesung,  in  welcher  sich  derselbe  beklagt,  das;  die
gegen  ihn  gerichtete  Untersuchung  keinen  Fortgang  nehme  und  ihm  seine
beschlagnahinten  Papiere  noch  nicht  zurückgegeben  seien.  Er  habe  schon
am  4.  Juni  1877  um  einen  Bescheid  gebeten,  aber  noch  keine  Antwort
erhalten.
Der  Oberprokurator  bemerkt  dazu,  in  seiner  Verfügung  habe
er  darauf  erwidert,  das;  sich  die  Untersuchung  nicht  in  Händen  der
Staatsanwaltschaft,  sondern  des  Untersuchungsrichters  befände;  diese
Antwort  habe  er  durch  Verfügung  dem  Friedensrichter  Comes  in  St.
            
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