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Joseph Schub mehl, Doktor der Medizin in Baumholder, und Dr.
Brauncck in St. Wendel.
Dr. Brau neck: „Ich habe die 3 Kinder am 14. Juli allein untersucht
und am 28. August mir beide zusammen. Tie Margar. Kunz
mar vollständig ausgebildet und die beiden Andere»! weniger entwickelt'
im Ganzen waren die Kinder gesund."
Präs.: „Sie haben nun gehört, daß die Kinder aus die Fragen,
was sie gesehen, einmal die Unwahrheit gesagt haben. Sie werden nun
zu bekunden haben, ob diese Angaben vielleicht aus Hallucinationen
(traumhaften Einbildungen) entstanden seien."
Braun eck: „Bei subjektiven Erregungen können Hallucinationen
vorkommen; bei normal gebildeten Menschen kommt das nicht vor, sonst
wäre die ganze Welt verrückt. Hallucinationen bezeichnen gewöhnlich
ichon eine Anlage von Geistesstörung. Hier kommt hauprsächlich in
Betracht, daß gleichzeitig bei 3 Kindern Erscheinungen vorgekommen
sein sollen; hier kann von einer Hallucination nicht die Rede sein."
Dr. Schub me hl: „Ich will noch hinzufügen, daß die Kunz den
Fuß berührt haben will, also muß auch daruin schon die Hallucination
wegfallen."
Zeuge Braun eck: „Wenn also Etwas gefühlt worden sein
soll, dann ist es etwas Körperliches gewesen, und dann mußten
es auch Andere sehen können, iras hier nicht der Fall war.
Nur etwas Körperliches kann man befühlen, und wenn man sagt, nur
die Kinder hätten es gesehen und befühlt, dann sage ich, daß das eine
handgreifliche Lüge ist. Das ist meine Ansicht."
Schub me hl: „Ich wollte erwähnen, daß wir hier sonst eine Anhäufung
von Hallucinationen hätten (Gesicht, Gehör, Gefühl)."
Präs.: „Konnte denn nicht ein krankhafter Zustand ans Befehl
eintreten, da ja die Kinder sagten: „„Sie wird um 5, 6 rc. Uhr erscheinen?""
Brauneck: „Niemals., Meiner Ansicht nach kann es sich hier
gar nicht um Hallucinationen handeln."
Dr. de Lorenzi, Domkapitular in Trier.
Verth. Simons: „Der Herr Domkapitular soll darüber vernommen
werden, daß Herr Pastor Neureuter ihn um Rath gefragt und erklärt
habe, daß. er an die Erscheinungen glaube."
Zeuge: „Jh muß vorausschicken, daß der Beschuldigte Pastor: