Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Zeuge  wird  aufgefordert,  unter  den  Angeklagten  den  Verfasser  der
Erklärung  herauszusuchen.  Er  spricht  die  Vermuthung  aus,  Kapl.
Dicke  sei  es  gewesen.  Dicke  aber  bestreitet  dies.
Jos.  Stollmann  weiß  nichts  Erhebliches  zu  bekunden;  er  hat
eine  Erklärung  unterschrieben,  wie  der  vorige  Zeuge;  er  sagt,  sie  sei
ihm  vorgelesen  worden,  sonst  würde  er  sie  ja  nicht  unterschrieben  haben.
Christian  Zimmer  hat  zur  fraglichen  Zeit  drei  Fremde  gesehen,
weiß  aber  nicht  mehr,  ob  es  Geistliche  gewesen  waren  oder  nicht;  er
hörte  Jemand  sprechen,  weiß  aber  nichts  Bestimmtes.
Lambert  Lichtherz,  Regierungssekretär  in  Trier,  bekundet,  der
Förster  Altmayer  habe  in  seiner  Gegenwart  so  über  den  Vorfall
im  Walde  berichtet,  daß  er  (Zeuge)  geglaubt  habe,  Altmayer  sei
selbst  bei  der  Aufforderung  an  die  versammelte  Menge  gewesen;  jedoch
habe  Altm.  nicht  gesagt,  daß  er  dabei  gewesen  sei.
Alt  meyer  erklärt,  daß  er  von  Anderen  gehört  habe,  daß
die  beiden  Beamten  im  Walde  gewesen,  und  daß  er,  was  er  gehört,
weiter  erzählt  habe.
Rudolph  Rausch  war  zugegen  bei  der  Unterhaltung  zwischen
Lichtherz  und  Altmayer,  er  hat  auch  vermuthet,  Altmayer  sei  zur  Zeit
der  Aufforderung  :c.  im  Walde  gewesen.
Altmayer  besti  eitet  dieses  wieder  energisch.
Es  beginnt  die  Vernehmung  der  Schutzzeugen.  Carl  Vecht,  Jakob
Schäfer  ll.,  Matth.  Schweiger  und  Jakob  Z  ägel  waren  zur  fraglichen
  Zeit  im  Härtelwalde.  Sie  hörten  den  Pastor  Eich  sprechen.  Sie
sagten,  fast  wörtlich  übereinstimmend,  derselbe  habe  folgenderumßen  gesagt,
„Um  eins  bitte  ich  euch,  ihr  lieben  Leute,  macht  keine  Unordnungen:
damit  unsere  Feinde  nichts  zu  sagen  haben."  Den  Beschuldigten  Altmeyer
  hat  Keiner  gesehen,  als  die  dreimalige  Aufforderung  erfolgte.
Pastor  Eich  erklärt,  daß  er  während  des  Gehens  gesprochen
habe,  so  daß  der  Eine  hörte,  was  der  Andere  nicht  hörte.
Adv.  Bachem  erklärt,  daß  dieser  Punkt  (die  dreimalige  Aufforderung)
in  den  Gerichtsverhandlungen  Köln  Wage  gegen  Prof.  Scherben)  hinreichend
  klar  gestellt  worden  sei,  und  die  Vertheidigung  keinen  Werth  auf
weitere  heutige  Ermittelung  dieses  Punktes  lege.
Damit  schließt  die  1.  Sitzung.
            
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