Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Zeuge:  „Ich  habe  das  Letztere  mit  aus  den  Aussagen  des
K  i  n  d  e  s  g  e  s  ch  l  o  s  s  e  n."
Präs.:  „Weiter  heißt  es:  ,,„Da  Hörteich  (das  Kind)  aus  der  Höhe
eine  Stimme,  welche  sprach:  Das  ist  mein  geliebter  Sohn,  an  dem  ich
mein  Wohlgefallen  habe.""
Zeuge:  „Ich  erinnere  mich  letzt  noch  dunkel,  ich  habe  jedoch
mit  der  größten  Gewissenhaftigkeit  in  meiner  Stellung  als  Beamter  und
Katholik  die  Worte  gewählt,  um  die  Erklärung  möglichst  genau  wiederzugeben."

Präs.:  „Sie  sind  also  nur  zweiielhast,  in  welcher  Weise  Sie  die
Fragen  gestellt  haben?"
Zeuge:  „Ja.  —  Dann  habe  ich  noch  Einiges  zu  bemerken.  Ich
habe  gesagt,  daß  meine  Vorhaltung  bei  der  ersten  Unterredung  mit
den  Hrn.  Lchwaab,  Neur.  und  Schneider  auf  sie  keinen  Eindruck  hervorgerufen
  habe;  ich  habe  das  so  genommen,  daß  meine  Vorhaltung
deren  Ueberzeugung  nicht  erschüttert  habe.  BK  dieser  Gelegenheit  kam
auch  die  Heilung  einer  schwindsüchtigen  Frau  zur  Sprache:  wenn  ich
nicht  irre,  wurde  das  durch  Herrn  Pastor  Schwaab  erwähnt."
Präs.:  „Vielleicht  der  Fall  Dcnzer?"
Zeuge:  „Es  wurde  darüber  gesorochen,  daß  nicht  festgestellt  sei,
daß  Schwindsucht  vorhanden  gewesen  wäre.  Besonders  schien  Hr.  Pastor
Schwaab,  der  sich  mit  Homöopathie  beschäftigte,  die  Fähigkeit  der  Aerzte
in  Zweifel  zu  ziehen."
Ober-Prokurator:  „Was  wissen  Sie  in  Betreff  der  Geldgeschenke
  über  die  Erklärung  des  Kindes,  besonders  mit  Rücksicht  auf
die  Aussage  der  Schwindt  zu  sagen?"
Zeuge:  „Es  wird  gut  sein,  festzustellen,  ob  die  Zeugin  Schwindt
vor  der  Kunz  vernommen  worden  ist."
Präs.:  „Rach  den  Akten  wurde  unmittelbar  vor  der  Kunz  die
Schwindt  vernommen."
Zeuge:  „Die  Zeugin  Schwindt  hat  vor  mir  ganz  bestimmt  deponirt,
  daß  die  Kunz  von  verschiedenen  Leuten  Geld  angenommen  hätte:
trotzdem  sagte  die  Kunz  bei  ihrer  Vernehmung,  sie  hätte  kein  Geld  angenommen:
  ich  wollte  dies  nur  in  Betreff  der  Glaubwürdigkeit  der
Zeugin  bemerken,  und  daß  dies  geschehen  ist  zu  einer  Zeit,  wo  ich  von
Herrn  v.  Meerscheidt-Hüllessem  noch  nichts  gehört  habe."
Präs.:  „Das  Protokoll  ist  vom  20.  September  und  da  war  Herr
            
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