Full text: Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Zeuge wird aufgefordert, unter den Angeklagten den Verfasser der 
Erklärung herauszusuchen. Er spricht die Vermuthung aus, Kapl. 
Dicke sei es gewesen. Dicke aber bestreitet dies. 
Jos. Stollmann weiß nichts Erhebliches zu bekunden; er hat 
eine Erklärung unterschrieben, wie der vorige Zeuge; er sagt, sie sei 
ihm vorgelesen worden, sonst würde er sie ja nicht unterschrieben haben. 
Christian Zimmer hat zur fraglichen Zeit drei Fremde gesehen, 
weiß aber nicht mehr, ob es Geistliche gewesen waren oder nicht; er 
hörte Jemand sprechen, weiß aber nichts Bestimmtes. 
Lambert Lichtherz, Regierungssekretär in Trier, bekundet, der 
Förster Altmayer habe in seiner Gegenwart so über den Vorfall 
im Walde berichtet, daß er (Zeuge) geglaubt habe, Altmayer sei 
selbst bei der Aufforderung an die versammelte Menge gewesen; jedoch 
habe Altm. nicht gesagt, daß er dabei gewesen sei. 
Alt meyer erklärt, daß er von Anderen gehört habe, daß 
die beiden Beamten im Walde gewesen, und daß er, was er gehört, 
weiter erzählt habe. 
Rudolph Rausch war zugegen bei der Unterhaltung zwischen 
Lichtherz und Altmayer, er hat auch vermuthet, Altmayer sei zur Zeit 
der Aufforderung :c. im Walde gewesen. 
Altmayer besti eitet dieses wieder energisch. 
Es beginnt die Vernehmung der Schutzzeugen. Carl Vecht, Jakob 
Schäfer ll., Matth. Schweiger und Jakob Z ägel waren zur frag¬ 
lichen Zeit im Härtelwalde. Sie hörten den Pastor Eich sprechen. Sie 
sagten, fast wörtlich übereinstimmend, derselbe habe folgenderumßen gesagt, 
„Um eins bitte ich euch, ihr lieben Leute, macht keine Unordnungen: 
damit unsere Feinde nichts zu sagen haben." Den Beschuldigten Alt¬ 
meyer hat Keiner gesehen, als die dreimalige Aufforderung erfolgte. 
Pastor Eich erklärt, daß er während des Gehens gesprochen 
habe, so daß der Eine hörte, was der Andere nicht hörte. 
Adv. Bachem erklärt, daß dieser Punkt (die dreimalige Aufforderung) 
in den Gerichtsverhandlungen Köln Wage gegen Prof. Scherben) hinrei¬ 
chend klar gestellt worden sei, und die Vertheidigung keinen Werth auf 
weitere heutige Ermittelung dieses Punktes lege. 
Damit schließt die 1. Sitzung.
	        
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