Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Neur.  in  den  Mer  Jahren,  während  ich  in  Koblenz  Pastor  war,  fünf
Jahre  mein  Kaplan  gewesen  ist,  und  daß  ich  von  1868  ab,  bis  zum
Tode  des  Bischofs,  Generaloikar  war.  Da  ich  mit  Pastor  Neur.  im
freundschaftlichsten  Verkehr  stand,  machte  er  mir  über  die  Vorgänge  freundschaftliche
  Mittheilung;  offizielle  konnte  er  nicht  machen,  d>  keine  vorgesetzte
  geistliche  Behörde  da  war.  Er  schrieb  erst  einige  Zeit  nach  den
Vorgängen,  was  geschehen  war;  er  erwartete  gewiß,  das;  ich  ihm  eine
Mittheilung  machen,  oder  daß  ich  nach  Marp.  kommen  würde,  was  ich
jedoch  nicht  that.  Geschrieben  habe  ich  Hrn-  Neur.  überhaupt  nicht;
derselbe  hat  mich  nach  seiner  Entlassung  aus  dem  Gefängnisse  besucht.
Auf  mein  Befragen  antwortete  er  mir  in  unzweideutigster  und
wahrhaftigster  Weife:  Ich  glaube  fest  an  die  Erscheinung  und  habe
keinen  Grund,  den  Kindern  zu  mißtrauen.  Ich  lobte  ihn  noch,  daß  er
gar  keinen  Antheil  an  der  Sache  genommen,  daß  er  die  Leute  nicht  in
ihrem  Glauben  bestärkt  und  nicht  an  der  Gnadenstelle  gewesen  fei.  Meine
Hoffnung,  daß  eine  kirchliche  Untersuchung  ebenfalls  stattfinden  werde,
ging  nicht  in  Erfüllung,  und  ein  diesbezüglicher,  von  mir  an  das  Domkapitel
  zu  Trier  gerichteter  Antrag  ging  nicht  durch."
Präs.:  „Hat  er  seinen  Glauben  nur  darauf  gestützt,  daß  die
Kinder  glaubwürdig  seien,  oder  hatte  er  noch  andere  Grüitde?"
Zeuge:  „Ich  erinnere  mich  dessen  nicht  mehr  genau."
Verth.  Simons:  „Der  Zeuge  wird,  da  er  5  Jahre  mit  dem
Pastor  Neur.  zusammen  war,  an  der  Hand  von  Thatsachen  über
die  U  n  e  i  g  e  u  n  ü  tz  i  g  k  e  i  t  des  Herrn  Pastors  berichten  können.  Es
war  der  Vertheidigung  dieses  vorher  nicht  bekannt."
Präs-:  „Der  Herr  Pastor  hätte  Sie  schon  von  vornherein  darauf
aufmerksam  machen  können."
Simons:  „Hr.  Neur.  war  zu  delikat,  mit  mir  darüber  zu  sprechen."
Bachem:  „Ich  muß  hinzufügen,  daß  mich  Herr  Pastor  Neur.  ersucht
  hat,  hinsichtlich  seiner  Uneigeunützigkeit  keine  Fragen  zu  stellen;  er
erhebt  jetzt  jedoch  keinen  Widerspruch."
Zeuge:  „Ich  freue  mich,  die  Uneigennützigkeit  des  Herrn  Neur.
konstatiren  zu  können.  Ich  halte  denselben  absolut  unfähig,  einen  Betrug
  zu  begehen."
Präs.:  „Das  ist  nicht  die  Frage;  Sie  sollen  nur  Thatsachen
über  die  Uneigennützigkeit  bekunden."
Zeuge:  „Ich  weiß  mich  sehr  gut  zu  erinnern,  daß  Herr  Pastor
            
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