Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

175

habe  noch  kein  v  o  l  l  st  ä  n  d  i  g  e  s  Urtheil,  keine  vollständige
Ueberzeugung:  denn  er  habe  sich  aus  vielfachen  Gründen  noch
nicht  eingehend  überzeugen  können."
Präs.:  „Hat  er  Ihnen  gesagt,  welche  Mittel  er  angewandt  habe,
um  sich  zu  überzeugen?"
Zeuge:  „Er  habe  die  Kinder  zuweilen  befragt."
Präs.:  „Es  wird  angebracht  sein,  den  Artikel  des  Pastor  Neureuter
  vom  21.  Juli  1876  zu  verlesen,  welcher  noch  nicht  verlesen  worden
  ist."
Verth.  Simons:  „Dürfte  ich  mir  erlauben,  vor  Verlesung
des  Artikels  eine  Frage  au  den  Zeugen  zu  stellen,  ob  der  Pastor  Neureuter
  ihm  nicht  erzählt  habe,  er  habe  sich  aus  den  Heilungen
sein  günstiges  Urtheil  über  die  Erscheinungen  gebildet  und  sich  hauptsächlich
  aus  die  Heilungen  des  Recktenwald,  der  Kirsch  und  der  Dörr
gestützt  habe?"
Zeuge:  „Ja,  und  aus  die  Wahrhaftigkeit  der  Kinder."
Präs.:  „Darüber  haben  wir  von  den  Zeugen  Vieles  gehört."
Bachem:  „Hier  handelt  es  sich  um  den  11.  Sept.  1876."
Präs.:  Hat  er  Ihnen  auch  mitgetheilt,  dah  er  in  Betreff  der
Heilungen  gefragt,  ob  die  Kranken  ärztlich  behandelt,  und  ob  er  die
Aerzte  gehört  habe?"
Zeuge:  „Er  sagte,  er  habe  sich  nicht  eingehend  damit  besagt,  worauf
  ich  ihm  bemerkte,  unter  diesen  Umständen  könne  er  kein  definitives
Urtheil  feststellen."
Bachem:  „Ob  Neur.  nicht  gesagt  habe,  warum  er  sich  kein  definitives
  Urtheil  bilden  könne  V
Zeuge:  „Er  sagte,  weil  eine  v  o  l  l  st  ä  n  d  i  g  e  U  n  t  er  s  u  ch  u  n  g  dazu
nothwendig  wäre."
Bachem:  „Eine  kirchliche  Untersuchung  vom  Standpunkte  des
Pastors  Neur.  aus."
Es  wird  sodann  ein  Artikel  des  Hrn.  Pastor  Neur.  vom  21.  Juli
1876  verlesen,  worin  derselbe  'eine  ausführliche  Darlegung  der  Vorgänge
im  Juli  in  Marp.  gegeben  hat,  und  unter  Anderem  sagte:  „Wäre  eine
„bischöfliche  Behörde  da  gewesen,  dann  würde  ich  mich  an  diese  gewandt
„haben,  ich  fühlte  mich  weder  berechtigt  noch  verpflichtet,  den  Leuten
„zu  verbieten,  im  Walde  zu  beten:  würde  mir  der  Regier.-Präs.  gesagt
„haben,  dieses  Beten  sei  ungesetzlich,  dann  hätte  ich  einschreiten  müssen:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.