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v. Hüllessem noch nicht da. Tann heißt es weiter in dem Protokoll der
Hubertus: „Ich habe zwar eine Bibel mit Bildern drin, doch habe ich
nicht gewußt, daß die Taube den hl. Geist vorstellen soll. Ich weißnicht,
ob die Marg. Kunz eine solche Bibel hat, wohl weiß ich, daß die
Marianne Kunz eine solche hat." Dann hat anch die Kunz erklärt, daß.
sie nicht gewußt hätte, daß die Tanbe der hl. Geist sein solle, sie habe
in der Schule nichts davon gehört."
Kleber: „Ich erlaube mir, zu bemerken, daß d.r Zeuge Metzen,
der flüchtig ist, mir gesagt hat bei seiner Bernehmnng, daß er als Lehrer
die Kinder bis Ostern nach der Schustec'schen Bibel bis 8 10 unterrichtet
hätte, und im § 2 stehen die Worte: „Dies ist mein geliebter
Sohn, an dem ich mein Wohlgefallen habe."
Präs.: „Ich habe bereits früher darauf hingewiesen, und es wird
wohl nicht nöthig sein, die Aussage des Metzen zu verlesen."
Zeuge: „Ich erinnere mich auch, daß ich das Kind gefragt habe,
wie die Stimme ver Mutter Gottes gewesen wäre; es sagte, eine solche
Stimme habe es früher noch nicht gehört; ferner: dann wußte das
Kind nicht, ob die Stimme von der Seite, oder von oben oder unteir
gekommen wäre. Ferner erinnere ich mich noch, daß die kleine Leist vor
dem Untersuchungsrichter in Gegenwart der Eltern erklärt hat, daß die
frühern Protokolle falsch niedergeschrieben wären. Als ich sie darauf
aufmerksam machte, sie wisse nicht, was sie thue, sie mache Beamten den
Vorwurf, daß sie nicht richtig protokollirten, blieb sie b ei ihrer Aussage
wenn es aber in der „Kölnischen Zeitung' heißt: ich hätte gesagt,
„das Kind fürchtete sich", dann mnß ich bemerken, daß ich gesagt
habe, es habe sich nicht g e f ü r ch t e t."
Präs.: „Es ist mir nicht entgangen, daß dieses in einigen Blättern
falsch dargestellt ist. Ich habe jedoch ein für allemal erklärt, daß ich
keine Verantwortlichkeit übernehme. In der ,Trierischen Landeszeitung'
ist Herr Dr. Strauß als Dr. med. angeführt/'
Bachem: Wenn wir die Zeitungsberichte korrigiren wollten, dann
müßten wir beim ersten Artikel anfangen und beim letzten aufhören.
Zeuge: „Bei der oben angeführten Gelegenheit waren die Elterw
anwesend und glaube ich, daß die Ehefrau zu dem Kinde sagte, es solle
bei seiner Aussage bleiben, wenn sie richtig wäre; im Uebrigen berufe
ich mich auf meine frühere Aussage."
Aerztliches Gutachten über die drei Kinder. Peter