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hingegangen sein. Mir scheint hier eine h ö h s r e F ü g u n g obzuwalten;
gingen sie jetzt in den Wald, so würden sich die Pilger um sie
sammeln und die Ereignisse würden einen ungesetzlichen Charakter
haben; das will die Mutter Gottes gewiß nicht. Nach der Polizeiverordnung
dürfen nicht mehr als 5 Personen im Walde sein. Die Kinder
sehen die Erscheinung oft goldig, oft blau."
Es werden weitere Briefe von Dicke verlesen. In einem derselben
werden Rathschläge gegeben, wie der Gemeinderath vorgehen solle, und
wird auch bemerkt, daß man betreffs der Erscheinungen vorsichtig sein
müsse, indem der Teufel auch sehr leicht Erscheinungen in's Werk setze.
In einem ebenfalls verlesenen Briefe des P. C oft ela t in Lourde
s ist gesagt, daß zwar in Lourdes keine Erscheinung des Teufels vorgekommen
sei, wohl aber solche in Elsaß vorgekommen zu sein schienen und
daher auch in Mp. solche vorkommen könnten.
Der Präs. betheiligt sich bei der Auswahl der Briefe, welche vorgelesen
werden sollen, sehr eingehend; darum fragt Vertheidiger
Bachem: „Sollte es formell nicht richtiger sein, daß das öffentliche Ministerium
das Belastungsmaterial, welches es für die Unterstützung der
Anklage von Juteresse hält, selbständig angebe?"
Staatsprokurator Linz: „Ich bin jetzt plötzlich in die Sache
hineingekommen und würde es mir schwierig sein, Alles zu sagen, was
zur Unterstützung der Anklage nöthig wäre."
Bachem: ,,Jch lege keinen Werth auf eine Aenderung, glaube aber,
daß inkorrekt verhandelt wird."
Präs.: „Ich finde nichts Inkorrektes darin; wir könnten ja auch
so verfahren, daß das öffentliche Ministerium alles bezeichnet, was zur
Anklage gehört, und ich nachher das Wesentliche verlesen lasse, was nach
meiner Ansicht zur Klarstellung der Sache — doch nicht bloß zur Beta
st u n g, ionbern auch zur En 1 last u u g der Beschuldigten — dienen
kann; ich glaube, dann genügt das."
Simons: „Das bringt mich nun auf etwas, was festgestellt
werden muß. Ich nehnie an, daß nur das Gegenstand der Aullage
ist und einkriminilt wird, was hier vorgelesen wird, und nichts, was nicht
aus den Broschüren verlesen worden ist oder noch verlesen werden wird."
Präs.: „Die Sache ist doch einmal die: Tie verfolgende Behörde
hat zu sagen, was sie verlesen haben will, und dann kann ich im
Interesse der Aufklärung von Amtswegen Jnkriminirtes verlesen lassen.