Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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und  der  3.  Faktor  sind  die  Beschuldigten  und  ihre  Vertheidiger,  Sie
können  dann  noch  verlesen  lassen,  was  Sie  wollen."
Bachem:  „Das  Jnkriminirte  hat  doch  nur  das  öffentliche  Ministerium
  zu  bezeichnen;  dadurch  wird  der  Vertheidigung  das  Material  gegeben,
  gegen  welches  sie  sich  bei  der  Vertheidigung  zu  wenden  hat."
Präs.:  „Ich  werde  den  Herrn  Staatsprokurator  weiter  fortfahren
lassen  und  nach  Schluff  das  verlesen  lassen,  was  mir  nöthig  erscheint."
Linz:  „Noch  eine  kllrze  Bemerkung:  Ich  habe,  bevor  ich  begonnen,
erklärt,  das;  seitens  des  Herrn  Oberprokurators  aus  alle  ausgeschiedenen
Briefe  kein  Werth  gelegt  werde,  und  damit  wird  die  Bemerkung  des  Herrn
Anw.  Simons  erledigt  sein.  Was  die  Bemerkung  des  Hrn.  Adv.  Bache  m
betrifft,  so  hat  der  Herr  Präsident  Alles  aufzuklären,  was  er  für  die
Sache  wichtig  hält."
Präs.:  Der  Ausdruck  ,,'nkriminirt"  ist  meinerseits  ungenau  und
inkorrekt  gewesen.  Ich  werde  Ihnen  sagen,  was  mich  bei  der  Auswahl
der  Briese  geleitet  hat.  Ich  habe  unberücksichtigt  gelassen,  ob  dieselben
be  t  a  st  e  n  d  oder  ent  l  a  st  e  n  d  waren  ;  nicht  allein  für  das  „s  ch  u  l  d  i  g",
sondern  auch  für  da?  „nichtschuldig"  habe  ich  das  Material  gesammelt.
  Es  ist  nun  deffhalb  nicht  zweckmäffig,  wenn  der  Staatsprokurator
einzelne  der  Briefe  auslassen  würde.  Ich  glaube,  daff  es  zweckmäffig
ist,  wenn  wir  auf  die  eingeschlagene  Weise  fortfahren."
Simons:  „Nach  dieser  Mittheilung  wird  die  Sache  vollständig
aufgeklärt."
Präs.:  „Ich  glaubte,  das  voraussetzen  zu  können."
Simons:  „Also  nur  die  Stellen  sind  inkriminirt,
welche  hier  vorgelesen  sind?"
Bachem:  „Der  Vertheidigung  wird  es  doch  selbstoerständl.ch  überlassen
  sein,  auch  noch  ihr  bekannte  Punkte  aus  den  Akten,
die  noch  nicht  verlesen  sind,  anzuziehen?"
Linz:  „Es  handelt  sich  hier  nur  einstweilen  um  die  Briese  ;  bezüglich
  der  Broschüren  muff  ich  das  dem  Hrn.  Oberprokurator  überlassen."
Oberpr.:  „Wir  haben  es  hier  mit  einer  Zuchtpolizeigerichtsverhandlnng
  und  nicht  mit  einer  Assisenverhandlung  zu  thun  ;  bei  der  ersteren
hat  das  Gericht  zu  erläutern,  was  zur  Ausklärung  zweckmäffig  ist.  Das,
was  in  der  Verhandlung  vorgekommen  ist,  kann  aber  auch  selbstverständlich
  zum  Gegenstände  der  Anklage  gemacht  werden."
Darauf  werden  Briefe  und  ein  Protokoll,  welches  derNedak-
            
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